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Fehlanwendung der Maschine - Betrieb, Einrichten und Wartung erfolgen kann, ohne dass Personen einer Gefährdung ausgesetzt sind. ... b) Bei der Wahl der angemessensten Lösungen muss der Hersteller oder sein Bevollmächtigter folgende Grundsätze anwenden, und zwar in der angegebenen Reihenfolge: - Beseitigung oder Minimierung der Risiken so weit wie möglich (Integration der Sicherheit in Konstruktion und Bau ...
Stand: 23.11.2015
Dialog: 25341
"Handsackkarren" fallen nicht unter die Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Maschinen. Für diese Transportmittel findet das Produktsicherheitsgesetz - ProdSG - Anwendung. Dieses Gesetz gilt, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden.In § 3 ProdSG "Allgemeine Anforderungen ...
Stand: 12.01.2013
Dialog: 17696
, ob ein Produkt der Anforderung nach Satz 1 entspricht, sind insbesondere zu berücksichtigen: 1. die Eigenschaften des Produkts einschließlich seiner Zusammensetzung, seine Verpackung, die Anleitungen für seinen Zusammenbau, die Installation, die Wartung und die Gebrauchsdauer, 2. die Einwirkungen des Produkts auf andere Produkte, soweit zu erwarten ist, dass es zusammen mit anderen Produkten ...
Stand: 01.09.2021
Dialog: 11877
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht ist die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV relevant. Gemäß § 5 BetrSichV "Anforderungen an die Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel" hat der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen und verwenden zu lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. Der Arbeitgeber hat siche ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 26358
Entsprechende Regelungen sind in der RL 2006/42/EG Maschinenrichtlinie getroffen: Anhang I Ziffer 1.1.5. Konstruktion der Maschine im Hinblick auf die Handhabung Die Maschine oder jedes ihrer Bestandteile müssen - sicher gehandhabt und transportiert werden können; - so verpackt oder konstruiert sein, dass sie sicher und ohne Beschädigung gelagert werden können. Beim Transport der Maschine ...
Stand: 13.11.2014
Dialog: 12943
Die Anforderungen an die Kennzeichnung der Maschinen gemäß Anhang I Nummer 1.7.3 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sind zu beachten.In dem „Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG" findet sich unter § 250 „Kennzeichnung der Maschinen“ folgende Erläuterung zu Ihrer Frage:„Die Seriennummer dient zur Identifizierung einer einzelnen Maschine, die zu einer bestimmten Baureihe ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 42176
Gemäß Artikel 1 "Anwendungsbereich" der Richtlinie 2006/42/EG Maschinenrichtlinie gilt die Richtlinie auch für die folgenden Erzeugnisse: a. Maschinen; b. auswechselbare Ausrüstungen; c. Sicherheitsbauteile; d. Lastaufnahmemittel; e. Ketten, Seile und Gurte; Weitergehende Erläuterungen, welche Lastaufnahmemittel in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie fallen, werden bei der BAuA ...
Stand: 11.03.2015
Dialog: 23305
unter denen das "Arbeitsmittel" betrieben werden darf. Dazu ist eine Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV durchzuführen.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ergeben sich z.B. die folgenden Maßnahmen:- Bestandsaufnahme der Fahrzeuge (Arbeitsmittel) im Betrieb,- Mindestanforderung gemäß StVZO, ggf. spezielle Anforderungen festlegen,- Wartung und mindestens jährliche Prüfung der Fahrzeuge ...
Stand: 08.09.2015
Dialog: 3289
Es wird empfohlen zu prüfen, ob die 9. ProdSV i. V. m. der Maschienenrichtilinie 2006/42/EG anzuwenden ist. Hier sind zwar in § 2 Abs. 2 Nummer 8 "Maschinen, die speziell für Forschungszwecke konstruiert und gebaut wurden und zur vorübergehenden Verwendung in Laboratorien bestimmt sind" ausgenommen. Der Leitfaden der Kommission zur MRL präzisiert diesen Punkt wie folgt:"§ 60 Maschinen ...
Stand: 13.01.2021
Dialog: 19030
Ein Radlader ist eine Maschine im Sinne der Richtlinie 2006/42/EG - Maschinenrichtlinie.In dieser Richtlinie sind im Anhang I Nr. 3 3. "Zusätzliche grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zur Ausschaltung der Gefährdungen, die von der Beweglichkeit von Maschinen ausgehen" aufgeführt. Eine generelle Pflicht für einen Rückspiegel ist dort nicht gefordert.In dem Leitfaden ...
