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oder des Verschließens der Verpackung, des Fahrzeugs oder des Containers ist keine freie Flüssigkeit sichtbar. Dicht verschlossene Päckchen und Gegenstände, die weniger als 10 ml eines in einem festen Stoff absorbierten entzündbaren flüssigen Stoffes der Verpackungsgruppe II oder III enthalten, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR, vorausgesetzt, das Päckchen oder der Gegenstand enthält keine freie ...
Stand: 18.03.2019
Dialog: 11470
sich die Regelungen zum Zusammenladeverbot.Nach Unterabschnitt 7.5.2.1 gilt, dass Versandstücke mit unterschiedlichen Gefahrzetteln nicht zusammen in ein Fahrzeug oder einen Container verladen werden dürfen, sofern die Zusammenladung nicht gemäss nachstehender Tabelle auf der Grundlage der angebrachten Gefahrzettel zugelassen ist. Hieraus ergibt sich, dass eine Zusammenladung zulässig ist. ...
Stand: 29.09.2022
Dialog: 43698
von Gefahrgütern in Versandstücken (Stückgut) ist das Fahrzeug vorne und hinten mit neutralen, orangefarbenenen Warntafeln zu kennzeichnen (s. ADR 5.3.2.1.1).Die orangefarbene Warntafel ist ein allgemeiner Hinweis auf ein gefährliches Gut im Straßenverkehr. Sie wird ergänzt durch eine weitere orangefarbene Tafel, auf der in Bezug auf das Gefahrgut die Gefahrennummer (zur Beschreibung der Gefahr, z. B. 8 ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 8644
" dürfen Feuerwerkskörper des Codes 1.4S ohne Gesamtmengenbegrenzung in einem Fahrzeug befördert werden. Anforderungen an das Fahrpersonal werden dabei nicht gestellt. Feuerwerkskörper des Codes 1.4G dürfen nur bis zu einen Grenzwert von 333 kg Nettoexplosivstoffmasse ohne ADR-geschultes Fahrpersonal befördert werden. Danach muss eine Fahrerausbildung nach dem Abschnitt 8.2.1 des ADR ...
Stand: 19.12.2023
Dialog: 3060
oder für Freizeit und Sport durchgeführt werden, ist mindestens ein Feuerlöscher (Brandklasse A, B, C) mit einem Mindestfassungsvermögen von 2 kg mitzuführen. Beim Transport in geschlossenen Fahrzeugen muss eine ausreichende Belüftung sichergestellt sein, z. B. offenes Fenster, eingeschaltetes Gebläse, Kofferraumbelüftung. Besser wäre der Transport in einem Anhänger. Während des Transportes gilt ein striktes ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 8893
ist. – ausreichende Ladungssicherung, – wirksamer Schutz von Verschlussventilen bei verpackten Gütern der Klasse 2 (z. B. Schutzkappen), – Verwendung sicherer Verschlüsse für flüssige und feste Stoffe. Fazit: Der Transport eines Kanisters mit aufgeschraubten Auffüllstutzen entspricht unserer Einschätzung nach nicht den Vorschriften des ADR und ist somit nicht zulässig. Der Auffüllstutzen ist abzuschrauben ...
Stand: 17.11.2014
Dialog: 22279
des RID für die Entladung eingehalten worden sind.(4) Der Empfänger in der Binnenschifffahrt darf, wenn die Prüfung nach Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b einen Verstoß gegen die Vorschriften des ADN aufzeigt, dem Beförderer den Container, das Fahrzeug oder den Wagen erst dann zurückstellen, wenn der Verstoß behoben worden ist."In den Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut (RSEB) finden sich hierzu noch ...
