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Bei Beladevorgängen von Mineralöl auf Fahrzeuge sind die Gefahrgutvorschriften des ADR / RID zu beachten. Weiterhin müssen die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) eingehalten werden. Genauere Anforderungen für den Auf- und Abstieg sowie das Begehen des Fahrzeuges sind in der DGUV Vorschrift 70 (bisher: BGV D29) "Fahrzeuge" in den §§ 24 und 25 zu finden. Informationen finden ...
Stand: 14.11.2017
Dialog: 6757
Die Pflichten des Empfängers finden sich in § 20 Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB). Dort ist folgendes nachzulesen:"(1) Der Empfänger im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt1.ist nach Absatz 1.4.2.3.1 ADR/RID/ADN verpflichtet, a) die Annahme des Gutes nicht ohne zwingenden Grund zu verzögern und b) nach dem Entladen ...
Stand: 18.08.2021
Dialog: 42511
Die Gefahrgutverordnung See (GGVSee) regelt die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen. Bei einem Transport von verpackten gefährlichen Gütern mittels eines Fährschiffs, wird der Verkehrsträger "See" genutzt.Gemäß § 3 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) muss ein Unternehmen, sobald es an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist und ihm Pflichten als Beteiligter in der GGVSee ...
Stand: 04.05.2019
Dialog: 42700
Die Verantwortlichkeiten aus dem Gefahrgutrecht definieren sich auch weiterhin nicht alleine aus dem Ordnungswidrigkeitenrecht. Die Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten ist in der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) geregelt. Die Schulungsverpflichtung ergibt sich aus dem ADR Kapitel 1.3 und § 27 (5) der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB ...
Stand: 25.04.2025
Dialog: 15990
Die Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt -GGVSEB- regelt in den §§ 17 ff. die Pflichten der an der Beförderung gefährlicher Güter Beteiligten.Im Sinne der GGVSEB ist Verlader gemäß Abschnitt 1.2.1 ADR das Unternehmen, das die Versandstücke (Gasflasche) in ein Fahrzeug verlädt. Verlader im Sinne ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 12434
, dass wenn kein Gefahrgut transportiert wird weiterhin nach VDI 2700 zu sichern ist. Die Bußgeldvorschriften für den Transport von Gefahrgut ergeben sich aus § 29 Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßenverkehr Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt -GGVSEB-. Dort heißt es in Absatz 1: Der Verlader und der Fahrzeugführer im Straßenverkehr haben die Vorschriften über die Beladung ...
Stand: 27.07.2016
Dialog: 27128
werden. Hiernach umfasst die Klasse 6.1 ADR Stoffe, von denen "aus der Erfahrung" oder nach "experimentellen Untersuchungen" anzunehmen ist, dass sie beim Menschen u.a. zu Gesundheitsschäden führen. In den weiteren Teilen dieses Abschnittes werden nun Bewertungskriterien aufgeführt, auf welche, bedingt durch ihren Umfang im Einzelnen, hier nicht eingegangen werden kann. Weitere Informationen liefern ...
Stand: 19.08.2014
Dialog: 3239
, die sich aus dem ADR ergeben erfüllt werden. Welche das im einzelnen sind, steht im Absatz 1.1.3.6.2. Die Beschäftigten sind nach Kapitel 1.3 zu unterweisen.Sobald die Voraussetzungen für die Freistellungen nicht mehr erfüllt sind, sind alle Vorschriften des ADR anzuwenden. Zusätzlich ist ein Gefahrgutbeauftragter schriftlich zu bestellen und beauftragte Personen zu schulen. Nähere Informationen erhalten ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 6758
Absatz 3 Nummer 1 und 3 genannten Informationen nicht ermittelt werden, weil das Spektrum der auftretenden Biostoffe Schwankungen unterliegt oder Art, Dauer, Höhe oder Häufigkeit der Exposition wechseln können, so hat der Arbeitgeber die für die Gefährdungsbeurteilung und Festlegung der Schutzmaßnahmen erforderlichen Informationen insbesondere zu ermitteln auf der Grundlage von Bekanntmachungen ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 19686
-Durchführungsrichtlinien (RSEB) zu diesem Thema weitere Informationen genannt. Aber Ausdünstungen/Gerüche von Chemikalien können z. B. durch ihre Gesundheitsgefährdung, brandfördenden Eigenschaften etc. zu einer konkreten Gefahr werden. Letztendlich liegt die grundsätzliche Verantwortung zur Anwendung des Unterabschnittes 1.1.3.5 ADR beim Absender, Verlader und Beförderer. Zur Rechtssicherheit des Begriffes leer ...
