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die Ruhezeit von 9 Stunden nicht auf einem Zeitraum von 24 Stunden berechnet, sondern auf einem Zeitraum von 30 Stunden - hier könnte die "Schichtzeit" sogar 21 Stunden betragen.Die Ruhezeiten dürfen nur im stehendem Fahrzeug mit geeigneter Schlafkabine verbracht werden!Hinweis:Die höchstzulässigen täglichen Lenkzeiten von 9 Stunden bzw. 2 x 10 Stunden pro Woche dürfen nicht überschritten werden! Gleiches ...
Stand: 23.08.2023
Dialog: 19659
Unterschied dazu gilt für andere Beschäftigte ein Ausgleichszeitraum von 6 Monaten gemäß § 3 Arbeitszeitgesetz.Beispiel eines zulässigen Tagesarbeitszeitplans: Lenkzeit 7 Stunden und 45 Minuten Arbeitszeit 2 Stunden und 15 Minuten Bereitschaftszeit (geplant) 3 Stunden und 45 Minuten Pausen insgesamt 1 Stunde und 15 Minuten Gesamtarbeitszeit (LZ + ArbZ) 10 Stunden „Schichtzeit“ 15 StundenDie tägliche ...
Stand: 17.10.2024
Dialog: 9199
Arbeitszeitrechtlich sind die Bestimmungen der Sozialvorschriften im Straßenverkehr und des Arbeitszeitgesetzes zu beachten:Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Fahrpersonalverordnung / Verordnung (EG) Nr. 561/2006).Tägliche Lenkzeit:- höchstens 9 Stunden /Erhöhung 2 x wöchentlich auf 10 Stunden möglich.Unterbrechung der Lenkzeiten:- Nach spätestens 4,5 Stunden mindestens 45 Minuten, Aufteilung i ...
Stand: 05.08.2024
Dialog: 3982
Stunde und 15 MinutenGesamtarbeitszeit (LZ + ArbZ) 10 Stunden„Schichtzeit“ 15 StundenDie tägliche Ruhezeit hat nach dem Ende der sogenannten „Schichtzeit“ zu erfolgen. Dies wäre im vorliegenden Beispiel eine reduzierte Tagesruhezeit von 9 Stunden, (innerhalb eines 24 Stunden Zeitraums).Zur Fragestellung:Für eine konkrete Beantwortung der Fragestellung ist zunächst festzustellen in welchem Umfang ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 6969
Die Ruhezeiten für Omnibusfahrer im Reisegewerbe sind in der Verordnung (EG) Nr.561/2006 geregelt. Gemäß Artikel 8 der Verordnung muss der Fahrer tägliche und wöchentliche Ruhezeiten einlegen. Innerhalb von 24 Stunden nach dem Ende der vorangegangenen täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit muss der Fahrer eine neue tägliche Ruhezeit genommen haben. Die tägliche Ruhezeit muss mindestens 11 zusammenh ...
Stand: 28.10.2019
Dialog: 6329
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) hat u. a. den Zweck, den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten (§ 1 Nr. 1 ArbZG) und gilt zwingend für alle Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes, Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten (§ 2 Absatz 2 ArbZG). Für Fahrer von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, nach ihrer Bauart und ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 29814
Wenn die 12-Tage-Regelung bei grenzüberschreitendem Busverkehr in Anspruch genommen werden kann, und wenn das Fahrzeug nicht mit einem zweiten Fahrer besetzt ist, muss bei Nachtfahrten zwischen 22 und 6 Uhr die Fahrtunterbrechung von 45 Minuten bereits nach drei Stunden eingelegt werden. Fahrtunterbrechungen sind ein Zeitraum, in dem keine Fahrtätigkeiten und keine anderen Arbeiten ausgeübt ...
Stand: 11.12.2017
Dialog: 30838
Fahrer zu befördern und unter den Anwendungsbereich der geltenden Rechtsvorschriften fallen, haben grundsätzlich Aufzeichnungen (bspw. Eintragungen auf der Fahrerkarte, Schaublätter, Ausdrucke aus dem digitalen Fahrtenschreiber) über Arbeits-, Lenk-, Ruhezeiten und Fahrtunterbrechungen zu führen.Diese Aufzeichnungen sollen alle Zeiträume an jedem einzelnen Tag umfassen: Zeiten der Tätigkeit (Lenken ...