Stand: 18.08.2021
Dialog: 42511
Beförderungsbedingungen ein Austreten des Inhalts zu verhindern, und – die Ladung ist so auf Schlitten, in Verschlägen, in anderen Handhabungsvorrichtungen oder aufdem Fahrzeug oder im Container befestigt, dass sie sich unter normalen Beförderungsbedingungen nicht lösen oder bewegen kann. Diese Freistellung gilt nicht für ortsfeste Lagerbehälter, die desensibilisierte explosive Stoffe oder Stoffe, deren Beförderung ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 7234
zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Das bedeutet, dass die Flasche so zu verstauen oder durch geeignete Mittel (z.B. Verzurrgurte) zu sichern ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 5978
Die Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt -GGVSEB- regelt in den §§ 17 ff. die Pflichten der an der Beförderung gefährlicher Güter Beteiligten.Im Sinne der GGVSEB ist Verlader gemäß Abschnitt 1.2.1 ADR das Unternehmen, das die Versandstücke (Gasflasche) in ein Fahrzeug verlädt. Verlader im Sinne ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 12434
Es spricht nichts gegen den Transport von je einer Flasche Acetylen-, Sauerstoff- und Propan Gas. Beim Transport ist auf eine geeignete Ladungssicherung zu achten (§ 22 "Ladung" der StVO): "Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 6674
des IMDG-Codes mit Großzetteln (Placards) versehen und gekennzeichnet sein, sofern sie nicht nach Kapitel 5.3 dieser Anlage mit Großzetteln (Placards) und einer orangefarbenen Kennzeichnung versehen sind. In diesem Fall gilt für die Kennzeichnung der Fahrzeuge nur der Absatz 5.3.2.1.1 dieser Anlage. Für ungereinigte leere ortsbewegliche Tanks und Tankcontainer gilt dies auch für die anschließende ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 8437
Sie in den „Anwendungsbereich“ dieser Freistellung und sind von vielen Vorschriften des ADRs befreit, aber nicht von allen!Beispielsweise muss der Fahrer keinen ADR-Schein haben oder das Fahrzeug muss nicht speziell gekennzeichnet werden.Vorschriften die dennoch eingehalten werden müssen, sind beispielsweise das Mitführen eines Beförderungspapiers (näheres dazu unter 5.4.1 ADR), die Unterweisung der Personen, deren ...
Stand: 30.01.2019
Dialog: 42571
Die Kanister sind nach dem Gefahrgutrecht zu kennzeichnen, siehe hierzu den Artikel 33 der CLP Verordnung."(1) Besteht ein Versandstück aus einer äußeren und einer inneren Verpackung sowie einer Zwischenverpackung und entspricht die äußere Verpackung den Kennzeichnungsbestimmungen gemäß den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter, so werden die innere Verpackung und die Zwischenverpack ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 21196
Wir stimmen mit Ihnen überein, dass hier ein Transport von in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern nach Kapitel 3.4 ADR möglich ist.Hiernach gilt, dass für die Innenverpackung oder den Gegenstand anwendbare Mengengrenze für jeden Stoff in der Spalte 7a der Tabelle A in Kapitel 3.2 festgelegt ist. Für die von Ihnen angegebenen Druckgaspackungen ist dies 1 Liter.Eine Gesamtmengengrenze g ...
Stand: 15.03.2021
Dialog: 43486
sind beim Transport zu sichern. In den Freistellungen des Unterabschnitt 1.1.3.1 a) des ADR in Verbindung mit der GGVSEB Anlage 2 sind die Bedingungen genannt, nach denen Transporte von Privatpersonen nicht unter die Vorschriften fallen.Die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.1 c) des ADR in Verbindung mit der GGVSEB Anlage 2 gelten für Beförderungen durch Unternehmen in Verbindung mit ihrer ...
Stand: 18.03.2019
Dialog: 12583
vor, „wenn dabei gefährliche Güter für den Wechsel der Beförderungsart oder des Beförderungsmittels (Umschlag) oder aus sonstigen transportbedingten Gründen zeitweilig abgestellt werden“.Den „zeitweiligen Aufenthalten im Verlauf der Beförderung“ können zugeordnet werden– das Halten und Parken;– das Abstellen von Fahrzeugen aus Gründen der Überwachung;– das zeitweilige Abstellen von gefährlichen Gütern ...
Stand: 11.04.2019
Dialog: 16380
Gefahren einer Verletzung oder Schädigung als Folge von Zwischenfällen muss das Personal eine Unterweisung über die von den gefährlichen Gütern ausgehenden Risiken und Gefahren erhalten.Ziel der Unterweisung muss es sein, dem Personal die sichere Handhabung und die Notfallmaßnahmen zu verdeutlichen.Zusammenfassung: Die ADR- Bescheinigung über die Schulung der Führer von Kraftfahrzeugen zur Beförderung ...
Stand: 19.03.2024
Dialog: 12675