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Die Anforderungen des Art. 5 bzw. Art. 13 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EGgelten für Maschinen, die fertig konstruiert sind und bestimmungsgemäß eingesetzt werden sollen. Der Ausnahmetatbestand des Art. 1 Abs. 2 h) für Labormaschinen bezieht sich in diesem Zusammenhang auf fertige Maschinen, die nur in einem zeitlich begrenzten Rahmen in Laboratorien verwendet werden, d. h. in Räumlichkeiten ...
Stand: 07.09.2017
Dialog: 10916
Sie sollten beim Kauf des Anbaugerätes darauf achten, dass es sich um eine auswechselbare Ausrüstung handelt.Handelt es sich bei dem Anbaugerät NICHT um eine auswechselbare Ausrüstung (zur Definition "auswechselbare Ausrüstung" siehe Artikel 2 b) der Maschinenrichtlinie (Richtlinie 2006/42/EG)) und es wurde dann richtigerweise als "unvollständige Maschine" mit einer Einbauerklärung nach der Maschi ...
Stand: 22.05.2025
Dialog: 42698
nach dem Produktsicherheitsrecht.Selbstverständlich gelten für die Verwendung des Produktes die Vorgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes, hier somit insbesondere des ArbSchG und der BetrSichV. Hier ist § 5 Abs. 3 BetrSichV besonders wichtig. „Der Arbeitgeber darf nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die den für sie geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen. Zu diesen ...
Stand: 29.08.2018
Dialog: 42419
a) Der Motorenprüfstand ist eine Maschine oder unvollständige Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und unterliegt auch dieser, da der Motorenprüfstand nicht als Maschine für Forschungszwecke angesehen werden kann.Begründung:Nach der Maschinenrichtlinie (im weiteren MRL) Art. 1 Abs 2 Buchstabe h) sind ausgenommen;"Maschinen, die speziell für Forschungszwecke konstruiert und gebaut ...
Stand: 19.09.2013
Dialog: 19406
3-D-Drucker und komplette Bausätze dafür sind Maschinen im Sinne von Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 a) der Maschinenrichtlinie (MRL), denn sie bestehen aus mehreren miteinander verbundenen Teilen, von denen mindestens eines beweglich ist und die für eine bestimmte Funktion zusammengefügt sind. Sie haben ein Antriebssystem, das nicht die unmittelbare menschliche oder tierische Kraft ist.3-D-Drucker ...
Stand: 08.01.2020
Dialog: 42990
auf dem Markt – und das Produktsicherheitsrecht kommt zur Anwendung:a) Handelt es sich um (den vermutlich unwahrscheinlichen Fall) eine neuen Maschine (bzw. ein anderes unter § 1 Abs. 1 genanntes Produkt) käme hier § 3 Abs. 1 ProdSG i. V. m. der 9.ProdSV als nationale/deutsche Umsetzung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zur Anwendung.b) Handelt es sich um eine gebrauchte Maschine (etc.), kommt „nur“ § 3 ...
Stand: 19.12.2019
Dialog: 42953
eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind. Dies trifft auf einen Geldautomaten vollumfänglich zu. Die Ausnahmetatbestände gem. § 1 Abs. 2 der Maschinenverordnung treffen nicht zu. Auch sind andere – speziellere Rechtsvorschriften gem. § 1 Abs. 3 der Maschinenverordnung nicht anzuwenden. Der Geldautomat ist somit eine Maschine im Sinne der Maschinenverordnung. Dem Geldautomaten ...
Stand: 03.07.2017
Dialog: 29668
als eineauswechselbare Ausrüstung oderSicherheitsbauteilanzusehen ist, müssen alle Anforderungen von Art. 5 der RL 2006/42/EG (bzw. § 3 der 9. ProdSV) erfüllt sein. Dies beinhaltet auch die Anbringung einer CE-Kennzeichnung.Wenn die Spannvorrichtung als eineunvollständige Maschineanzusehen ist, müssen alle Anforderungen von Art. 13 der RL 2006/42/EG (bzw. § 6 der 9. ProdSV) erfüllt sein. Die Anbringung einer CE ...
