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Mehrfahrerbetrieb wird definiert als der Einsatz von mindestens zwei Fahrern auf demselben Fahrzeug während der Lenkdauer zwischen zwei aufeinanderfolgenden täglichen Ruhezeiten oder einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit. Während der ersten Stunde des Mehrfahrerbetriebs ist die Anwesenheit eines weiteren Fahrers nicht erforderlich. Während der restlichen Zeit muss sich mindestens ...
Stand: 15.03.2011
Dialog: 13276
eingehalten werden. § 1 Absatz 1 Nr. 2 FPersV schreibt, mit Zugriff auf Artikel 8 [Ruhezeit] Absatz 6 Verordnung (EG) Nr. 561/2006, für diesen Personenkreis die Einhaltung von wöchentlichen Ruhezeiten vor: In zwei jeweils aufeinander folgenden Wochen hat der Fahrer mindestens folgende Ruhezeiten einzuhalten: – zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten oder – eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 29814
Arbeitszeitrechtlich sind die Bestimmungen der Sozialvorschriften im Straßenverkehr und des Arbeitszeitgesetzes zu beachten:Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Fahrpersonalverordnung / Verordnung (EG) Nr. 561/2006).Tägliche Lenkzeit:- höchstens 9 Stunden /Erhöhung 2 x wöchentlich auf 10 Stunden möglich.Unterbrechung der Lenkzeiten:- Nach spätestens 4,5 Stunden mindestens 45 Minuten, Aufteilung ...
Stand: 05.08.2024
Dialog: 3982
Die wöchentliche Ruhezeit umfasst nach Artikel 4 Buchstabe h) der Verordnung (EG) Nr. 561/2006:"„wöchentliche Ruhezeit“ den wöchentlichen Zeitraum, in dem ein Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann und der eine „regelmäßige wöchentliche Ruhezeit“ und eine „reduzierte wöchentliche Ruhezeit“ umfasst;— „regelmäßige wöchentliche Ruhezeit“ eine Ruhepause von mindestens 45 Stunden;— „reduzierte ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 14692
Ja, das dürfen Sie. Bei wechselndem Einsatz der Fahrer zwischen Gelegenheitsverkehr und Linienverkehr ist jeweils wechselweise die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 oder die Fahrpersonalverordnung anzuwenden. Nur bezüglich der Wochenruhezeit ist jedoch ausschließlich die VO (EG) Nr. 561/2006 anzuwenden, die Ausnahme nach § 1 Abs. 4 der FPersV kann NICHT in Anspruch genommen werden. Da mitunter ...
Stand: 25.07.2011
Dialog: 14167
Ein „Mehrfahrerbetrieb“ liegt für den Fall vor, in dem während der Lenkdauer zwischen zwei aufeinander folgenden täglichen Ruhezeiten oder zwischen einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit mindestens zwei Fahrer auf dem Fahrzeug zum Lenken eingesetzt sind. Während der ersten Stunde des Mehrfahrerbetriebs ist die Anwesenheit eines anderen Fahrers oder anderer Fahrer fakultativ, während ...
Stand: 05.09.2014
Dialog: 9941
, Rechtssache C- 477/21) sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, Arbeitnehmern eine tägliche Ruhezeit von mindestens elf zusammenhängenden Stunden innerhalb eines 24-Stunden-Zeitraums sowie eine wöchentliche Ruhezeit von mindestens 24 Stunden zu gewähren. Der Gerichtshof stellte fest, dass die tägliche Ruhezeit und die wöchentliche Ruhezeit gemäß der Richtlinie über die Arbeitszeitgestaltung zwei autonome Rechte ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 44055
werden und der vom Fahrer ausschließlich zur Erholung genutzt wird. Die Fahrtunterbrechung im Rahmen der 12-Tage-Regelung bei Nachtfahrten kann durchgeführt werden in Form einer:1. durchgehenden Fahrtunterbrechung von mindestens 45 Minuten nach einer Lenkzeit von 3 Stunden oder 2. Aufteilung der Fahrtunterbrechung in zwei Abschnitte von erst 15 Minuten, gefolgt von weiteren 30 Minuten innerhalb bzw. im unmittelbaren ...
