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Falls der Gefahrgutbeauftragte im Sinne des § 70 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) als Strahlenschutzbeauftrage bestellt ist, so muss er die Fachkunde gem. § 70 Abs. 3 StrlSchG besitzen.Ist der Gefahrgutbeauftragte nur eine sonstige tätige Person im Sinne von § 63 Abs. 1 Nr. 2 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), ist nur eine Unterweisung notwendig. ...
Stand: 10.10.2024
Dialog: 18928
in Camping-Gaslampen, die Thorium-232 (Th-232) enthalten, genehmigungsfrei.Hinweis:Der Zusatz von Th-232 in Glühstrümpfen für Camping-Gaslampen ist gem. § 39 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 StrlSchG seitdem 27.06.2017 verboten, so dass alle noch vorhandenen Glühstrümpfe in Camping-Gaslampen, die Tr-232 enthalten und genehmigungsfrei hergestellt wurden, von § 206 Abs. 2 StrlSchG erfasst werden. ...
Stand: 23.09.2024
Dialog: 18030
Gem. § 82 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) dürfen Schülerinnen und Schüler beim Umgang mit genehmigungspflichtigen radioaktiven Präparaten in Schulen nur unter Aufsicht einer Lehrkraft unmittelbar mitwirken. Diese Lehrkraft müsste gem. § 82 Abs. 2 Satz 2 StrlSchV die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz (S7.1) besitzen. Eine Bestellung ...
Stand: 23.09.2024
Dialog: 2715
Ionisationsrauchmeldern bedürfen als Vorrichtungen, in die radioaktive Stoffe eingefügt sind, gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 3 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) einer Genehmigung oder können genehmigungsfrei betrieben werden, wenn sie nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 StrlSchG bauartzugelassen sind.Inhaber von Ionisationsrauchmeldern haben diese gem. § 25 Abs. 5 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV ...
Stand: 10.10.2024
Dialog: 1866
Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) regelt in § 5 Abs. 1 StrlSchV den genehmigungsfreien Umgang. Dabei verweist sie auf die Anlage 3 Teil A und Teil B zur StrlSchV.Die Anlage 3 Teil B Nr. 4 und 5 trifft konkrete Aussagen zum genehmigungsfreien Umgang mit nach § 45 Abs. 1 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) bauartzugelassenen Vorrichtungen mit radioaktiven Stoffen.Danach wird ausgeführt ...
Stand: 01.08.2019
Dialog: 6751
Strahlenexposition ausgesetzt sind, die im Kalenderjahr zu einer effektiven Dosis von mehr als 1 mSv führen kann.Das korrespondiert mit den Strahlenschutzbereichen nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 u. 2 StrlSchV. Hier wird unterschieden in Überwachungsbereiche - zulässige effektive Dosis für Personen bis 6 mV im Kalenderjahr - und Kontrollbereiche - zulässige effektive Dosis für Personen größer 6 mSv im Kalenderjahr. Sofern ...
Stand: 23.09.2017
Dialog: 30356
-NRW (Schule in NRW Nr. 1031/1) zu beachten.In Schulen sollte nur mit bauartzugelassenen radioaktiven Strahlern umgegangen werden.Ferner wird darauf hingewiesen, dass Schüler, gemäß Ziffer 8.10.1 “Offene radioaktive Stoffe“ der v. g. RISU, nicht mit offenen radioaktiven Stoffen umgehen dürfen, deren Aktivität über der Freigrenze nach der StrlSchV liegt. Mit Stoffen deren Aktivität über der Freigrenze ...
Stand: 10.04.2015
Dialog: 23580
Bei der Verwendung eines Ionengenerators zur IMS (Ionen-Mobilitäts-Spektrometrie) mit einer Nickel-63-Quelle mit 370 MBq (die Aktivität liegt oberhalb der Freigrenze von Ni-63) handelt es sich um Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen und somit um eine genehmigungsbedürftige Tätigkeit nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG). Eine entsprechende Genehmigung ist somit ...