Stand: 22.10.2019
Dialog: 42872
eine Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für die Maschine (Arbeitsmittel) durchzuführen.Das Interpretationspapier enthält folgenden Hinweis:„Unabhängig davon kann sich aber aus anderen Rechtsvorschriften für den Arbeitgeber, der die Maschine seinen Beschäftigten als Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, die Pflicht zur Festlegung zusätzlicher Schutzmaßnahmen ...
Stand: 21.02.2023
Dialog: 4799
Das Produktsicherheitsgesetzes - ProdSG - gilt, wenn gemäß § 1 Abs. 1 "Anwendungsbereich" im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden. Nach den allgemeinen gewerblichen Grundsätzen ist unter "im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitstellen" jedes von einer natürlichen oder juristischen Person ...
Stand: 17.01.2020
Dialog: 19730
von diesen Produkten neben elektrischen Gefahren auch andere Gefahren ausgehen (z. B. mechanische Gefahren). Für die Abgrenzung ist hier Artikel 1 Abs. 2 Buchstabe k der 2006/42/EG relevant – insbesondere die „für den häuslichen Gebrauch bestimmten Haushaltsgeräte“. Eine genaue Definition hierzu gibt es in der Richtlinie nicht. Erläuterungen bietet der „Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie ...
Stand: 08.10.2016
Dialog: 27619
Die in Artikel 6 Abs. 3 der RL 2006/42/EG formulierten Möglichkeiten für die Ausstellung hat der deutsche Gesetzgeber nicht in die 9.ProdSV (Maschinenverordnung) übernommen. Da es solche europäischen Vorgaben auch in anderen europäischen Richtlinien gibt, hat der deutsche Gesetzgeber diese Regelungen in das „darüber liegende“ Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) aufgenommen – dort heißt es in § 3 ...
Stand: 18.04.2016
Dialog: 26406
wird.Wird also das Regal z.B. mittels menschlicher Kraft bewegt, aber mittels mechanischer Bremse abgebremst, handelt es sich nicht um eine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie.Da es sich in jedem Fall um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV handelt, sind die Mindestvorschriften des Anhangs 1 der BetrSichV "Mindestvorschriften für Arbeitsmittel gemäß § 7 Abs. 1 Nr ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 13910
Entsprechend § 3 Abs. 2 der Maschinenverordnung (9. ProdSV) muss der Hersteller sicherstellen, dass die im Anhang VII Teil A der Richtlinie 2006/42/EG genannten technischen Unterlagen verfügbar sind. Bestandteil dieser Unterlagen sind auch die Risikobeurteilungen. Eine Verpflichtung zur Herausgabe dieser Unterlagen an den künftigen Maschinenbetreiber besteht nicht. Diese Unterlagen sind lediglich ...
Stand: 30.10.2013
Dialog: 19679
Entsprechend Art. 5 Abs. 1 c) in Verbindung mit Anhang I, Nr. 1.7.4.1 b) der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) hat der Hersteller eine Betriebsanleitung in der Sprache des Verwenderlandes zur Verfügung zu stellen. Diese Betriebsanleitung muss u. a. die für die Verwendung, Wartung und Instandsetzung der Maschine und zur Überprüfung ihres ordnungsgemäßen Funktionierens erforderlichen ...
Stand: 06.11.2015
Dialog: 25212
den „Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG“ veröffentlicht.Vorausgesetzt, das hier in Frage stehende Produkt fällt in den Anwendungsbereich der 9. ProdSV, gilt Folgendes:Gemäß § 3 Abs. 1 der 9. ProdSV darf der Hersteller [...] Maschinen nur in den Verkehr bringen [...], wenn sie bei ordnungsgemäßer Installation und Wartung und bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder vorhersehbarer ...
Stand: 13.02.2023
Dialog: 27886
Firma entsprechende Konstruktionen vornimmt und eine konforme Maschine herstellt. Dann sollte die externe Firma der Hersteller im Sinne der 9.ProdSV sein.Letztendlich muss es immer einen Hersteller geben, der sich um die Einhaltung aller Pflichten aus der 9.ProdSV kümmert. Ist dies nicht der Fall, darf der Arbeitgeber aufgrund von § 5 Abs. 3 der BetrSichV die Maschine nicht als Arbeitsmittel ...
Stand: 19.02.2021
Dialog: 43476