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Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) kennt Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeit. Ruhezeiten sind dabei festgelegte Zeiten, in den Arbeitnehmer keinen Beschränkungen durch den Arbeitgeber unterworfen sind, die mindestens 11 Stunden dauern (Ausnahmen siehe ArbZG).Pausen müssen die folgenden Kriterien erfüllen:- Unterbrechung der Arbeit einschließlich etwaiger Arbeitsbereitschaft,- Im voraus feststehende Arbeit ...
Stand: 01.03.2018
Dialog: 6546
Arbeitgeber im Sinne des § 22 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist jede natürliche Person, die einen Arbeitnehmer im Sinne des § 2 Absatz 2 des ArbZG beschäftigt. Ist der Arbeitgeber eine juristische Person oder eine Personenhandelsgesellschaft, so erstreckt sich die bußgeldrechtliche Verantwortung auf gesetzliche Vertreter, die anstelle des eigentlichen Normadressaten handeln, z. B. der Prokurist ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 6788
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sieht in § 7 ArbZG abweichende Regelungen vor. So kann beispielsweise die tägliche Arbeitszeit verlängert werden, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig Arbeitsbereitschaft fällt (bis 12 Stunden). Die Ruhezeiten (normalerweise 11 Stunden) können auf 9 Stunden verkürzt werden, wenn dies die Arbeit erfordert und die Kürzung der Ruhezeit innerhalb eines festzulegenden Ausgle ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 2571
zu können, kann nicht pauschal davon ausgegangen werden, dass es sich um Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes handelt.Wird die Fortbildung aber vom Arbeitgeber veranlasst, insbesondere dann, wenn er z. B. auf Grund rechtlicher Vorschriften verpflichtet ist seine Beschäftigten fortbilden zu lassen, handelt es sich um Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes.Ist es also nach der geltenden Rechtslage Aufgabe ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 6465
Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG - unterscheidet grundsätzlich zwischen Werktagen bzw. Sonn- und Feiertagen. Werktage sind die Tage von Montag bis einschließlich Samstag. Der Samstag ist somit ein ganz normaler Arbeitstag, sofern auf diesen Tag nicht ein "bundeseinheitlicher" Feiertag, wie z. B. der 1. Januar, der 1. Mai, der 3. Oktober oder der 1. oder 2. Weihnachtsfeiertag eines jeden Jahres ...
Stand: 14.06.2022
Dialog: 17731
Angestellten aus dem Anwendungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes und damit aus dem Arbeitszeitgesetz geführt.Leitende Angestellte sind aber nicht völlig schutzlos. Arbeitsverträge dürfen z. B. kein die allgemeine menschliche Leistungsfähigkeit oder die Zumutbarkeit übersteigendes Arbeitsvolumen verlangen und müssen im Einklang mit dem Grundgesetz stehen (Schutz der Menschenwürde, Recht auf körperliche ...
