Ergebnisse 1 bis 20 von 32 Treffern
und nicht dazu führen, dass die in § 21a des Arbeitszeitgesetzes festgelegte wöchentliche Höchstarbeitszeit von 60 Stunden überschritten wird.Höchstzulässige Arbeitszeit in der Woche 60 Stunden Höchstzulässige Lenkzeit in der Woche 56 StundenArbeitszeit der Arbeitnehmer gemäß § 3 Arbeitszeitgesetz Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn ...
Stand: 17.10.2024
Dialog: 9199
Die gesamte Arbeitszeit des Angestellten, d.h. die Transportfahrt auf der Straße und die Tätigkeit auf dem Acker fällt unter die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG. Vorschriften des Fahrpersonalrechtes sind in diesem Fall weniger relevant, da die Lenkzeit auf der Straße nur 2 bis 3 Stunden betragen wird.Nach dem ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden ...
Stand: 21.09.2018
Dialog: 4692
Der Zeitraum als Beifahrer, die ein Arbeitnehmer während der Fahrt neben dem Fahrer verbringt, ist nach § 21a Abs. 3 Nr. 3 Arbeitszeitgesetz keine Arbeitszeit. Zeiten als Beifahrer werden vom Fahrtenschreiber automatisch als Bereitschaftszeit festgehalten.Darüber hinaus werden Bereitschaftszeiten bei einer Dauer von 15/30 oder 45 Minuten als Fahrtunterbrechung im Sinne von Artikel 7 ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 42212
Nein, eine zeitliche Mindestdauer für die Wertung bzw. Anerkennung eines Zeitabschnittes als Bereitschaftszeit gibt es nicht. Grundsätzlich eröffnet der § 21a Absatz 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) die Möglichkeit, Zeiten des Bereitschaftsdienstes nicht der Arbeitszeit zuzurechnen, wenn die Lage und Dauer der Bereitschaftszeiten dem Fahrer im Voraus, spätestens jedoch unmittelbar vor Beginn ...
Stand: 08.08.2018
Dialog: 42391
ausgeglichen sein.Die wöchentliche Ruhezeit ist nach sechs 24-Stunden-Zeiträumen einzulegen.Zur Arbeitszeit siehe § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG):"Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich ...
Stand: 05.08.2024
Dialog: 3982
In dem vorgenannten Urteil wurde eine bereits bestehende gesetzliche Bestimmung aus dem Arbeitszeitgesetz durch das Europäische Gerichtshof verbindlich festgelegt und hat grundsätzlich gemäß § 21 a Arbeitszeitgesetz keine Relevanz zu den Ruhezeitenregelungen der Kraftfahrer.Nach den gesetzlichen Bestimmungen und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 02.03.2023 ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 44055
werden, wenn innerhalb von 4 Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden.Die werktägliche Arbeitszeit ist in § 3 des Arbeitszeitgesetzes geregelt. Hiernach darf die Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten ...
Stand: 25.03.2024
Dialog: 6414
nicht eine "volle" Ruhezeit (grundsätzlich 11 Stunden gemäß § 5 Abs. 1 ArbZG ) dazwischenliegt.Betrachtet man nur das Arbeitszeitgesetz, so ist eine Arbeitszeit von maximal 10 Stunden (§ 3 Satz 2 ArbZG) und eine Verkürzung der Ruhezeit auf 10 Stunden (§ 5 Abs. 2 ArbZG) zulässig.Im Tarifvertrag TVöD der Kommunen gibt es aber eine Öffnungsklausel (§ 6 Abs. 4), die aus dringenden dienstlichen / betrieblichen ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 11787
Ruhepausen nach dem Arbeitszeitgesetz - ArbZGBeim Verteilen von Waren oder Gütern gleich welcher Art, kommt es aufgrund der Vielzahl der Entladestellen vor, dass eine tatsächliche Lenkzeit von 4,5 Stunden während einer Arbeitsschicht von 8 bzw. 10 Stunden vom Fahrer nicht erreicht wird. Dies bedeutet, dass der Fahrer keine Fahrtunterbrechung nach den Vorschriften der EG VO Nr. 561/2006 einlegen ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 6969
Ja, Arbeitszeiten, die im Rahmen von Minijobs geleistet werden, sind ebenfalls Arbeitszeiten im Sinne des Arbeitszeitgesetzes und daher in der gemäß § 21 a Abs. 8 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geforderten Aufstellung von den Beschäftigten anzugeben. ...
