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Die Anforderungen an die Kennzeichnung der Maschinen gemäß Anhang I Nummer 1.7.3 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sind zu beachten.In dem „Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG" findet sich unter § 250 „Kennzeichnung der Maschinen“ folgende Erläuterung zu Ihrer Frage:„Die Seriennummer dient zur Identifizierung einer einzelnen Maschine, die zu einer bestimmten Baureihe ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 42176
der geänderten Maschine anzusehen und haben alle Anforderungen der Maschinenverordnung - 9. ProdSV - i. V. m. der Richtlinie 2006/42/EG zu erfüllen.Sollte die Ermittlung keine wesentliche Veränderung ergeben, müssen Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverodnung - BetrSichV - sicherstellen, dass Sie Ihren Arbeitnehmern nur Arbeitsmittel bereitstellen, die den Anforderungen in § 7 ...
Stand: 20.05.2014
Dialog: 21144
Ein Radlader ist eine Maschine im Sinne der Richtlinie 2006/42/EG - Maschinenrichtlinie.In dieser Richtlinie sind im Anhang I Nr. 3 3. "Zusätzliche grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zur Ausschaltung der Gefährdungen, die von der Beweglichkeit von Maschinen ausgehen" aufgeführt. Eine generelle Pflicht für einen Rückspiegel ist dort nicht gefordert.In dem Leitfaden ...
Stand: 28.01.2021
Dialog: 43455
. Ist die Maschine für den Einsatz in explosionsgefährdeter Umgebung konstruiert und gebaut, muss sie einen entsprechenden Hinweis tragen. Je nach Beschaffenheit müssen auf der Maschine ebenfalls alle für die Sicherheit bei der Verwendung wesentlichen Hinweise angebracht sein. Diese Hinweise unterliegen den Anforderungen der Nummer 1.7.1. Muss ein Maschinenteil während der Benutzung mit Hebezeugen gehandhabt ...
Stand: 13.11.2014
Dialog: 12943
zur Maschinenrichtlinie "Kennzeichnung der Maschinen" i. V. m. Ziffer 4.3.2. Lastaufnahmemittel. Eine Baumusterprüfung ist entsprechend Artikel 12 Abs. 3 der RL 2006/42/EG durchzuführen, wenn es sich um eine Maschine handelt, die im Anhang IV der Richtlinie aufgeführt ist. Lastaufnahmemittel zählen dazu nicht. Für das Einhalten der sich aus der Maschinenrichtlinie ergebenden Anforderungen ist der Hersteller ...
Stand: 11.03.2015
Dialog: 23305
für ForschungszweckeDer Ausschluss gemäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe h wurde aufgenommen, da es nicht als zweckmäßig erachtet wurde, Laborausrüstungen, die eigens für die Erfordernisse bestimmter Forschungsvorhaben konstruiert und gebaut werden, den Anforderungen der Maschinenrichtlinie zu unterwerfen. Der Ausschluss gilt daher nicht für Maschinen, die ständig in Labors installiert sind und für allgemeine ...
Stand: 13.01.2021
Dialog: 19030
verwenden. Jedenfalls darf die Wirksamkeit eines Sicherheitszeichens nicht beeinträchtigt werden (vgl. Nr. 5 Anhang I, RL 92/58/EG, insbesondere Nr. 5.1.2 bezüglich gleichzeitiger Verwendung von verwechselbaren Leuchtzeichen). Gemäß Nr. 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV - gilt diese Anforderung für Ihren ganzen Betrieb, so dass, wenn in Ihrem Betrieb an Maschinen ...
Stand: 14.10.2014
Dialog: 22092
. …. Es kann natürlich auch sein, dass für bestimmte Anlagen / Maschinen / …. keine solche Anforderungen existieren. Dann ist für den jeweiligen Einzelfall zu recherchieren. Hierbei kann eine Gefährdungsbeurteilung (Risikoanalyse) nach § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - hilfreich sein, da man sich nun auf das Arbeitsschutzgesetz stützen kann. Um genaue Informationen für bestimmte Bereiche/einen bestimmten ...
Stand: 01.02.2013
Dialog: 17840
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht ist die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV relevant. Gemäß § 5 BetrSichV "Anforderungen an die Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel" hat der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen und verwenden zu lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. Der Arbeitgeber hat ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 26358
Bei der Konstruktion und dem Bau der Maschine hat der Hersteller gem. Nr.1.1.2. „Grundsätze für die Integration der Sicherheit“ des Anhangs I der Maschinenrichtlinie folgendes zu beachten: "a) Die Maschine ist so zu konstruieren und zu bauen, dass sie ihrer Funktion gerecht wird und unter den vorgesehenen Bedingungen - aber auch unter Berücksichtigung einer vernünftigerweise vorhersehbaren ...
