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“ die Verantwortung für die Steuerung des Prozesses hat.Der beauftragende Arbeitgeber muss also unter Beteiligung der beauftragten Unternehmen planen und entscheiden, wie in seinem Betrieb die Zusammenarbeit geregelt wird, welche Informationen wann wem bereitzustellen sind und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Bei dem Prozess werden die verschiedenen Arbeitgeber ihrerseits wieder von deren Fachkräften ...
Stand: 15.04.2021
Dialog: 20555
) und dient der zentralen Erfassung Beschäftigter, die gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Stoffen der Kategorien 1A und 1B exponiert sind. Das Angebot richtet sich an Unternehmen. Mit Hilfe der ZED können Sie ihrer Verpflichtung nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) nachkommen, die seit 2005 im § 14 fordert, dass jede Arbeitgeberin und jeder Arbeitgeber ein Verzeichnis ...
Stand: 25.09.2023
Dialog: 43823
Die Mindestangaben, die ein Gefahrstoffverzeichnis enthalten muss, sind im § 6 Abs.12 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) aufgeführt (vergl. auch Punkt 5.8 der TRGS 400): "Der Arbeitgeber hat nach Satz 2 ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird. Das Verzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten ...
Stand: 14.11.2017
Dialog: 22273
In § 6 (12) der Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- wird gefordert, dass der Arbeitgeber ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen hat. In der TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" wird unter Punkt 5.8 näher auf das Gefahrstoffverzeichnis eingegangen. Hier ist unter Absatz 2 folgendes nachzulesen: "Das Verzeichnis ist auf dem aktuellen Stand ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 22120
Nach § 7 Abs. 1 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV - darf der Arbeitgeber eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV durchgeführt, und die erforderlichen Schutzmaßnahmen nach Abschnitt 4 GefStoffV ergriffen worden sind. Er hat entsprechend § 7 Abs. 2 GefStoffV die erforderlichen Maßnahmen nach dem Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG ...
Stand: 18.07.2013
Dialog: 18995
Nein, der Dieselkraftstoff muss nicht in das Gefahrstoffverzeichnis übernommen werden.In § 6 Absatz 12 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist nachzulesen, dass der Arbeitgeber nach Satz 2 ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen hat, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird.In der TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten ...
Stand: 17.02.2025
Dialog: 29780
Die Chemikalienverbotsverordnung - ChemVerbotsV fordert zwar Informations- und Aufzeichnungspflichten bei der Abgabe an Dritte; Aushänge und Betriebsanweisungen werden aber nach der ChemVerbotV nicht gefordert.Entsprechende Anforderungen ergeben sich für einen Arbeitgeber aus der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV, insbesondere aus§ 6 Abs. 12 GefStoffV:Der Arbeitgeber hat nach Satz 2 ...
Stand: 08.04.2021
Dialog: 7235
Die Pflicht zur Führung eines Gefahrstoffverzeichnis ergibt sich aus § 6 Abs.12 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): "Der Arbeitgeber hat nach Satz 2 ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird. Das Verzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten: 1. Bezeichnung des Gefahrstoffs, 2. Einstufung ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 21472
Nein, die Gefährdungsbeurteilungen können nicht ausschließlich anhand der Gesundheitsgefahren zusammengefasst werden.Entsprechend § 5 Abs. 1 und 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je ...
Stand: 28.12.2022
Dialog: 43736
oder reproduktionstoxisch bezeichnet werden."Im § 14 Abs.3 GefStoffV steht:"Der Arbeitgeber hat bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B sicherzustellen, dass ...3.ein aktualisiertes Verzeichnis über die Beschäftigten geführt wird, die Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B ausüben ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 42738
Nach § 6 Abs. 12 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV - hat der Arbeitgeber ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen. D. h. im ersten Schritt muss jeder Gefahrstoff, mit dem Tätigkeiten im Betrieb erfolgen (also z. B. auch bereits der innerbetriebliche Transport, das Lagern, Bereitstellen o.ä.), unabhängig von seiner Menge und der Zeitdauer, die er sich im Betrieb befindet ...
Stand: 18.11.2024
Dialog: 18145
Entsprechend § 14 Abs. 3 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B sicherzustellen, dass ein aktualisiertes Verzeichnis über die Beschäftigten geführt wird, die Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B ...
Stand: 29.04.2022
Dialog: 43665
Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie in der Technischen Regel TRGS 410 "Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B" unter Nr. 3 Abs.3:"Wird die Gefährdungsbeurteilung aufgrund von Veränderungen an den Arbeitsplätzen oder aufgrund von neuen Informationen geändert, hat der Arbeitgeber zu prüfen, ob eine Aufnahme ...
Stand: 16.03.2020
Dialog: 43067
, die in den nach § 20 Absatz 4 bekannt gegebenen Regeln und Erkenntnissen als krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch bezeichnet werden."Im § 14 Abs.3 GefStoffV steht:"Der Arbeitgeber hat bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B sicherzustellen, dass ...3.ein aktualisiertes Verzeichnis über die Beschäftigten geführt ...
Stand: 02.08.2022
Dialog: 43568
müssen Sicherheitsdatenblätter für mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden. Da Gefahrstoffverzeichnissen ein vergleichbarer Stellenwert wie Sicherheitsdatenblättern zukommt, sollten Arbeitgeber das Gefahrstoffkataster (und alle weiteren "Gefahrstoff-Dokumente") ebenfalls für zehn Jahre aufbewahren. ...
Stand: 20.03.2025
Dialog: 6648
die Begriffsbestimmung nach Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Hiernach ist ein "Gemisch": Gemische oder Lösungen, die aus zwei oder mehr Stoffen bestehen.Nach § 6 (12) hat der Arbeitgeber ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird.Fazit:Da es sich bei dem Kettenspray um ein Gemisch handelt und es sich bei dieser um ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 23318
Die Forderung nach einem Gefahrstoffverzeichnis resultiert aus §6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): "(12) Der Arbeitgeber hat nach Satz 2 ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird.Das Verzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten:1. Bezeichnung des Gefahrstoffs,2. Einstufung des Gefahrstoffs ...
Stand: 13.07.2021
Dialog: 43559
Die Pflicht zur Führung eines Gefahrstoffverzeichnisses ergibt sich aus § 6 Abs. 12 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Dort heißt es:"Der Arbeitgeber hat nach Satz 2 ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird. […]Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn nur Tätigkeiten mit geringer Gefährdung nach Absatz ...
Stand: 26.10.2021
Dialog: 43601