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übliche Bauteile ersetzt werden kann“Dies ist denkbar für die Spannvorrichtung, sofern die v. g. Kriterien zutreffen, z. B. wenn die Spannvorrichtung eine falsche Einspannung erkennt und einen Anlauf der Maschine verhindert.d) „Lastaufnahmemittel" = „ein nicht zum Hebezeug gehörendes Bauteil oder Ausrüstungsteil, das das Ergreifen der Last ermöglicht und das zwischen Maschine und Last oder an der Last ...
Stand: 22.10.2019
Dialog: 42872
Die Definition des Begriffs „Lastaufnahmemittel“ nach Artikel 2 „Begriffsbestimmungen" Buchstabe d der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist zu beachten.Nach den Begriffsbestimmungen der DGUV Regel 109-017 "Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb" sind Lastaufnahmemittel nicht zum Hebezeug gehörende Einrichtungen, die zum Aufnehmen der Last mit dem Tragmittel ...
Stand: 21.12.2023
Dialog: 43866
In der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) werden Lastaufnahmemittel als „ein nicht zum Hebezeug gehörendes Bauteil oder Ausrüstungsteil, dass das Ergreifen der Last ermöglicht und das zwischen Maschine und Last oder an der Last selbst angebracht wird oder das dazu bestimmt ist ein intergraler Bestandteil der Last zu werden, und das gesondert in den Verkehr gebracht ...
Stand: 10.02.2014
Dialog: 20337
Die Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) gilt für Lastaufnahmemittel, wenn diese gesondert in den Verkehr gebracht werden (Art. 2 d der Richtlinie). Werden, wie in diesem Fall, z. B. an die Form- und Stanzwerkzeuge verschraubte oder angeschweißte Ösen mitgeliefert, so ist für diese Ösen die Richtlinie 2006/42/EG nicht anzuwenden, denn die Ösen werden hier nicht gesondert in den Verkehr ...
Stand: 29.04.2013
Dialog: 18411
Zur Frage, ob Transportgeräte als Lastaufnahmemittel im Sinne der Maschinenrichtlinie anzusehen sind oder nicht, gibt es einen Leitfaden der EU-Kommission (Classification of equipment used for lifting loads with lifting machinery): . Hiernach sind weder Paletten noch Gitterboxen Lastaufnahmemittel im Sinne der Maschinenrichtlinie. Bei der Beurteilung, inwieweit Ihre Transportvorrichtungen ...
Stand: 03.02.2017
Dialog: 7604
Ja, der von Ihnen beschriebene Materialprüfstand fällt unter die Maschinenrichtlinie - MRL. Dort heißt es u. a. in Artikel 2 "Begriffsbestimmungen": "a) „Maschine" - eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw ...
Stand: 07.08.2015
Dialog: 24479
) Maschine. Erfasst von der Maschinenrichtlinie sind aber Geräte, die sich nicht in der Entwicklung befinden - also verwendungsfertig sind, wie z.B. ständig am Versuchsstand vorgehaltene Hebezeuge, Lastaufnahmemittel oder Bearbeitungsmaschinen. Solche Einrichtungen fallen auch nicht unter den Ausnahmetatbestand des Artikels 1 Abs. 2 h) RL 2006/42/EG. Die bei den Arbeiten an den Prototypen erfoderlichen ...
Stand: 07.09.2017
Dialog: 10916
Elektrische Betriebsmittel müssen nach den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein.Bei elektrischen Betriebsmitteln sind auch weitere für das Produkt einschlägige EU-Richtlinien zu beachten. ...
Stand: 27.03.2023
Dialog: 843
.ProdSV. Eine CE-Kennzeichnung erhalten unvollständige Maschinen grundsätzlich nicht (Ausnahme: das Produkt unterliegt auch einer anderen Richtlinie und diese fordert eine CE-Kennzeichnung – z. B. nach ATEX-Richtlinie). ...