Stand: 23.11.2015
Dialog: 25341
"Handsackkarren" fallen nicht unter die Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Maschinen. Für diese Transportmittel findet das Produktsicherheitsgesetz - ProdSG - Anwendung. Dieses Gesetz gilt, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden.In § 3 ProdSG "Allgemeine Anforderungen ...
Stand: 12.01.2013
Dialog: 17696
, ob ein Produkt der Anforderung nach Satz 1 entspricht, sind insbesondere zu berücksichtigen: 1. die Eigenschaften des Produkts einschließlich seiner Zusammensetzung, seine Verpackung, die Anleitungen für seinen Zusammenbau, die Installation, die Wartung und die Gebrauchsdauer, 2. die Einwirkungen des Produkts auf andere Produkte, soweit zu erwarten ist, dass es zusammen mit anderen Produkten ...
Stand: 01.09.2021
Dialog: 11877
Nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Anhang I, Ziff. 1.4.2.2 müssen bewegliche Schutzeinrichtungen einer Maschine, wie z. B. eine Schutztür, u. a. mit einer Kopplung ausgerüstet sein, so dass die beweglichen Teile nicht in Gang gesetzt werden können, solange ein Erreichen dieser Teile möglich ist. Sie müssen stillgesetzt werden, sobald sich die Schutzeinrichtung nicht mehr in Schließstellung ...
Stand: 25.02.2023
Dialog: 956
der Last.Beim Montieren dieses Kranes an die maschinelle Einrichtung wird nicht in die Steuerung dieser Einrichtung eingegriffen.Entsprechend § 2 Abs. 2 der Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung – 9. ProdSV) ist eine Maschine im Sinne dieser Verordnung eine Gesamtheit von miteinander verbundenen Teilen oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines beweglich ...
Stand: 15.08.2019
Dialog: 4601
Elektromechanisch oder mit einem Federkraftspeicher angetriebene Möbel fallen regelmäßig in den Anwendungsbereich der 9. ProdSV des ProdSG bzw. der MaschRL, es sei denn, dass andere EU- Richtlinien für derartige Produkte zutreffen (z. B. die Medizinprodukte-RL). Für Maschinen nach der 9. ProdSV muss ein Konformitätsbewertungsverfahren inkl. einer Risikobeurteilung durchgeführt ...
Stand: 19.06.2018
Dialog: 18776
Die beweglichen Teile der Maschine müssen so konzipiert, gebaut und angeordnet sein, dass Gefahren vermieden werden oder - falls weiterhin Gefahren bestehen - mit Schutzeinrichtungen in der Weise versehen sein, dass jedes Risiko durch Erreichen der Gefahrstelle, das zu Unfällen führen kann, ausgeschlossen wird. Siehe dazu http://www.gefaehrdungsbeurteilung.de/de/gefaehrdungsfaktoren/mechanisch ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 12814
Wie schon richtig bemerkt worden ist, muss für den Roboter eine Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG und eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes nach Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - durchgeführt werden. In diesen Analysen werden die von dem Roboter/Maschine ausgehenden Gefahren bewertet und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen getroffen. Dabei ist es erst einmal ...
Stand: 19.06.2013
Dialog: 18768
Wird das Fahrzeug ausschließlich im innerbetrieblichen Verkehr eingesetzt, gilt nicht mehr die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), sondern die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Das Fahrzeug ist nach BetrSichV ein Arbeitsmittel.Es kommen die Regelungen zur Anwendung, die für die Abänderung oder Herstellung von Arbeitsmitteln gelten.Der Unternehmer hat Anforderungen festzulegen ...
Stand: 08.09.2015
Dialog: 3289
Pressen sind Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Bei der Herstellung ist ein Konformitätsbewertungsverfahren nach Artikel 12 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG durchzuführen (auch bei einer Herstellung für die eigene Verwendung).Hierbei ist zu beachten, dass Pressen mit Handbeschickung und/oder Handentnahme im Anhang IV Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gelistet ...
Stand: 27.03.2023
Dialog: 17992
des Anhangs 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Danach dürfen Personen mit nicht dafür vorgesehenen Arbeitsmitteln (Gegengewichtstapler, Schubmaststapler, Regalstapler, und Dreiseitenstapler) ausnahmsweise angehoben werden, wenn geeignete Maßnahmen ergriffen werden, welche die Sicherheit gewährleisten.An Arbeitsbühnen/Personenkörbe werden deshalb umfangreiche Anforderungen gestellt, die sich u ...
Stand: 08.09.2022
Dialog: 14093