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Entsprechend des § 6 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - (aus 2015) darf der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die den geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen. Zu diesen Rechtsvorschriften gehören u. a auch die Rechtsvorschriften, mit denen Gemeinschaftsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt ...
Stand: 04.05.2015
Dialog: 23764
Die neue CNC-Drehmaschine und das vorhandene Stangenladesystem zusammen sind Maschinen/unvollständige Maschinen im Sinne der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie), die als Gesamtheit funktionieren. Für die Beurteilung, ob nach der Maschinenrichtlinie für die entstandene Gesamtheit der Maschinen Maßnahmen nach der Maschinenrichtlinie erforderlich sind, sind zwei Varianten zu betrachten. 1. Da ...
Stand: 22.01.2014
Dialog: 20200
Zur Benennung der Person, die für die Bereitstellung der technischen Unterlagen bevollmächtigt ist, genügt die Angabe einer juristischen Person, die in der EU ansässig ist. Je nach Unternehmensstrukturen und Hierarchien ist es in dem Fall durchaus sinnvoll, ergänzende Angaben zu einem „ersten verantwortlichen Funktionsbereich“ zu definieren und innerbetrieblich für den Fall bekannt zu machen, dass ...
Stand: 27.05.2014
Dialog: 21199
Schlussfolgerung gezogen:"Veränderungen an einer Maschine/Gesamtheit von Maschinen können folgende Auswirkungen haben: 1. Die Maschine ist auch nach der Veränderung ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen sicher. -> Es liegt keine wesentliche Veränderung vor. 2. Die Maschine ist nach der Veränderung ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen nicht mehr sicher. Die neue Gefährdung oder das erhöhte Risiko können durch einfache ...
Stand: 29.06.2015
Dialog: 24183
werden kann, wenn sie in eine Gesamtheit von Maschinen eingebaut wird. Dies ist z. B. immer dann der Fall, wenn die Maschine ohne ihre Steuerung ausgeliefert wird und sie ohne Einbau in die Gesamtheit ihre bestimmungsgemäße Anwendung nicht ausführen kann..Da Sie lediglich die Maschinengruppen liefern und einbauen, das Steuerungssystem aber nicht von Ihnen eingebaut wird, und der Betreiber für den Einbau des Not-HALT-Befehlsgerät ...
Stand: 25.05.2021
Dialog: 43534
Grundsätzlich fällt ein Metallgestell ohne bewegliche Teile nicht in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Ob ein Konformitätsbewertungsverfahren nach der Maschinenrichtlinie durchgeführt werden muss, hängt davon ab, wie der elektrische Seilzug in Verkehr gebracht wird; als vollständige Maschine mit Konformitätserklärung oder als unvollständige Maschine ...
Stand: 02.02.2021
Dialog: 43308
Wenn Sie eine neue Maschine unter Verwendung von alten Teilen bauen, dann gilt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ohne Abstriche. Das heißt, es gilt der Stand der Technik anno 2019. Das gilt selbstverständlich auch für den Elektromotor hinsichtlich Niederspannungs-Richtlinie und EMV-Richtlinie. Die Risikobeurteilung und die Konformitätserklärung muss für den gesamten Prüfstand erstellt ...
Stand: 22.08.2019
Dialog: 42812
der Hersteller die technischen Unterlagen (die Sichtung der technischen Unterlagen ist Teil der Baumusterprüfung) zur Verfügung stellen kann. Somit sollte es nicht möglich sein, dass Sie als Großhändler eine Baumusterprüfung für die Warnweste beantragen, ohne dass Sie auch Hersteller dieser Warnweste sind.Hinweis:Seit dem 21.April 2018 regelt die Verordnung (EU) 2016/425 die Beschaffenheitsanforderungen ...
Stand: 21.03.2019
Dialog: 42632
Polleranlage ist -wie schon beschrieben- eine Maschine i.S. der MRL und muss somit vor dem Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahme gem. Art.5 Abs. 1f durch den Hersteller oder seinem Bevollmächtigten mit der CE-Kennzeichnung versehen sein. Wird der Poller allein d.h. ohne Steuerung in Verkehr gebracht (unvollständige Maschine), so ist gem. Art.13 MRL eine Montageanleitung und eine Einbauerklärung ...
