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Entsprechend Artikel 2 Nr. 36 1 CLP-Verordnung www.reach-clp-helpdesk.de/reach/de/CLP/CLP.html ist der Ausdruck „Verpackung“ im Sinne der Verordnung wie folgt bestimmt: „Verpackung“: ein oder mehrere Gefäß(e) und alle sonstigen Bestandteile oder Werkstoffe, die erforderlich sind, damit die Gefäße ihre Umschließungsfunktion und sonstige Sicherheitsfunktionen erfüllen können;" Damit handelt ...
Stand: 03.05.2016
Dialog: 13554
Grundsätzlich sind alle erforderlichen Kennzeichnungselemente auf der Verpackung, welche die Lötpaste unmittelbar enthält, anzubringen (Art. 31 Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung)).Wenn dies aufgrund der Gestalt, Form oder Größe der Verpackung nicht möglich ist, muss zunächst geprüft werden, ob alle Kennzeichnungselemente auf einem Faltetikett, Anhängeetikett oder einer äußeren ...
Stand: 23.01.2024
Dialog: 43878
Grundsätzlich ist es im Sinne der Nachvollziehbarkeit wünschenswert, wenn die Einstufungs- und Kennzeichnungselemente auf der Verpackung denen im Abschnitt 2 des Sicherheitsdatenblattes (SDB) entsprechen. Zum Teil müssen diese auch gleich sein, allerdings gibt es Ausnahmen. Da ein Händler nicht verpflichtet ist einem privaten Endverbraucher ein SDB zur Verfügung zu stellen, muss er dennoch dafür ...
Stand: 11.05.2017
Dialog: 27311
Nach Artikel 29 Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) gilt folgendes:"Ausnahmen von Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften(1) Ist die Verpackung eines Stoffes oder Gemisches entweder so gestaltet oder geformt oder aber so klein, dass es nicht möglich ist, die Anforderungen von Artikel 31 hinsichtlich eines Kennzeichnungsetiketts in der/den Amtssprache(n) des Mitgliedstaats ...
Stand: 14.08.2019
Dialog: 42792
Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) bindet die Größe der Gefahrenpiktogramme an die Mindestabmessungen des Kennzeichnungsetiketts. Jedes Gefahrenpiktogramm muss mindestens ein Fünfzehntel der auf dem Kennzeichnungsetikett für obligatorische Kennzeichnungsinformationen vorgesehenen Mindestfläche einnehmen. Die Ein-Fünfzehntel-Regel ist nicht mehr anwendbar, wenn bei Verpackungen ...
Stand: 13.06.2017
Dialog: 29509
Im Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) ist bei der Kennzeichnung hinsichtlich der Sprachwahl der Artikel 17 Abs. 2 zu beachten: "Das Kennzeichnungsetikett wird in der/den Amtssprache(n) des Mitgliedstaats/der Mitgliedstaaten beschriftet, in dem der Stoff oder das Gemisch in Verkehr gebracht wird, es sei denn, der betreffende Mitgliedstaat oder die betreffenden Mitgli ...
Stand: 03.05.2016
Dialog: 20231
Nein, dies ist nicht zulässig.Nach der Tabelle 1.3 des Anhang 1 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) betragen die Abmessungen des Gefahrstoffpiktogramm bei einem Fassungsvermögen der Verpackung von größer als 500 l mindestens 148 × 210 mm. Für den von Ihnen genannten IBC können keine Ausnahmen in Anspruch genommen werden.Ein abweichen von den Vorgaben der CLP-Verordnung ...
Stand: 27.03.2019
Dialog: 42653
Unter dem Abschnitt 5 der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" werden - abhängig von der Menge - zusätzliche Schutzmaßnahmen bei der Lagerung in Lagern genannt. Unter dem Abschnitt 5.1 finden sich auch Informationen zur Kennzeichnung:"(...)(9) In Arbeitsbereichen mit Brand- oder Explosionsgefährdungen sind das Verwenden von offenem Feuer und offenem Licht ...
Stand: 19.07.2024
Dialog: 43596
Für den innerbetrieblichen Transport von Gefahstoffen ist § 8 Abs. 2 Gefahrstoffverordnung relevant:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass (...) gefährliche Stoffe und Zubereitungen innerbetrieblich mit einer Kennzeichnung versehen sind, die ausreichende Informationen über die Einstufung, über die Gefahren bei der Handhabung und über die zu beachtenden Sicherheitsmaßnahmen enthält ...
Stand: 04.05.2016
Dialog: 5108
Zum besseren Verständnis muss man zunächst die Regelung des Artikels 29 Abs. 2 der CLP-Verordnung lesen:"Ist es nicht möglich, die Kennzeichnungsangaben vollständig in der in Absatz 1 festgelegten Weise (Anm.: Faltetikett, Anhängeetikett oder äußere Verpackung) anzubringen, so können diese Angaben gemäß Anhang I Abschnitt 1.5.2 reduziert werden." Diese Ausnahmen unter Anhang I Ziffer 1.5.2 ...
