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In unserer Antwort gehen wir davon aus, dass es sich nur um den Transport von Spraydosen und nicht um Gasflaschen handelt. In diesem Fall ist keine Belüftung erforderlich.Grundsätzlich sind bei jedem Transport von gefährlichen Gütern auf der Straße die Regelungen des ADR einzuhalten. Das ADR sieht verschiedene Freistellungen vor.Für den von Ihnen genannten Transport kann die Freistellung ...
Stand: 08.02.2023
Dialog: 43467
LUFT, VERDICHTET (DRUCKLUFT) UN 1002Gefahrzettel 2.2 (siehe Absatz 5.2.2.2.2 ADR)Nach Sondervorschrift 292 Kapitel 3.3 ADR gilt dies nur für Luft mit höchstens 23,5 Vol% Sauerstoff.Nach Unterabsatz 5.2.2.2.1.2 Gasflaschen ADR müssen die Gasflaschen mit dem Gefahrzettel versehen werden. Dabei können die Abmessungen der NORM ISO 7225: 1944 (Warnaufkleber für Gasflaschen) entsprechen.Nach Absatz ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 5650
In Ihrem Fall kann die Freistellung in Zusammenhang mit ungereinigten leeren Verpackungen nach Unterabschnitt 1.1.3.5 des ADR in Anspruch genommen werden. Hier heißt es:"Ungereinigte leere Verpackungen, einschließlich Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen, die Stoffe der Klassen 2, 3, 4.1, 5.1, 6.1, 8 und 9 enthalten haben, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR, wenn geeignete Maßnahmen ...
Stand: 20.06.2023
Dialog: 43789
sind von der Art und Menge des Gefahrgutes und von der Tätigkeit desjenigen abhängig, der befördert. Unternehmer sind von der Anwendung einer Reihe der Gefahrgutvorschriften ausgenommen, wenn der Gefahrguttransport für eigene Zwecke und im Zusammenhang mit der Haupttätigkeit erfolgt. "Grundsätzliche Anforderungen, die beim Transport voller und leerer Gasflaschen bestehen, sind: - Die Flaschenventile müssen dicht ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 12018
ein Gefahrgut der UN 1072, Klasse 2/1O ADR. Anzuwenden in diesem Fall sind nur die Freistellungen der "begrenzten Mengen" gemäß dem Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR, Beförderungskategorie 3. Werden Versorgungsfahrten bis zu einer Höchstgrenze von 1.000 kg Sauerstoffflaschen durchgeführt, so müssen folgende Vorschriften beachtet werden:a) Bevor die Gasflaschen in das Fahrzeug geladen bzw. befördert ...
Stand: 19.08.2017
Dialog: 3431
Die Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt -GGVSEB- regelt in den §§ 17 ff. die Pflichten der an der Beförderung gefährlicher Güter Beteiligten.Im Sinne der GGVSEB ist Verlader gemäß Abschnitt 1.2.1 ADR das Unternehmen, das die Versandstücke (Gasflasche) in ein Fahrzeug verlädt. Verlader im Sinne ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 12434
beachten, dass nahezu jedem Gefahrgut ein Wert zugewiesen wird, und dass die Punkte jedes einzelnen Gefahrguts summiert werden müssen. Führen Ihre Außendienstmitarbeiter beispielsweise auch eine Gasflasche, eine Aerosolverpackung oder ähnliches Gefahrgut mit, müssen die dafür zutreffenden Punkte ebenfalls berechnet und summiert werden.Bleiben Sie unterhalb der 1.000-Punkte fallen ...
Stand: 30.01.2019
Dialog: 42571
Unterabschnitt 1.1.3.6 nicht überschreiten. Es sind Maßnahmen zu treffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Diese Freistellungen gelten nicht für die Klasse 7. Beförderungen, die von solchen Unternehmen zu ihrer internen oder externen Versorgung durchgeführt werden, fallen jedoch nicht unter diese Ausnahmeregelung.Zur Erläuterung steht in den RSEB - Richtlinien ...
Stand: 23.07.2023
Dialog: 18430
zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Das bedeutet, dass die Flasche so zu verstauen oder durch geeignete Mittel (z.B. Verzurrgurte) zu sichern ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 5978
- und Wartungsarbeiten in Mengen, die 450 Liter je Verpackung und die Höchstmengen gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 nicht überschreiten. Es sind Maßnahmen zu treffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Diese Freistellungen gelten nicht für die Klasse 7. Beförderungen, die von solchen Unternehmen zu ihrer internen oder externen Versorgung durchgeführt werden, fallen jedoch ...