Stand: 26.05.2021
Dialog: 11121
können. Unter diesem weiteren Zusammenbau ist nicht die Verbindung mit ihrem Einsatzort oder mit ihren Energie- oder Antriebsquellen zu verstehen. (s. auch § 46 des Leitfadens zur MRL).Werden an der Maschine „nur“ Rohre zur Zu- und Abführung eines Produktes angebracht, ohne dass diese Einfluss z. B. auf die Steuerung der Maschine haben, und wird die Maschine „nur“ an ihrem Einsatzort eingebaut und mit dem Stromnetz ...
Stand: 11.02.2015
Dialog: 23065
und Verpackungsmaschine als separate Maschinen zu beurteilen sind oder als eine Gesamtheit von Maschinen (als einzelne Maschine) gemäß Artikel 2 a) vierter Spiegelstrich der Richtlinie 2006/42 gelten. Auch hier bietet das frei erhältliche Interpretationspapier des BMAS zum Thema "Gesamtheit von Maschinen" Hilfestellung. Hätte die Förderanlage seinerzeit überhaupt ohne CE-Erklärung geliefert werden dürfen? Die EG ...
Stand: 18.01.2021
Dialog: 43444
-Kennzeichnung zu versehen, wenn sie einen Nenndurchmesser DN > 25 aufweisen. Anderenfalls sind sie nach Art. 3 Abs. 3 RL 97/23/EG einzustufen und ohne CE-Kennzeichnung in den Verkehr zu bringen.Hinweis: Sofern das Rohrleitungssystem der Gasversorgungsstation Druckgeräte für Drücke PS > 0,5 bar enthält, die nicht ausschließlich nach Art. 3 Abs. 3 RL 97/23EG einzustufen sind, so handelt ...
Stand: 06.06.2013
Dialog: 18688
Produktsicherheitsgesetz verboten ist, ein Produkt auf dem Markt bereitzustellen (auch bei Maschinen für den Eigenbedarf), wenn es mit der CE-Kennzeichnung versehen ist, ohne dass eine Rechtsverordnungen nach § 8 Absatz 1 - in diesem Fall die Maschinenverordnung - dies vorsieht. D.h., dass das Anbringen der CE-Kennzeichnung auf die Gesamtanlage nicht zulässig ist und mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Ansonsten ...
Stand: 28.06.2014
Dialog: 21438
1) Der Anhang V der Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG bezeichnet beispielhaft Sicherheitsbauteile im Sinne Art. 2 c) der RL 2006/42/EG. Hierbei handelt es sich um Sicherheitsbauteile die gesondert, also ohne die Werkzeugmaschine, in den Verkehr gebracht werden.Bei den unter Nr. 6 Anhang V genannten Systemen handelt es sich um Geräte, die die von einer Maschine oder der von ihr verwendeten ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 12432
vorgenommen wurden. Was unter einer wesentlichen Änderung verstanden wird, können Sie dem Leitfaden für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU 2016 (Blue Guide) entnehmen (spez. Nr. 2.1). In Bezug auf Reparaturen wird im Blue Guide (Nr. 2.1) ausgeführt:"Produkte, die (z. B. nach Auftreten eines Fehlers) instand gesetzt oder ausgetauscht worden sind, ohne dass ihre ursprüngliche Leistung, Verwendung ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 15669
Wie Sie richtig schildern, unterscheidet die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, die in Deutschland durch die 9. ProdSV in nationales Recht umgesetzt wird, zwischen einer unvollständigen und einer „vollständigen“ Maschine. Der wesentliche Unterschied dieser beiden Typen besteht darin, dass die „vollständige“ Maschine allen anwendbaren Anforderungen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz aus Anhang I d ...
Stand: 06.02.2022
Dialog: 43632