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weiteren Konformitätsnachweise erforderlich sind. Wird von diesen Normen abgewichen, muss die Konformität durch andere Verfahren, die in der Richtlinie näher beschrieben sind, nachgewiesen werden (z. B. Sicherheit auf andere Art und Weise). Werkzeuge sind nicht grundsätzlich von der Maschinenrichtlinie ausgenommen. Das muss im Einzelfall betrachtet werden. Beispielsweise können Werkzeuge, in denen ...
Stand: 12.07.2016
Dialog: 799
Entsprechend § 2 der Maschinenverordnung (9. ProdSV) bzw. Art. 2 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sind "auswechselbare Ausrüstungen" Vorrichtungen, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst an ihr anbringt, um die Funktion zu ändern oder zu erweitern, sofern diese Ausrüstung kein Werkzeug ist. In dem von der europäischen Kommission herausgegebenen ...
Stand: 06.05.2013
Dialog: 18465
sind.Auswechselbare Ausrüstungen müssen unterschieden werden von Werkzeugen wie Schneiden, Bohrern, einfachen Baggerschaufeln usw., die weder die Funktion der Grundmaschine ändern noch die Funktion der Maschine erweitern. Werkzeuge als solches unterliegen nicht der Maschinenrichtlinie (allerdings muss der Maschinenhersteller die notwendigen Merkmale der Werkzeuge angeben, die an der Maschine angebracht ...
Stand: 17.07.2020
Dialog: 43221
an ihr anbringt, um ihre Funktion zu ändern oder zu erweitern, sofern diese Ausrüstung kein Werkzeug ist“Ein Werkzeug ist nicht in der RL 2006/42/EG definiert. Im § 41 des Leifadens für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG heißt es u. a.:„Auswechselbare Ausrüstungen müssen unterschieden werden von Werkzeugen wie Schneiden, Bohrern, einfachen Baggerschaufeln usw., die weder die Funktion ...
Stand: 22.10.2019
Dialog: 42872
Die Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) gilt für Lastaufnahmemittel, wenn diese gesondert in den Verkehr gebracht werden (Art. 2 d der Richtlinie). Werden, wie in diesem Fall, z. B. an die Form- und Stanzwerkzeuge verschraubte oder angeschweißte Ösen mitgeliefert, so ist für diese Ösen die Richtlinie 2006/42/EG nicht anzuwenden, denn die Ösen werden hier nicht gesondert in den Verkehr gebr ...
Stand: 29.04.2013
Dialog: 18411
Maschinen und Hilfseinrichtungen (Zusammenstellung eines Prototyps, Entwicklung der Hilfsmittel und Werkzeuge für die Serienfertigung...), so unterliegen die in der Entwicklung und Erprobung befindlichen Geräte nicht der Maschinenrichtlinie. Eigens für den Zusammenbau einer bestimmten Maschine hergestellte erforderliche Montagehilfsmittel sind zudem Bestandteil dieser (in der Entwicklung befindlichen ...
Stand: 07.09.2017
Dialog: 10916
nach wie vor als sicher angesehen werden kann. 2. Es liegt zwar eine neue Gefährdung bzw. eine Erhöhung eines vorhandenen Risikos vor, die vorhandenen Schutzmaßnahmen der Maschine vor der Veränderung sind aber hierfür weiterhin ausreichend, so dass die Maschine nach wie vor als sicher angesehen werden kann. 3. Es liegt eine neue Gefährdung bzw. eine Erhöhung eines vorhandenen Risikos vor und die vorhandenen ...
Stand: 26.09.2017
Dialog: 30318
oder elektrisch betriebene Werkzeuge für Bau- und Reparaturarbeiten im häuslichen Bereich nicht von diesem Ausschluss betroffen und unterliegen der Maschinenrichtlinie; Der Ausschluss erstreckt sich auf „für den häuslichen Gebrauch bestimmte“ Geräte, mit andern Worten auf Geräte, die für die Verwendung durch Privatpersonen (Verbraucher) im häuslichen Bereich bestimmt sind. Geräte für Haushaltszwecke ...
Stand: 08.10.2016
Dialog: 27619
Vor der Frage, ob es sich bei der Fackel nun um eine Maschine handelt oder nicht, ist zu hinterfragen, ob die Fackel einzeln in den Verkehr gebracht wird. Wenn die Fackel z. B. Bestandteil einer „Maschinenanlage“ ist, dann muss die Konformität für die Maschinenanlage erklärt werden und diese umfasst dann auch die Fackel. Wird die Fackel einzeln in den Verkehr gebracht, dann ist zu prüfen, ob die F ...
Stand: 06.02.2015
Dialog: 23031
Im Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie wird hierzu ausgeführt:"Nummer 3.3.3 Absatz 1 schreibt vor, dass mobile Maschinen mit einer Bremsanlage ausgerüstet sein müssen, mit der die Maschine sicher abgebremst und angehalten und in stillgesetztem Zustand gehalten werden kann. Die Bremsanlage muss so konstruiert, gebaut und geprüft sein, dass gewährleistet ist, dass diese Funktionen ...
Stand: 22.06.2022
Dialog: 816
“ als vollständige Maschine bereitstellt, als auch selber aufstellt / aufstellen lässt und erst danach die Konformität mit der RL 2006/42/EG bescheinigt. Grundsätzlich müssen beim Inverkehrbringen alle anwendbaren Punkte aus Anhang I erfüllt werden.Gemäß Anhang I, Abschnitt 1.1.2 a) müssen vom Hersteller auch Maßnahmen für den sicheren Transport und die sichere Montage getroffen werden. Der Leitfaden ...
Stand: 29.09.2020
Dialog: 43297
, notwendig werden, um den Beschäftigten ein sicheres Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Es ist zu prüfen, ob eine Anpassung der Informationen zum sicheren Betrieb der Maschinen, wie z. B. Betriebsanweisung, erforderlich ist (vgl. § 12 BetrSichV).“ ...
Stand: 21.02.2023
Dialog: 4799
Zeichnungen, Beschreibungen und Erläuterungen enthalten. Funktionspläne, enthalten ggf. die Ablaufsteuerungen und Funktionsdiagramme, dessen Bestandteil auch die sicherheitsrelevanten Steuerungen sein können. Sind die Funktionspläne für den sicheren Betrieb (dies betrifft auch die Instandsetzung) der Maschine notwendig, sind sie Bestandteil der Betriebsanleitung und somit in deutscher Sprache abzufassen. Ob ...
Stand: 06.11.2015
Dialog: 25212
Die Voraussetzungen für das sichere Konstruieren und rechtskonforme Bereitstellen von Maschinen auf dem europäischen Markt werden durch die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG definiert. Diese wird in Deutschland durch die 9. ProdSV (Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz - Maschinenverordnung) in nationales Recht umgesetzt. Als Hilfestellung zur Maschinenrichtlinie hat die EU-Kommission ...
Stand: 13.02.2023
Dialog: 27886
/industrie-4.0/sicher-mit-tablet-und-smartphone/index.jsp ...
Stand: 19.02.2021
Dialog: 43470
, müssen sie mit einer Vorrichtung zur Minderung des Drucks auf einen sicheren Wert und zur Kontrolle des Drucks vor dem Öffnen der Füll- oder Ablassstellen ausgerüstet sein."Inwieweit noch konkretere Anforderungen in harmonisierten Produktnormen ausgeführt sind, kann hier nicht beantwortet werden. In der Regel sind in derartigen Normen Prüfungen beschrieben, die beispielsweise Undichtigkeiten bei bestimmten Neigungswinkeln ...
Stand: 10.04.2018
Dialog: 42249