Stand: 08.01.2024
Dialog: 43133
Die Berechnung der Freistellungen in Zusammenhang mit Mengen je Beförderungseinheit (Fahrzeug) richtet sich nach dem Abschnitt 1.1.3.6 ADR. Werden nach diesem Abschnitt die einzelnen höchstzulässigen Mengen je Beförderungseinheit oder in der Berechnungssumme den Wert 1000 überschritten, so sind die gesamten Vorschriften anzuwenden. Auf die genannten Stoffe angewandt, berechnet sich die Freistellun ...
Stand: 22.03.2023
Dialog: 6215
Es spricht nichts gegen den Transport von je einer Flasche Acetylen-, Sauerstoff- und Propan Gas. Beim Transport ist auf eine geeignete Ladungssicherung zu achten (§ 22 "Ladung" der StVO): "Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 6674
Grundsätzlich ist auch bei dem Transport von Gefahrgut die Straßenverkehrsordnung -StVO- und hier insbesondere der § 22 -Ladung- einzuhalten. Hier heißt es in Absatz 1: Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen ...
Stand: 27.07.2016
Dialog: 27128
sich auch in der DGUV Information 214-014 (bisher: BGI 857) "Sicherer Betrieb von Tankfahrzeugen für Mineralölprodukte". Relevant ist auch die DGUV Regel 112-198 (bisher: BGR/GUV-R 198) "Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz". In den Merkblättern T 015 "Eisenbahnkesselwagen für Flüssigkeiten" und T 045 "Tankfahrzeuge" der BG RCI werden weitere Hinweise zu dieser Thematik gegeben. Hinweis:Das ...
Stand: 14.11.2017
Dialog: 6757
ist. – ausreichende Ladungssicherung, – wirksamer Schutz von Verschlussventilen bei verpackten Gütern der Klasse 2 (z. B. Schutzkappen), – Verwendung sicherer Verschlüsse für flüssige und feste Stoffe. Fazit: Der Transport eines Kanisters mit aufgeschraubten Auffüllstutzen entspricht unserer Einschätzung nach nicht den Vorschriften des ADR und ist somit nicht zulässig. Der Auffüllstutzen ist abzuschrauben ...
Stand: 17.11.2014
Dialog: 22279
sind beim Transport zu sichern. In den Freistellungen des Unterabschnitt 1.1.3.1 a) des ADR in Verbindung mit der GGVSEB Anlage 2 sind die Bedingungen genannt, nach denen Transporte von Privatpersonen nicht unter die Vorschriften fallen.Die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.1 c) des ADR in Verbindung mit der GGVSEB Anlage 2 gelten für Beförderungen durch Unternehmen in Verbindung mit ihrer ...
Stand: 18.03.2019
Dialog: 12583
Die von Ihnen durchgeführten Transporte fallen nicht unter die „Handwerkerreglung“, unabhängig davon wie häufig sie durchgeführt werden. In Unterabschnitt 1.1.3.1 c) des ADR heißt es, dass die Vorschriften des ADR/RID nicht gelten für Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie Lieferungen für oder Rücklieferungen von Baustellen im Hoch ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 13497
nicht für die Klasse 7. Beförderungen, die von solchen Unternehmen zu ihrer internen oder externen Versorgung durchgeführt werden, fallen jedoch nicht unter diese Ausnahmeregelung;"Die von Handwerkern oder auch anderen Personen zur Ausübung ihrer Haupttätigkeit üblicherweise benötigten und im Pkw mitgeführten Mengen fallen unter die v.g. Regelung. Diese Möglichkeiten werden auch näher in der Broschüre "Transport ...
Stand: 12.08.2024
Dialog: 16348
“ sind: – ausreichende Ladungssicherung (siehe § 22 Straßenverkehrsordnung -StVO-), – wirksamer Schutz von Verschlussventilen bei verpackten Gütern der Klasse 2 (z. B. Schutzkappen), – Verwendung sicherer Verschlüsse für flüssige und feste Stoffe. Fazit: Wenn die in der Freistellung genannten Bedingungen eingehalten werden, sind bei der privaten Beförderung von Kraftstoffen als Minimum die Anforderungen ...
Stand: 09.02.2015
Dialog: 23050
1.1.3.2 a))."In der RSEB finden sich noch folgende Erläuterungen:"Zu Unterabschnitt 1.1.3.3 Buchstabe a ADR1-9.1.S Als tragbare Brennstoffbehälter im Sinne des Unterabschnitts 1.1.3.3 Buchstabe a ADR gelten nur solche, die für diese Verwendung vom Hersteller bestimmt sind und während der Beförderung den sicheren Einschluss des Brennstoffs gewährleisten.1-9.2.S Das Energieäquivalent von maximal 54 000 MJ ...
Stand: 22.08.2019
Dialog: 42818