Stand: 17.12.2015
Dialog: 25576
Prüfstände/Prüfmittel sind Maschinen, wenn sie die Begriffsbestimmungen nach Art. 2 Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfüllen; d. h. wenn mindestens ein bewegliches Teil, das nicht ausschließlich durch unmittelbar eingesetzte menschliche Kraft betätigt wird, vorhanden ist. Manuell angetriebene Maschinen zum Heben von Lasten fallen ebenfalls unter die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.Vom Anwendungsbere ...
Stand: 16.02.2023
Dialog: 19569
- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt,Sicherstellung, dass die in Anhang VII Teil A MRL genannten technischen Unterlagen verfügbar sind, insbesondere die erforderlichen Informationen, u.a. die Betriebsanleitung,Durchführung der zutreffenden Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Artikel 12 MRL, Ausstellung die EG-Konformitätserklärung gemäß Anhang II Teil 1 Abschnitt A MRL,CE-Kennzeichnung gemäß Artikel 16. ...
Stand: 22.02.2021
Dialog: 43478
. spezifizierten Motoren (= Prüflinge = Antriebe) wird einmalig ein Konformitätsbewertungsverfahren im Sinne der MRL durchgeführt (inkl. Risikobeurteilung, technische Dokumentation, Betriebsanleitung, Konformitätserklärung, CE Kennzeichnung).Dieses Konformitätsbewertungsverfahren (entsprechend die Konformitätserklärung und die CE Kennzeichnung) ist so lange gültig, wie der Motorenprüfstand ...
Stand: 19.09.2013
Dialog: 19406
und Risikominderung“ durchgeführt werden.Im Falle einer wesentlichen Veränderung sind die Herstellerpflichten gemäß Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und 9. ProdSV zu erfüllen, die auch für neue Maschinen anzuwenden sind (z. B. Risikobeurteilung unter Beachtung der einschlägigen Normen,EG-Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung, ...).Liegt keine wesentliche Veränderung vor, hat der Arbeitgeber ...
Stand: 21.02.2023
Dialog: 4799
Ja, es handelt sich um eine auswechselbare Ausrüstung.Im Leitfaden zur Maschinenrichtlinie sind in § 41 Erklärungen zum Thema "Auswechselbare Ausrüstungen" gemacht. Auszug: "Weitere Beispiele auswechselbarer Ausrüstungen sind Halterungen, die für den Zusammenbau mit tragbaren handgeführten Maschinen vorgesehen sind, sodass diese zu ortsfesten Maschinen umgebaut werden..." ...
Stand: 19.07.2021
Dialog: 43563
, die Erstellung einer Bedienungsanleitung, das Anbringen einer CE-Kennzeichnung, etc. nicht umgesetzt werden.Die Tätigkeit „erstmals verwenden“ ist im Anwendungsbereich des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) genannt, jedoch sind im ProdSG keinerlei Anforderungen an diese „Eigenherstellung“ formuliert, da diese nicht generell für alle Produkte gelten. Der Gesetzgeber hat die erstmalige Verwendung ...
Stand: 29.08.2018
Dialog: 42419
Vor der Frage, ob es sich bei der Fackel nun um eine Maschine handelt oder nicht, ist zu hinterfragen, ob die Fackel einzeln in den Verkehr gebracht wird. Wenn die Fackel z. B. Bestandteil einer „Maschinenanlage“ ist, dann muss die Konformität für die Maschinenanlage erklärt werden und diese umfasst dann auch die Fackel. Wird die Fackel einzeln in den Verkehr gebracht, dann ist zu prüfen, ob die F ...
Stand: 06.02.2015
Dialog: 23031
sind die Voraussetzungen vor dem Inverkehrbringen nach Artikel 5 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG für die Gesamtheit von Maschinen zu erfüllen. Dies umfasst zum Beispiel die Erstellung der technischen Unterlagen für die Gesamtheit von Maschinen, die Durchführung der Konformitätsbewertungsverfahren für die Gesamtheit von Maschinen und die Anbringung der CE-Kennzeichnung an der Gesamtheit von Maschinen.Bei Anwendung ...
Stand: 06.11.2023
Dialog: 43769