Stand: 08.08.2014
Dialog: 5066
und der Kanister mit dem Verschluss des Kanisters zu verschließen. Hinweis: Weitere Informationen finden sich in der Broschüre des Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz. ...
Stand: 17.11.2014
Dialog: 22279
nach 1.1.3.1.Hinweis:Weitere Informationen bieten die Broschüren "Sichere Beförderung gefährlicher Güter durch Handwerksbetriebe" des Landes Rheinland-Pfalz sowie "Sichere Beförderung gefährlicher Güter in kleinen Mengen auf der Straße" des Freistaates Sachsen.. ...
Stand: 23.07.2023
Dialog: 18430
/in, schriftliche Weisungen, die sonstige Ausrüstung und persönliche Schutzausrüstung verzichtet werden. Der Mitarbeiter/ die Mitarbeiterin sind nach Kapitel 1.3 zu unterweisen.Bei Überschreitung der 1.000 Punkte sind alle Regelungen des ADR einzuhalten.Hinweis:Weitere Informationen finden sich in der Handwerkerbroschüre Gefahrgut, die auf der Seite des Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft ...
Stand: 11.11.2020
Dialog: 16230
ist, dass sie ihre Lage nur geringfügig verändern kann. Weitere Informationen dazu bieten das Merkblatt "Ladungssicherung bei Kleintransportern" und das Merkblatt "Transport von Druckgasflaschen, Paletten, Bündeln, Druckfässern und Kryogefäßen mit Straßenfahrzeugen" des Industrieverbandes Gase, an. Straßenverkehrsrechtlich ist der Fahrzeugführer (Fahrer) für die Sicherung der Ladung verantwortlich und trägt somit ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 5978
werden. Durch die Nutzung der Freistellung nach 1.1.3.6 müssen nicht alle Vorschriften des ADR angewendet werden, wie z.B. die Kennzeichnung des Fahrzeugs mit orangefarbenen Warntafeln, Fahrerschulung, persönliche Schutzausrüstung und schriftliche Weisungen.Weitere Informationen finden sich in der Handwerkerbroschüre Gefahrgut des Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz. ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 17251
an die Ladungssicherung und an die Verpackung zu erfüllen. Alle Verpackungen müssen für das Transportgut geeignet sein sowie während der Ortsveränderung dicht verschlossen und unbeschädigt sein. Die Ladungssicherung muss so ausgeführt werden, dass die Gefahrgüter in sich und zu den Einrichtungen des Fahrzeuges ihre Lage nicht verändern können. Hinweis: Auf die Informationen des ADAC zur Mitnahme von Kraftstoff ...
Stand: 09.02.2015
Dialog: 23050
des Landes Rheinland-Pfalz. Insbesondere möchten wir hier die Informationen unter der Überschrift "Besonderheiten bei der Beförderung von Gasflaschen, Druckgaspackung (Spraydosen, Kartuschen) in geschlossenen Fahrzeugen." hervorheben. ...
Stand: 08.02.2023
Dialog: 43467
sind alle Regelungen des ADR einzuhalten.Hinweis:Auf die Informationen der BG Bau zum Thema "Gefahrguttransport" möchten wir hinweisen. ...
Stand: 08.01.2024
Dialog: 43133
Vorschrift gilt für den privaten Transport nicht unmittelbar. Allerdings ist ein Hersteller verpflichtet, bei Reservekanistern, die vernünftigerweise vorhersehbar von Verbrauchern benutzt werden können, sicherzustellen, dass der Verwender die Informationen erhält, die er benötigt, um die Risiken, die mit dem Verbraucherprodukt während der üblichen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Gebrauchsdauer ...
Stand: 20.08.2024
Dialog: 6238