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von der Größe der Grundfläche eine ausreichende lichte Höhe aufweisen, so dass die Beschäftigten ohne Beeinträchtigung ihrer Sicherheit, ihrer Gesundheit oder ihres Wohlbefindens ihre Arbeit verrichten können. Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen". Dort finden sich unter dem Punkt 6 ...
Stand: 07.12.2016
Dialog: 4835
der ArbStättV ist nachzulesen, dass Arbeitsräume eine ausreichende Grundfläche und eine, in Abhängigkeit von der Größe der Grundfläche der Räume ausreichende lichte Höhe aufweisen müssen, so dass die Beschäftigten ohne Beeinträchtigung ihrer Sicherheit, ihrer Gesundheit oder ihres Wohlbefindens ihre Arbeit verrichten können.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln ...
Stand: 08.01.2025
Dialog: 42486
des Anhangs zur ArbStättV hat der Arbeitgeber Arbeitsräume bereitzustellen, eine ausreichende Grundfläche und eine, in Abhängigkeit von der Größe der Grundfläche der Räume, ausreichende lichte Höhe aufweisen, so dass die Beschäftigten ohne Beeinträchtigung ihrer Sicherheit, ihrer Gesundheit oder ihres Wohlbefindens die Räume nutzen oder ihre Arbeit verrichten können.Weiterhin muss in umschlossenen ...
Stand: 18.09.2020
Dialog: 24457
genannt. So müssen Arbeitsräume eine ausreichende Grundfläche und in Abhängigkeit von der Größe der Grundfläche eine ausreichende lichte Höhe aufweisen, so dass die Beschäftigten ohne Beeinträchtigung ihrer Sicherheit, ihrer Gesundheit oder ihres Wohlbefindens ihre Arbeit verrichten können. Die Abmessungen aller weiteren Räume richten sich nach der Art ihrer Nutzung. Nach Ziffer 3.1 und 3.2 des Anhangs ...
Stand: 13.01.2025
Dialog: 4231
, unter der Nummer 1.2, zu den Abmessungen von Räumen, Luftraum folgendes nachzulesen:"(1) Arbeitsräume, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte müssen eine ausreichende Grundfläche und eine, in Abhängigkeit von der Größe der Grundfläche der Räume, ausreichende lichte Höhe aufweisen, so dass die Beschäftigten ohne Beeinträchtigung ihrer Sicherheit, ihrer Gesundheit ...
Stand: 26.10.2020
Dialog: 43194
und Höhe sowie einen ausreichenden Luftraum aufweisen. Nähere Angaben über die Anforderungen an Arbeitsräume werden in der ArbStättV im Anhang nach § 3 Abs. 1 unter der Ziffer 1.2 genannt. So müssen Arbeitsräume eine ausreichende Grundfläche und in Abhängigkeit von der Größe der Grundfläche eine ausreichende lichte Höhe aufweisen, so dass die Beschäftigten ohne Beeinträchtigung ihrer Sicherheit, ihrer ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 4528
der ArbStättV ist unter der Nummer 1.2 folgendes nachzulesen:"(1) Arbeitsräume, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte müssen eine ausreichende Grundfläche und eine, in Abhängigkeit von der Größe der Grundfläche der Räume, ausreichende lichte Höhe aufweisen, so dass die Beschäftigten ohne Beeinträchtigung ihrer Sicherheit, ihrer Gesundheit oder ihres ...
Stand: 04.10.2017
Dialog: 30433
und eine, in Abhängigkeit von der Größe der Grundfläche der Räume, ausreichende lichte Höhe aufweisen, so dass die Beschäftigten ohne Beeinträchtigung ihrer Sicherheit, ihrer Gesundheit oder ihres Wohlbefindens die Räume nutzen oder ihre Arbeit verrichten können. (2) Die Abmessungen der Räume richten sich nach der Art ihrer Nutzung. (3) Die Größe des notwendigen Luftraumes ist in Abhängigkeit von der Art der physischen ...
Stand: 29.04.2025
Dialog: 42222
Nein, dies ist nicht möglich.Die Begriffe Arbeitsstätte, Arbeitsraum und Arbeitsplatz sind im § 2 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) definiert. Arbeitsräume sind demnach Räume, in denen Arbeitsplätze innerhalb von Gebäuden dauerhaft eingerichtet sind. Arbeitsplätze sind Bereiche, in denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit tätig sind.In der Broschüre "Arbeitsstättenverordnung" des BMAS ...
