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Ergebnisse 21 bis 40 von 58 Treffern

Welches Sicherheitsdatenblatt ist bei unterschiedlichen Versionen anzuwenden?

Grundsätzlich ist immer das aktuellste Sicherheitsdatenblatt anzuwenden.Die Verpflichtung zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes ergibt sich aus Artikel 31 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung). Auf Ihre Frage bezogen, möchten wir insbesondere Artikel 31 Absatz 9 hervorheben. Hier ist folgendes nachzulesen:"Die Lieferanten aktualisieren das Sicherheitsdatenblatt unverzüglich ...

Stand: 13.08.2020

Dialog: 43131

Muss die E-Mail-Adresse der für das Sicherheitsdatenblatt zuständigen Person direkt der sachkundigen Person zugeordnet sein?

Auf dem REACH-CLP-Biozid Helpdesk der BAuA ist in den FAQs zu der Frage "Ist es erforderlich, dass der Name der sachkundigen Person aus dem Format der E-Mail-Adresse des Sicherheitsdatenblattes hervorgeht?" die Folgende Antwort zu finden:"Der Name der sachkundigen Person muss nicht aus dem E-Mail-Format für das Sicherheitsdatenblatt (SDB) hervorgehen. Es kann ebenso eine funktionale E-Mail ...

Stand: 15.04.2021

Dialog: 5630

Ist aus der GefStoffV zwingend herzuleiten, dass Sicherheitsdatenblätter vorliegen müssen, auch wenn es Betriebsanweisungen und eine Gefahrstoffdatenbank als Informationsquelle gibt?

. Aufgrund der Ausführungen zur Aufbewahrungsfrist in Artikel 36 Absatz 1 Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) empfehlen wir Ihnen die Sicherheitsdatenblätter mindestens zehn Jahre lang aufzubewahren: „1. Jeder Hersteller, Importeur, nachgeschaltete Anwender und Händler trägt sämtliche gemäß dieser Verordnung für seine Aufgabenerfüllung erforderlichen Informationen zusammen und hält sie während ...

Stand: 04.10.2016

Dialog: 16703

Kann ich für den Transport auf der Straße in Kleinmengen die Angaben aus dem US-amerikanischen MSDS auf die deutschen Papiere übertragen, obwohl der Hersteller in Deutschland ein anderes Sicherheitsdatenblatt veröffentlicht hat?

. In Artikel 31 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (Reach-Verordnung) finden sich die Anforderungen an ein Sicherheitsdatenblatt. Hier ist in Absatz 1 folgendes nachzulesen:"Der Lieferant eines Stoffes oder einer Zubereitung stellt dem Abnehmer des Stoffes oder der Zubereitung ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II zur Verfügung,a) wenn der Stoff oder die Zubereitung die Kriterien für die Einstufung ...

Stand: 16.08.2018

Dialog: 42414

Müssen alte Sicherheitsdatenblätter nach Aktualisierung aufbewahrt werden?

Nach Artikel 36 der REACh-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 muss jeder Akteur der Lieferkette die für seine Aufgaben erforderlichen Informationen 10 Jahre aufbewahren. Hierzu kann auch das Sicherheitsdatenblatt und dessen Vorgängerversionen gehören (vgl. hierzu auch BAuA-Vortragsfolien "Das Sicherheitsdatenblatt als zentrales Informationsinstrument").Zudem kann es sinnvoll sein, z. B. um betriebliche ...

Stand: 08.03.2021

Dialog: 12596

Wie lange muss ein Sicherheitsdatenblatt nach Einstellung der Produktion eines Gefahrstoffes noch bereitgehalten werden?

Nach Artikel 31 "Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter" der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACh-Verordnung) muss der Lieferant dem Abnehmer des Stoffes oder des Gemisches ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II der Verordnung zur Verfügung stellen.Eine gesetzliche Pflicht, nach Einstellen der Produktion und des Vertriebs ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung zu stellen, besteht ...

Stand: 16.01.2023

Dialog: 6779

Muss ein Sicherheitsdatenblatt für ein Gemisch die Einstufung erhalten, die es bei Annahme der jeweils oberen Konzentrationgrenze der einzelnen Inhaltsstoffe erhalten müsste?