Stand: 11.12.2017
Dialog: 30838
. Legaldefinition in § 2 Nr. 17 FZV). Soweit eine selbstfahrende Arbeitsmaschine jedoch mit einer Ladefläche ausgestattet ist, unterliegt sie – vorbehaltlich des Vorliegens eines Ausnahmetatbestandes – den Sozialvorschriften im Straßenverkehr. Das gilt nicht, wenn Güter transportiert werden, die für den technischen Einsatz der selbstfahrenden Arbeitsmaschine zwingend erforderlich sind (z. B. Kontergewichte ...
Stand: 09.04.2024
Dialog: 43924
Gemäß Artikel 8 Abs. 6a der VO (EG) Nr. 561/2006 dürfen Fahrer die 12-Tage-Regelung bei Busreisen unter folgenden Voraussetzungen in Anspruch nehmen: Für innerdeutsche Busreisen gilt die Regelung nicht. Die Busreise muss einen Aufenthalt von mindestens 24 Stunden in einem anderen Mitgliedstaat oder unter diese Verordnung fallenden Drittstaat beinhalten. Dabei muss es sich um eine einzige Reise ...
Stand: 11.03.2014
Dialog: 20606
Die Ruhezeiten für Omnibusfahrer im Reisegewerbe sind in der Verordnung (EG) Nr.561/2006 geregelt. Gemäß Artikel 8 der Verordnung muss der Fahrer tägliche und wöchentliche Ruhezeiten einlegen. Innerhalb von 24 Stunden nach dem Ende der vorangegangenen täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit muss der Fahrer eine neue tägliche Ruhezeit genommen haben. Die tägliche Ruhezeit muss mindestens 11 ...
Stand: 28.10.2019
Dialog: 6329
muss, sondern nach den nationalen Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes.Länger als 6 Stunden hintereinander darf ein Fahrer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden bis 9 Stunden ist die Arbeit für mindestens 30 Minuten und bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden für mindestens 45 Minuten zu unterbrechen (§ 4 ArbZG).Tägliche RuhezeitInnerhalb von 24 ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 6969
Zunächst wird zu der Frage unterstellt, dass sie auf den Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 "Haftung von Verkehrsunternehmen" abzielt. Nach Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 sind Verkehrsunternehmen verpflichtet den Betrieb so zu organisieren, dass die Fahrer die fahrpersonalrechtlichen Vorschriften einhalten können. Unternehmen, Verlader, Spediteure, Reiseveranstalter, Hauptau ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 13570
. Bei einer -wie in Ihrem Beispiel- reduzierten täglichen Ruhezeit von mindestens 9 Stunden, setzen sich die übrigen 5 Stunden bspw. aus Fahrtunterbrechungen, Ruhepausen und Bereitschaftszeiten zusammen (Anmerkung: Bereitschaftszeiten zählen bei Fahrern von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t nicht zur Arbeitszeit! Vgl. § 21 a Abs. 3 ArbZG). Somit wäre eine Ausweitung des Arbeitstages auf 15 ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 42283
überschritten wird (siehe nächsten Absatz). Die Lenkzeit in der Doppelwoche darf 90 Stunden nicht überschreiten. Nach einer Lenkdauer von 4,5 Stunden muss eine Unterbrechung von mindestens 45 Minuten eingelegt werden. Die Unterbrechung kann auch durch Teilunterbrechungen von 15 Minuten und 30 Minuten ersetzt werden, wobei die große Teilunterbrechung am Ende genommen werden muss.Die Richtlinie 2002/15/EG ...
Stand: 25.03.2024
Dialog: 6414
aufzuzeichnen und ein Verzeichnis der Arbeitnehmer zu führen, die in eine Verlängerung der Arbeitszeit gemäß § 7 Abs. 7 eingewilligt haben. Die Nachweise sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren. ...
Stand: 05.01.2012
Dialog: 15276
Stunden betragen - in den Fällen an denen die Ruhezeit auf bis zu 9 Stunden verkürzt wurde kann die Schichtzeit sogar maximal 15 Stunden betragen.Befinden sich zwei Fahrer auf dem Fahrzeug ist grundsätzlich eine Ruhezeit von mindestens 9 Stunden verpflichtend.Die Zeit des Beifahrers ist als Bereitschaftszeit anzusehen und wird vom EG-Kontrollgerät auch als solches erfasst.Allerdings wird in diesem Fall ...
Stand: 23.08.2023
Dialog: 19659