Stand: 21.06.2017
Dialog: 29561
Die Tageslenkzeit darf 9 Stunden nicht überschreiten. Sie darf zwei mal pro Kalenderwoche auf 10 Stunden erhöht werden Artikel 6 VO (EG) 561/2006. Falls die Tageslenkzeit über eine Wochengrenze geht (z. B. So 22:00 bis Mo 10:00 Uhr) wird die Tageslenkzeit insgesamt der folgenden Woche zugerechnet. In dem o. a. Beispiel wird also die zehnstündige Tageslenkzeit der neuen Woche zugerechnet. ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 12325
, aber innerhalb des Zweiwochenzeitraumes platzieren. Aber auch eine separate Platzierung einer verkürzten Wochenruhezeit und einer regelmäßigen Wochenruhezeit innerhalb der zweiten Woche ist durch den §1 Abs.4 FPersV möglich bzw. denkbar. Das in der Frage 2 dargelegte Beispiel ist dennoch etwas unglücklich formuliert. Da die angesprochenen 84 Stunden genau 3 ½ Tage ergeben, müsste die im Block einzulegende ...
Stand: 25.02.2015
Dialog: 23167
Nein; nach § 1 Abs. 6 der Fahrpersonalverordnung brauchen nur Fahrer von Fahrzeugen, die in Absatz 1 Nr.1 genannt sind, Nachweise über Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten zu führen. Dies sind "Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, ...." Der Linienverkeh ...
Stand: 10.07.2011
Dialog: 14035
Die Lenk- und Ruhezeiten für Omnibusfahrer im Gelegenheitsverkehr sind in der EG-Verordnung VO Nr. 561/2006/EG geregelt. Hiernach darf die tägliche Lenkzeit 9 Stunden betragen. Sie darf 2 x wöchentlich auf maximal 10 Stunden verlängert werden.Die wöchentliche Lenkzeit darf 56 Stunden nicht überschreiten, und nicht dazu führen, dass die in der EG-Richtlinie 2002/15/EG festgelegte Höchstarbeitszeit ...
Stand: 25.03.2024
Dialog: 6414
Gemäß Artikel 8 Abs. 6a der VO (EG) Nr. 561/2006 dürfen Fahrer die 12-Tage-Regelung bei Busreisen unter folgenden Voraussetzungen in Anspruch nehmen: Für innerdeutsche Busreisen gilt die Regelung nicht. Die Busreise muss einen Aufenthalt von mindestens 24 Stunden in einem anderen Mitgliedstaat oder unter diese Verordnung fallenden Drittstaat beinhalten. Dabei muss es sich um eine einzige Reise ...
Stand: 11.03.2014
Dialog: 20606
FPersV.Ergänzend zu § 20 FPersV:Wenn Fahrer für einen der 28 Kalendertage, die dem Kontrolltag vorausgehen, keine Aufzeichnungen vorlegen können, benötigen sie für diese Tage eine Bescheinigung des Unternehmers!Als Aufzeichnungen gelten:- Schaublätter,- Eintragungen auf der Fahrerkarte, (manuelle Nachträge)- Tageskontrollblätter,- Ausdrucke aus dem digitalen Kontrollgerät- Aufzeichnungen gemäß Art. 15 (EWG) VO ...
Stand: 17.01.2018
Dialog: 6554
Ein „Mehrfahrerbetrieb“ liegt für den Fall vor, in dem während der Lenkdauer zwischen zwei aufeinander folgenden täglichen Ruhezeiten oder zwischen einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit mindestens zwei Fahrer auf dem Fahrzeug zum Lenken eingesetzt sind. Während der ersten Stunde des Mehrfahrerbetriebs ist die Anwesenheit eines anderen Fahrers oder anderer Fahrer fakultativ, während der ...
Stand: 05.09.2014
Dialog: 9941
sind, mit denen unterschiedliche Ziele verfolgt werden. Die tägliche Ruhezeit ermöglicht es dem Arbeitnehmer, sich für eine bestimmte Anzahl von Stunden, die nicht nur zusammenhängen, sondern sich auch unmittelbar an eine Arbeitsperiode anschließen müssen, aus seiner Arbeitsumgebung zurückzuziehen.Die wöchentliche Ruhezeit ermöglicht es dem Arbeitnehmer, sich pro Siebentageszeitraum auszuruhen. Folglich ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 44055