Ja!Anhang II der Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH-Verordnung) regelt den Aufbau und den Inhalt von Sicherheitsdatenblättern. In Abschnitt 3.2 des Anhangs II der REACH-Verordnung wird für Gemische folgendes festgelegt:"Es sind der Produktidentifikator, die Konzentration beziehungsweise die Konzentrationsbereiche sowie die Einstufungen zumindest für alle unter Nummer 3.2.1 beziehungsweise 3.2.2 ...

Stand: 24.09.2020

Dialog: 43275

Wo ist gesetzlich geregelt, dass ein Sicherheitsdatenblatt in der jeweiligen Landessprache vorliegen bzw. vorgehalten werden muss?

Artikel 31 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) fordert, dass der Lieferant eines Stoffes oder einer Zubereitung dem Abnehmer ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II zur Verfügung stellt; nach Artikel 31 Abs. 5 REACH muss dieses in einer Amtssprache des Mitgliedstaates vorgelegt werden, in dem der Stoff oder die Zubereitung in Verkehr gebracht wird. Ein Verstoß gegen ...

Stand: 27.01.2019

Dialog: 22952

Müssen in einem Sicherheitsdatenblatt für ein flüssiges Produkt auch die Arbeitsplatzgrenzwerte der darin enthaltenen festen Stoffe angegeben werden?

Gemäß Ziffer 8 des Anhangs II der Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH-Verordnung) sind im Abschnitt 8 eines Sicherheitsdatenblattes die geltenden Grenzwerte für eine berufsbedingte Exposition anzugeben. Kann eine Exposition auftreten, sind die Grenzwerte anzugeben. Neben den Arbeitsplatzgrenzwerten (AGW) nach der TRGS 900 www.baua.de/trgs  für die inhalative Exposition gibt es für einige Stoffe ...

Stand: 31.03.2016

Dialog: 14276

Muss ein Sicherheitsdatenblatt dem Kunden bei Abholung der Ware grundsätzlich als Papierausdruck ausgehändigt werden?

Auf der Internetseite des REACH-CLP-Biozid Helpdesk ist zu der Frage "Ist es unter REACH ausreichend, die Sicherheitsdatenblätter über eine Internetplattform zur Verfügung zu stellen?" folgendes nachzulesen:"Helpdesk-Nummer: 0215Gemäß Artikel 31der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sind Sicherheitsdatenblätter dem Abnehmer des Stoffes zur Verfügung zu stellen. Konkret muss ...

Stand: 18.02.2019

Dialog: 42597

Ist unter den beschriebenen Gegebenheiten ein Sicherheitsdatenblatt zulässig, aus dem sich die Stoffidentität nicht herauslesen lässt? Ist die Einstufung ausreichend?

Gemäß Artikel 31 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2008 (REACH) muss der Lieferant eines Stoffes oder Gemisches, auch wenn diese nur zu Testzwecken überlassen werden, was auch unter den Begriff des Inverkehrbringen fällt, dem Abnehmer ein Sicherheitsdatenblatt nach REACH Anhang II zur Verfügung stellen, wenn der Stoff oder das Gemisch nach Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP ...

Stand: 10.08.2020

Dialog: 43247

Welche Regelungen/Fristen zum UFI-Code in Sicherheitsdatenblättern gelten für Forschungsinstitute, die Gemische an Projektpartner gegen)

- und verfahrensorientierte Forschung und Entwicklung im Sinne des Artikels 3 Absatz 22 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.Das bedeutet, dass für entsprechende Gemische keine Produktmeldung und kein UFI-Code erforderlich ist. Auf dem Kennzeichnungsetikett ist auch kein UFI-Code anzubringen.Für das Sicherheitsdatenblatt gilt entsprechend Anhang II Absatz 1.1 Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH-Verordnung) Folgendes ...

Stand: 07.11.2023

Dialog: 43846

Was bedeutet es, wenn im Sicherheitsdatenblatt die Angabe "nur für gewerbliche Anwender" steht?

Der Text "Nur für gewerbliche Anwender" hat seine Grundlage in der EG-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH). Nach deren Anhang XVII Nr. 28, 29 und 30 muss die Verpackung von Stoffen und Gemischen, die als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend eingestuft sind, mit dieser Aufschrift versehen sein. Gleiches gilt für entzündliche, leichtentzündliche oder hochentzündliche Stoffe ...