Stand: 30.10.2019
Dialog: 42881
Die Freigabe nach § 29 StrlSchV kann eine Option für die Entsorgung von Prüfstrahlern sein. Voraussetzung dafür ist, dass mit den Strahlern im Rahmen der aufgeführten Genehmigungen nach AtG oder StrlSchV umgegangen wird (§ 29 Abs. 1 StrlSchV). Die Genehmigung kann auf Antrag von der zuständigen Behörde nach § 29 Abs.2 StrlSchV erteilt werden, wenn für Einzelpersonen der Bevölkerung nur ...
Stand: 27.03.2015
Dialog: 23452
Bei der Beantwortung der Frage muss zwischen den Begriffen Freigrenze und Freigabe unterschieden werden.Des Weiteren kann bei dieser Fragstellung der Begriff der radioaktiven Abfälle mit dem Begriff des radioaktiven Stoffes gleichgesetzt werden.Die Freigrenzen sind das Einstiegskriterium für den genehmigungspflichtigen Umgang nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG).Eine Tätigkeit ...
Stand: 01.08.2019
Dialog: 8319
Wenn die zusätzliche Messung nach § 66 Abs. 2 letzter Satz der Strahlenschutzverordnung von der zuständigen Behörde angeordnet ist, sind die Bestimmungen des Eichgesetzes und der Eichordnung anzuwenden. ...
Stand: 09.08.2019
Dialog: 10974
Schutzausrüstung erforderlich.Die übliche Arbeitskleidung und das Tragen von Handschuhen ist ausreichend. Bei der Gefährdungsbeurteilung zur Nutzung von Fahrkörben / Arbeitskörben sind u. a. folgende Vorschriften und Regeln zu berücksichtigen:a) Nr. 3 Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)b) DGUV Vorschrift 52 "Krane"c) DGUV Vorschrift 36 "Hafenarbeiten"d) DGUV Regel 101-005 "Hochziehbare ...
Stand: 13.01.2020
Dialog: 14626
Für Tätigkeiten mit S-35 unterhalb der Freigrenze gilt:zu 1.: Müssen dafür spezielle Genehmigungen eingeholt werden?Für Tätigkeiten mit radioaktiven Stoffen unterhalb der Freigrenze ist keine Genehmigung nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) erforderlich. Erst wenn Sie die Freigrenzen der Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 2 oder 3 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) für S-35 überschreiten ...
Stand: 01.08.2019
Dialog: 6652
Spalt- und Aktivierungsprodukte (Kernbrennstoffe und sonstige radioaktive Stoffe) und ist ab einer gewissen Menge als radioaktiver Stoff im Sinne des § 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) einzustufen.Die in den zum Verkauf angebotenen Mengen von wenigen Gramm enthaltene Aktivität unterschreitet allerdings in der Regel die in der StrlSchV Anlage 4, Tabelle 1 Spalte 2 festgelegten Freigrenzen.Hierzu ...
Stand: 27.01.2020
Dialog: 43025
Hautdosis von mehr als 150 Millisievert führen kann;2. Beruflich exponierte Personen der Kategorie B: Personen, die nicht in die Kategorie A eingestuft sind und die einer beruflichen Exposition aus Tätigkeiten ausgesetzt sind, die im Kalenderjahr zu einer effektiven Dosis von mehr als 1 Millisievert, einer höheren Organ-Äquivalentdosis als 50 Millisievert für die Hände, die Unterarme, die Füße ...
Stand: 20.05.2025
Dialog: 44120
Wer mit radioaktiven Stoffen umgeht bedarf grundsätzlich einer Genehmigung (§ 7, StrSchV). Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Genehmigung nicht erforderlich (§ 8, StrSchV) und zwar in den in Anlage 3, Teil A und B (StrSchV) genannten Fällen. Genehmigungsfrei ist hiernach z. B. der Umgang mit Stoffen, deren Aktivität die Freigrenzen der Anlage III Tabelle 1 Spalte 2 nicht überschreitet ...
Stand: 01.06.2015
Dialog: 23971
Das Vorgehen zur Ermittlung der Ersatzdosis ist in der Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosen Teil 1: Ermittlung der Körperdosis bei äußerer Strahlenexposition erläutert, unter Punkt 5.6 "Ersatzdosis".Die gesetzliche Grundlage ist § 65 (2) StrlSchV, hier ist auch die Verantwortlichkeit geregelt. Der Strahlenschutzverantwortliche/-beauftragte hat ...
Stand: 05.08.2025
Dialog: 44169