Stand: 03.05.2022
Dialog: 12599
Verwendung in Verkehr gebracht werden, es sei denn, die Konzentration von Diisocyanaten einzeln und in Kombination beträgt weniger als 0,1 Gew.-% oder der Lieferant stellt sicher, dass der Abnehmer des/der Stoffe(s) oder Gemische(s) von den Anforderungen nach Absatz 1 Buchstabe b Kenntnis hat, und dass auf der Verpackung die folgende Erklärung deutlich von den übrigen Angaben auf dem Etikett unterscheidbar ...
Stand: 24.05.2021
Dialog: 43532
Da die Betriebsanweisung gem. Technischer Regel für Gefahrstoffe TRGS 555 Ziff 3.1 Abs. 1 in verständlichen Form und Sprache abzufassen ist, bleibt hier als die zentrale Frage, welche Labelung auf der Verpackung des Gefahrstoffes verwendet wird. Sollte dort die neue Labelung gem. Global Harmonised System (GHS) gem. CLP VO EG 1272/2008 verwendet werden, so ist zwecks Vereinheitlichung ...
Stand: 03.06.2015
Dialog: 23981
Da die Betriebsanweisung gem. Technischer Regel für Gefahrstoffe TRGS 555 Ziff 3.1 Abs. 1 in verständlichen Form und Sprache abzufassen ist, bleibt hier als die zentrale Frage, welche Labelung auf der Verpackung des Gefahrstoffes verwendet wird. Sollte dort die neue Labelung gem. Global Harmonised System (GHS) gem. CLP VO EG 1272/2008 verwendet werden, so ist zwecks Vereinheitlichung ...
Stand: 20.04.2015
Dialog: 23653
Ob eine Kennzeichnung erforderlich ist, hängt davon ab, ob es sich um einen Stoff, ein Gemisch oder ein Erzeugnis handelt. Stoffe und Gemische sind nach den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) einzustufen und, sofern sie als gefährlich eingestuft wurden, entsprechend zu kennzeichnen. Einstufung ...
Stand: 12.09.2018
Dialog: 42448
muss aber die gleiche sein die auch im Sicherheitsdatenblatt verwendet wird. CAS- oder andere Stoffnummern müssen in der Kennzeichnung nicht angegeben werden, können aber dem Sicherheitsdatenblatt entnommen werden.Ausführungen zu dieser Thematik finden sich im Kapitel 4.2.2 der ECHA-Leitlinie zur Kennzeichnung und Verpackung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (aktuelle Version nur in englischer ...
Stand: 14.09.2016
Dialog: 27463
die Gefahr von Unfällen bzw. missbräuchlicher Verwendung viel zu hoch. Die genauen Vorschriften zur Anbringung von Kennzeichnungsetiketten finden sich unter Titel III, Kapitel 2 der CLP Verordnung bzw. im Artikel 11 der Richtlinie 1999/45/EG. Beide Rechtsvorschriften besagen, dass ein Kennzeichnungsetikett nur dann nicht erforderlich ist, wenn alle notwendigen Informationen direkt auf der Verpackung selbst ...
Stand: 03.05.2016
Dialog: 21172
aufweisen. Jedes Gefahrenpiktogramm muss mindestens ein Fünfzehntel der Fläche des harmonisierten Kennzeichnungsetiketts einnehmen und die Mindestfläche muss 1 cm2 betragen. Ziff 1.2.1.3. Kennzeichnungsetikette müssen folgende Abmessungen aufweisen (Tabelle 1.3): Abmessungen der Kennzeichnungsetiketten - Fassungsvermögen der Verpackung Abmessungen (in mm) - bis 3 l wenn möglich mindestens 52 × 74 - über 3 ...
Stand: 03.05.2016
Dialog: 7891
, Rückstellmuster, Laborpräparate oder selten benötigte Chemikalien im Lager. Eine neue Kennzeichnung ist notwendig, wenn das Etikett nicht mehr lesbar ist oder sich die Einstufung aufgrund neuer Erkenntnisse geändert hat." ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 43082
für Originalgebinde, Rückstellmuster, Laborpräparate oder selten benötigte Chemikalien im Lager. Eine neue Kennzeichnung ist notwendig, wenn das Etikett nicht mehr lesbar ist oder sich die Einstufung aufgrund neuer Erkenntnisse geändert hat." Zu beachten ist, dass dies nur für die innerbetriebliche Verwendung bereits vorhandener Produkte, nicht aber für das Inverkehrbringen solcher Produkte gilt. ...
Stand: 02.08.2017
Dialog: 29910
) Das Umetikettieren von der alten Kennzeichnung nach EG-Richtlinien auf die neue Kennzeichnung nach CLP-Verordnung ist nicht notwendig, wenn sich keine zusätzlichen relevanten Sicherheitsinformationen ergeben haben. Dies gilt insbesondere für Originalgebinde, Rückstellmuster, Laborpräparate oder selten benötigte Chemikalien im Lager. Eine neue Kennzeichnung ist notwendig, wenn das Etikett nicht mehr lesbar ...
Stand: 11.02.2020
Dialog: 43034