Stand: 10.08.2017

Dialog: 29726

Ist die Erstellung eines Schweißrauchdatenblattes in Anlehnung an DIN EN ISO 15011-4 verpflichtend? Wer macht das?

mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können (…)“. Nach Absatz 2 hat „(…) der Arbeitgeber (…) sich die für die Gefährdungsbeurteilung notwendigen Informationen beim Inverkehrbringer oder aus anderen, ihm mit zumutbarem Aufwand zugänglichen Quellen zu beschaffen (…)“.Vor allem sind die Informationen zu beachten, die nach dem Titel IV der Verordnung (EG) Nr ...

Stand: 31.03.2016

Dialog: 16437

Zählt es als "Inverkehrbringen", wenn Gefahrstoffe zwischen (räumlich und größtenteils organisatorisch getrennten) Instituten derselben Organisation/Gesellschaft ausgetauscht werden?

Laut Artikel 31 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) hat der Lieferant dem Abnehmer ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung zu stellen, wenn die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind.Die Organisation/Gesellschaft als Ganzes wäre, soweit die Institute nicht rechtlich selbstständig sind, als Abnehmer zu sehen. Wenn ein Institut einen Stoff oder ein Gemisch an ein anderes Institut ...

Stand: 05.05.2023

Dialog: 43772

Dürfen Sicherheitsfachkräfte Sicherheitsdatenblätter erstellen, ohne an einem gesonderten Lehrgang teilgenommen zu haben?

der ECHA wird die sachkundige Person nach AnhangII der REACH-Verordnung definiert und es werden Hinweise zur Schulung und kontinuierlichen Weiterbildung gegeben.(2) In der Gefahrstoffverordnung wird anstelle von „sachkundig“ der Begriff „fachkundig“ verwendet. Nach §2 Absatz 16 der Gefahrstoffverordnung ist fachkundig, wer zur Ausübung einer in der Verordnung bestimmten Aufgabe über die erforderlichen ...

Stand: 31.10.2019

Dialog: 42899

Müssen Sicherheitsdatenblätter auch von allgemein zugänglichen Online Shops zur Verfügung gestellt werden?

aus anderen als den in Buchstabe a und Buchstabe b angeführten Gründen in die gemäß Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste aufgenommen wurde und zwar spätestens an dem Tag, an dem der Stoff oder das Gemisch erstmals geliefert wird (Art. 31 Abs. 8 Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH-Verordnung) i.v.m Art. 31 Abs. 1 REACH-Verordnung).Das Sicherheitsdatenblatt ist aktiv, z. B. per email als Anhang, per Post, Fax ...

Stand: 15.05.2019

Dialog: 42720

Muss für einen Gefahrstoff, der im Baumarkt gekauft wurde, ein Sicherheitsdatenblatt vorliegen?

(Fachhandel, Baumarkt, ...) ein Sicherheitsdatenblatt für die betriebliche Umsetzung der Arbeitsschutzverpflichtungen vorliegen. Hierauf hat der Käufer nach der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) Artikel 31 Nr 8 auch entsprechenden kostenlosen Anspruch. ...

Stand: 31.03.2016

Dialog: 19192

Fragen zu Angaben im Sicherheitsdatenblatt.

anzugeben." Somit fehlt im vorliegenden SDB die Höhe des pH-Wertes, zusammen mit der zugehörigen Konzentration bei der der pH-Wert bestimmt wurde. Ob dieser eine Einstufung nach sich zieht ist hierbei nicht relevant. Wer ein SDB nach den Anforderungen der REACH-VO zur Verfügung stellt, muss auch die Vorgaben der Verordnung erfüllen.Sie haben mit obenstehenden Argumenten noch einmal die Möglichkeit ...

Stand: 25.08.2019

Dialog: 42822

Können die Sicherheitsdatenblätter so vom Hersteller übernommen werden?

Für das Gefahrstoffverzeichnis reichen die H-Sätze und ein Verweis auf das Sicherheitsdatenblatt aus. Unabhängig davon sind die P-Sätze im Abschnitt 2.2 (Kennzeichnungselemente) des Sicherheitsdatenblattes eines Stoffes oder Gemisches anzugeben. Fehlen sie dort, sollte der Vorlieferant darauf hingewiesen bzw. nach dem Grund befragt werden. Auf die Informationspflicht des Artikel 34 der REACH ...

Stand: 15.10.2019

Dialog: 42480

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