Stand: 07.02.2024
Dialog: 6024
des Schaustellers, wenn er keinen Handel treibt. Fällt das Fahrzeug unter die Ausnahme des § 18 Abs. 1 Nr. 10 FPesV, dann greift auch der § 21a des Arbeitszeitgesetzes www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__21a.html nicht. Gemäß § 16 Abs. 2 des Arbeitszeitgesetzes ist der Arbeitgeber jedoch verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit des §3 Satz 1 (8 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer ...
Stand: 05.01.2012
Dialog: 15276
Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG ist von einem Arbeitgeber generell bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern einzuhalten. Die in der Frage genannte Sonntagsarbeit beim Ausfahren von Erzeugnissen der Tagespresse ist gemäß § 10 Abs. 1 Ziffer 8 ArbZG unter den dort genannten Voraussetzungen zulässig.Die Fahrpersonalvorschriften sind zugleich einzuhalten, wenn es sich um Güterbeförderung handelt ...
Stand: 07.11.2018
Dialog: 14884
Das Fahrpersonalgesetz - FPersG - enthält keine Arbeitszeitregelungen für Kraftfahrer.Regelungsvorgaben über Lenkzeiten (tägliche, wöchentliche und Doppelwoche), Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten (tägliche/wöchentliche) sind in der VO(EG) 561/2006 in Artikel 6 / 7 / 8 geregelt.Parallel zu diesen EG-rechtlichen Vorgaben sind die Bestimmungen des deutschen Arbeitszeitgesetzes - ArbZG ...
Stand: 08.08.2022
Dialog: 21755
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) hat u. a. den Zweck, den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten (§ 1 Nr. 1 ArbZG) und gilt zwingend für alle Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes, Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten (§ 2 Absatz 2 ArbZG). Für Fahrer von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, nach ihrer Bauart ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 29814
Ja, der § 21a Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt nur für Fahrzeuge, die den Sozialvorschriften im Straßenverkehr unterliegen. Alle anderen Fahrzeuge (einschließlich Ausnahmen und außerhalb des Geltungsbereiches) unterliegen grundsätzlich dem Arbeitszeitgesetz. Das würde in Ihrem Fall bedeuten, dass der Betonmischer den Regelungen der Sozialvorschriften im Straßenverkehr unterliegt. Für die Betonpumpe ...
Stand: 09.04.2024
Dialog: 43924
Grundsätzlich ist in Bezug auf Ihre beiden Fragen zu beachten, dass neben den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zu den Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten für Kraftfahrer, auch die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) bzw. des Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbstständigen Kraftfahrern (KrFArbZG) zusätzlich zu beachten sind. Es gelten ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 42283
1) Die Arbeitszeit von Fahrerinnen/ Fahrern, die unter den Geltungsbereich der Verordnung (EG) VO Nr. 561/2006/EG fallen ist in § 21 a des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) geregelt.Die Arbeitszeit von 48 Stunden wöchentlich darf nicht überschritten werden. Sie kann jedoch auf 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 4 Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich ...
Stand: 01.03.2024
Dialog: 6710
dieser Spezialfahrzeuge für Geld- und/oder Werttransporte finden die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) (ausgenommen § 21a ArbZG) Anwendung. ...
Stand: 10.05.2024
Dialog: 8096
, wird der zuvor eingestellte Modus "OUT" aufgehoben. Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes oder des Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbstständigen Kraftfahrern sind jedoch zu beachten. ...
Stand: 09.11.2016
Dialog: 27833
Das Fahrpersonalrecht wie auch das Arbeitszeitgesetz - ArbZG enthalten für Wege- und Reisezeiten keine Hinweise wie diese rechtlich zu bewerten sind.In den Leitlinien Nr. 2 zur Verordnung (EG) Nr. 561/2006 wird eine Aussage zur Erfassung der Zeiten getroffen, die ein Fahrer aufwendet, um sich zwecks Fahrzeugübernahme zu einem Ort zu begeben, bei dem es sich weder um den Wohnsitz des Fahrers noch ...
Stand: 28.10.2019
Dialog: 10396