Stand: 21.04.2023
Dialog: 5075
Tätigkeit gesetzlich vorgeschrieben ist (z. B. bei Sicherheitsbekleidung) - siehe hierzu das Urteil des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 11.10.2000, Az.: 5 AZR 122/99.In Bezug auf die Anerkennung von Wasch- und Umkleidezeiten als Arbeitszeit gibt es, insbesondere bei stark schmutzenden Tätigkeiten, häufig auch tarifvertragliche Regelungen, die sehr unterschiedlich sein können. Darüber hinaus ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 23935
/ Arbeitnehmern in Personalunterlagen sind arbeitsrechtlicher Natur. Wir bitten um Verständnis, dass wir dazu keine nähere Beratung geben können. Eine derartige Anfrage sollte direkt an Angehörige der rechtsberatenden Berufe bzw. entsprechend autorisierte Stellen (z. B. Gewerkschaften, Verbände, Kammern, etc.) gerichtet werden. ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 18883
Arbeitsanweisungen in Bezug auf Arbeitszeiterfassungen geben.Möglicherweise hat der Kunde ein abrechnungstechnisches Interesse daran, dass die geleisteten Stunden einschließlich der Pausen zeitgenau erfasst werden, da z. B. nach Zeitaufwand abgerechnet wird. Dann handelt es sich aber um eine rein vertragliche Angelegenheit, die zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber geklärt werden muss. ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 5432
auf Vergütung der geleisteten Verladezeiten haben, sollte eine entsprechende Anfrage ggf. direkt an Angehörige der rechtsberatenden Berufe bzw. entsprechend autorisierte Stellen (z. B. Gewerkschaften, Verbände, Kammern, etc.) gerichtet werden.Des weiteren bieten die Arbeitsgerichte teilweise kostenlose oder kostengünstige Sprechstunden zu arbeitsrechtlichen Fragen an. Darüber hinaus weisen ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 5828
dazu der Betriebs-/Personalrat angesprochen oder eine entsprechende Anfrage direkt an Angehörige der rechtsberatenden Berufe bzw. entsprechend autorisierte Stellen (z. B. Gewerkschaften, Verbände, Kammern, etc.) gerichtet werden.Des weiteren bieten die Arbeitsgerichte teilweise kostenlose oder kostengünstige Sprechstunden zu arbeitsrechtlichen Fragen an. Darüber hinaus weisen ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 6167
Wegezeiten zwischen Wohnung und Betriebsort werden nur dann als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG gewertet, wenn die Fahrtzeit mit zur Haupttätigkeit des Beschäftigten gehört. Dieses trifft z. B. bei Außendienstmitarbeitern mit wechselnden Einsatzorten zu. Auf die entsprechenden Erläuterungen zu § 3 des ArbZG im Erlass des Ministeriums für Arbeit,Gesundheit und Soziales ...
Stand: 20.11.2023
Dialog: 16216
. Aus diesem Grund kann die Vorschrift nur für tariflose Bereiche angewendet werden. Bereiche, in denen Regelungen durch Tarifvertrag üblicherweise nicht getroffen werden, sind z. B. Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Unternehmens- und Steuerberater, Arbeitgeber- und Unternehmerverbände, Gewerkschaften, Industrie- und Handelskammern. Die Anwendung des § 7 Abs. 5 ArbZG setzt voraus, dass Tarifverträge ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 13211
Arbeitnehmer höchstens vertretbar sind und- ob und ggf. durch welche Maßnahmen (z. B. Einsatz eines Springers oder Beauftragung externer Unternehmen) die Belastung für den Einzelnen reduziert werden kann.Bei der Beurteilung soll sich der Arbeitgeber vom Betriebsarzt und von der Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten lassen.3. Frage: Da zu den Überstunden des Winterdienstes noch weitere Überstunden ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 12431
wie bei jeder Aneinanderreihung von Arbeitstätigkeiten an unterschiedlichen Orten der Beschäftigten eines Unternehmens, z. B. bei Außendiensttätigkeiten. Zur Anrechnung der Wegezeiten ist dementsprechend anzumerken, dass sich diese dann dem privaten Bereich zuordnen lassen, wenn der Arbeitstag mit der Betriebsversammlung beginnt oder endet. Die Zuordnung ist dann jedoch wie bei Beschäftigten im Außendienst soweit als Freizeit ...
Stand: 22.05.2024
Dialog: 1867
die für Werktage gültige Regelung.Zu Frage 3:Die gesetzliche Verpflichtung zur Aufzeichnung nach § 16 Abs. 2 ArbZG hat der Arbeitgeber; d.h. ihm obliegt die Realisierung der Aufzeichnungsverpflichtung gegenüber der Aufsichtsbehörde. Die Art der Aufzeichnung ist nicht vorgeschrieben. Zulässig sind Stempelkarten, elektronische Zeiterfassungssysteme und auch handschriftliche Aufzeichnungsverfahren (z. B ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 4444