Stand: 28.01.2021
Dialog: 43455
Bei Leuchtsignalen (Ampelanlage etc.) an einer Maschine kann es sich je nach deren Funktion um Warn- oder Informationseinrichtungen handeln. Ist eine Maschine mit Warneinrichtungen ausgestattet, so müssen deren Signale eindeutig zu verstehen und leicht wahrnehmbar sein. Zudem sind für Warneinrichtungen die nach speziellen Gemeinschaftsrichtlinien vorgegebenen Sicherheitsfarben und -zeichen ...
Stand: 14.10.2014
Dialog: 22092
In diesem Fall wäre zunächst zu ermitteln, ob es sich bei dem Umbau bzw. bei der Erweiterung um eine wesentliche Veränderung der Maschine (hier Standard-Hubarbeitstisch) handelt. Eine Hilfe hierzu bietet Ihnen das Interpretationspapier des BMA und der Länder zum Thema "Wesentliche Veränderung von Maschinen" an.Sollte die Ermittlung eine wesentlichen Veränderung ergeben, sind Sie als Hersteller ...
Stand: 20.05.2014
Dialog: 21144
Nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Anhang I, Ziff. 1.4.2.2 müssen bewegliche Schutzeinrichtungen einer Maschine, wie z. B. eine Schutztür, u. a. mit einer Kopplung ausgerüstet sein, so dass die beweglichen Teile nicht in Gang gesetzt werden können, solange ein Erreichen dieser Teile möglich ist. Sie müssen stillgesetzt werden, sobald sich die Schutzeinrichtung nicht mehr in Schließstellung ...
Stand: 25.02.2023
Dialog: 956
Elektromechanisch oder mit einem Federkraftspeicher angetriebene Möbel fallen regelmäßig in den Anwendungsbereich der 9. ProdSV des ProdSG bzw. der MaschRL, es sei denn, dass andere EU- Richtlinien für derartige Produkte zutreffen (z. B. die Medizinprodukte-RL). Für Maschinen nach der 9. ProdSV muss ein Konformitätsbewertungsverfahren inkl. einer Risikobeurteilung durchgeführt ...
Stand: 19.06.2018
Dialog: 18776
Die beweglichen Teile der Maschine müssen so konzipiert, gebaut und angeordnet sein, dass Gefahren vermieden werden oder - falls weiterhin Gefahren bestehen - mit Schutzeinrichtungen in der Weise versehen sein, dass jedes Risiko durch Erreichen der Gefahrstelle, das zu Unfällen führen kann, ausgeschlossen wird. Siehe dazu http://www.gefaehrdungsbeurteilung.de/de/gefaehrdungsfaktoren/mechanisch ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 12814
Wie schon richtig bemerkt worden ist, muss für den Roboter eine Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG und eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes nach Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - durchgeführt werden. In diesen Analysen werden die von dem Roboter/Maschine ausgehenden Gefahren bewertet und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen getroffen. Dabei ist es erst einmal ...
Stand: 19.06.2013
Dialog: 18768
der Last.Beim Montieren dieses Kranes an die maschinelle Einrichtung wird nicht in die Steuerung dieser Einrichtung eingegriffen.Entsprechend § 2 Abs. 2 der Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung – 9. ProdSV) ist eine Maschine im Sinne dieser Verordnung eine Gesamtheit von miteinander verbundenen Teilen oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines beweglich ...
Stand: 15.08.2019
Dialog: 4601
ein Produkt dieser Anforderung entspricht, sind u.a. insbesondere zu berücksichtigen:die Eigenschaften des Produkts einschließlich die Anleitungen für seinen Zusammenbau, die Installation, die Wartung und die Gebrauchsdauer unddie Kennzeichnung des Produkts, die Warnhinweise, die Gebrauchs- und Bedienungsanleitung, die Angaben zu seiner Beseitigung sowie alle sonstigen produktbezogenen Angaben ...
Stand: 31.08.2015
Dialog: 24655
) müssen entsprechend dem Stand der Sicherheitstechnik hergestellt sein / zur Verfügung gestellt werden und dürfen bei ordnungsgemäßer Installation und Wartung sowie bei bestimmungsgemäßer Verwendung die Sicherheit von Menschen, Nutztieren und die Erhaltung von Sachwerten nicht gefährden.Ein Nachweis hierfür muss vor dem Umgang mit dem Produkt vorhanden sein. Die Pflicht hierzu ergibt sich aus der vom Arbeitgeber ...
Stand: 04.05.2016
Dialog: 5517
Gemäß Anhang 1, Ziff. 3.3.2 der Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG darf eine selbstfahrende Maschine mit aufsitzendem Fahrer die Fahrbewegung nur ausführen können, wenn sich der Fahrer am Bedienungsstand befindet. Zudem können auch Rückhalteeinrichtungen gemäß Anhang I, Ziff. 3.2.2 RL 2006/42/EG erforderlich sein.Wie der Hersteller diese und ggf. weitere Forderungen im Einzelnen erfüllt, hat ...
Stand: 12.12.2019
Dialog: 14908