Stand: 03.12.2019
Dialog: 42947
und eine, in Abhängigkeit von der Größe der Grundfläche der Räume, ausreichende lichte Höhe aufweisen, so dass die Beschäftigten ohne Beeinträchtigung ihrer Sicherheit, ihrer Gesundheit oder ihres Wohlbefindens die Räume nutzen oder ihre Arbeit verrichten können. (2) Die Abmessungen der Räume richten sich nach der Art ihrer Nutzung. (3) Die Größe des notwendigen Luftraumes ist in Abhängigkeit von der Art der physischen ...
Stand: 04.02.2024
Dialog: 43895
Luftraum aufweisen."Unter Ziffer 1.2 (Abmessungen von Räumen, Luftraum) des Anhangs zur ArbStättV heißt es weiter:"(1) Arbeitsräume müssen eine ausreichende Grundfläche und eine, in Abhängigkeit von der Größe der Grundfläche der Räume, ausreichende lichte Höhe aufweisen, so dass die Beschäftigten ohne Beeinträchtigung ihrer Sicherheit, ihrer Gesundheit oder ihres Wohlbefindens ihre Arbeit verrichten ...
Stand: 13.09.2024
Dialog: 8480
In Ihrem Fall sind die Besprechungsräume als Einbauten zu sehen. Somit ist die Fläche der Besprechungsräume von der vorhandenen Gesamtfläche abzuziehen. Die Besprechungsräume können nicht anteilig den Arbeitsplätzen zugerechnet werden. Gemäß Ziffer 4 Abs. 2 der Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.2 – Raumabmessungen und Bewegungsflächen – muss am Arbeitsplatz ausreichend ...
Stand: 10.09.2015
Dialog: 24728
müssen eine ausreichende Grundfläche und eine, in Abhängigkeit von der Größe der Grundfläche der Räume, ausreichende lichte Höhe aufweisen, so dass die Beschäftigten ohne Beeinträchtigung ihrer Sicherheit, ihrer Gesundheit oder ihres Wohlbefindens ihre Arbeit verrichten können.(2) Die Abmessungen aller weiteren Räume richten sich nach der Art ihrer Nutzung.(3) Die Größe des notwendigen Luftraumes ist in Abhängigkeit ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 8309
Für die Größe der Arbeitsfläche von Laborarbeitsplätzen gibt es keine verbindlichen Maßvorgaben. Der Arbeitgeber muss im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die Erfordernisse selber ermitteln. Grundsätzlich müssen Arbeitsräume so bemessen sein, dass an den Arbeitsplätzen unter Berücksichtigung der Arbeitsabläufe und des zu erwartenden Arbeitsumfanges ausreichende Bewegungsfreiheit vorhanden ...
Stand: 16.06.2016
Dialog: 15903
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- und Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- sollen die Bewegungs- und Verkehrsflächen festgelegt werden. In der Arbeitsstättenverordnung steht im Anhang, Ziffer 3.1 zum Thema "Bewegungsfläche": Die freie unverstellte Fläche am Arbeitsplatz muss so bemessen sein, dass sich die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit ...
Stand: 07.09.2016
Dialog: 13296
Die Berechnung des Platzbedarfs an einem Arbeitsplatz richtet sich nach der Anzahl der anwesenden Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob diese teilzeit- oder vollzeitbeschäftigt sind. Eine Reduzierung des Platzbedarfs bei teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern ist somit nur möglich, wenn sie nicht gleichzeitig im Betrieb sind. ...
Stand: 18.03.2016
Dialog: 2606
Gemäß Ziffer 5.1.5 Abs. 2 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen" dürfen sich die Bewegungsfläche am Arbeitsplatz und die Funktionsfläche selbst genutzter Einbauten überlagern. Die zum Öffnen von Schranktüren nötige Funktionsfläche darf also in die geforderte Bewegungsfläche des selben Nutzers hineinragen. Die DGUV Information 215-441 (bisher: BGI ...
Stand: 07.09.2016
Dialog: 22491
m breit sein.Für die Gestaltung von Arbeitsplätzen sind unter anderem die ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“ und die ASR A1.8 „Verkehrswege“ zu beachten.Innerbetriebliche Transportwege sind möglichst frei von Hindernissen, wie z. B. Treppen, zu halten.Siehe auch DIN EN 12128 „Biotechnik – Laboratorien für Forschung, Entwicklung und Analyse – Sicherheitsstufen mikrobiologischer ...
Stand: 19.02.2024
Dialog: 42602