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Die Anforderungen an den Betrieb und insbesondere die Prüfung von Krananlagen ergeben sich u. a. aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Nach § 3 Absatz 6 i. V. mit Anhang 3 Abschnitt 1 der BetrSichV hat der Arbeitgeber auf Grund der Gefährdungsbeurteilung, der Herstellerinformationen und der vorgesehenen Betriebsweise Art, Umfang und Fristen von Prüfungen sowie die prüfende Person ...
Stand: 31.01.2024
Dialog: 8257
Bei den in der Frage angesprochenen Maschinen handelt es sich um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Die BetrSichV fordert, dass der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen von Prüfungen generell anhand der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen muss (§ 3 Abs. 3 BetrSichV). Es ist davon auszugehen, dass die von einem Baubetriebshof genutzten Arbeitsmittel ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 13869
Die geforderten Qualifikationen sind unterschiedlich, je nachdem, welche Prüfung in den explosionsgefährdeten Bereichen durchgeführt wird.Dies ist in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), insbesondere im Anhang 2, Abschnitt 3 „Explosionsgefährdungen“ geregelt. Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sind überwachungsbedürftige Anlagen. Die Prüfungen von Arbeitsmitteln und technischen ...
Stand: 09.11.2023
Dialog: 30479
Leitern und Tritte, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt oder vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden, sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV.Die BetrSichV fordert, dass für Arbeitsmittel insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln sind. Ferner hat der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln ...
Stand: 23.02.2023
Dialog: 15496
Die Ladebrücke ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Daher sind die Vorgaben der BetrSichV einschließlich der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) einzuhalten:"Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, hat der Arbeitgeber wiederkehrend von einer zur Prüfung ...
Stand: 13.02.2020
Dialog: 43038
Leitern sind Arbeitsmittel i.S.d. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Prüfung von Arbeitsmitteln ist im § 14 BetrSichV geregelt. Danach müssen Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person geprüft werden. Eine zur Prüfung befähigte Person ist eine Person ...
Stand: 08.10.2019
Dialog: 42867
Weder in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) noch in der entsprechenden Technischen Regel für Betriebssicherheit – TRBS 1203 „Zur Prüfung befähigte Personen“ wird auf die Nationalität einer zur Prüfung befähigten Person abgestellt. Demzufolge kann jede erwachsene Person, welche die Anforderungen der BetrSichV sowie der TRBS 1203 erfüllt, für den entsprechenden Fachbereich ...
Stand: 23.01.2021
Dialog: 43450
Regalanlagen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dementsprechend Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen (§ 3 BetrSichV)). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen und die notwendigen Voraussetzungen der Prüfperson eigenverantwortlich festlegen.Entsprechend § 14 BetrSichV ...
Stand: 20.09.2021
Dialog: 24267
Fahrzeuge, die vom Arbeitgeber bereitgestellt und von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, gehören zu den Arbeitsmitteln im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Für diese Fahrzeuge sind Art, Umfang und Fristen nötiger Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich vom Arbeitgeber festzulegen. Dabei sind die in der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge ...
Stand: 02.09.2022
Dialog: 26289
Regalanlagen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dementsprechend Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen (§ 3 BetrSichV)). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen und die notwendigen Voraussetzungen der Prüfperson eigenverantwortlich festlegen.Entsprechend § 14 BetrSichV ...
Stand: 20.09.2021
Dialog: 42960
zur Prüfung unter dem Punkt 5.Es ist zu empfehlen, die dort gegebenen Informationen in die Gefährdungsbeurteilung (§ 3 ArbStättV) einzubeziehen.Bezüglich der Prüfung von Leitern im Sinne der TRBS 2121 Teil 2 weisen wir auf folgendes hin:Leitern, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) . Die BetrSichV fordert bezüglich ...
Stand: 09.05.2022
Dialog: 16304
oder in dieser Verordnung als gleichwertig bestimmte Qualifikation verfügt." (§ 2 Abs. 17 GefStoffV) In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Sachkundige nicht definiert, sie spricht von fachkundigen Personen und befähigten Personen.Fachkundige:"Fachkundig ist, wer zur Ausübung einer in dieser Verordnung bestimmten Aufgabe über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Die Anforderungen an die Fachkunde ...
Stand: 08.08.2022
Dialog: 26096
nach Abschnitt 5 ist der Nachweis einer ausreichenden Wirksamkeit (Einhaltung der Grenzwerte) zu erbringen.(5) Die Einrichtungen nach Absatz 4 sind mindestens jährlich durch eine zur Prüfung befähigte Person auf ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen. Die Prüfungen sind zu dokumentieren. Siehe TRBS 1203 und DGUV Regel 109-002."Gemäß § 2 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist eine zur Prüfung befähigte ...
Stand: 06.01.2021
Dialog: 43408
Gemäß § 2 Abs. 7 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ist eine zur Prüfung befähigte Person eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt. Da Hebebänder und Rundschlingen hinsichtlich ihrer Prüfung nicht den Anhängen 2 und 3 unterfallen, sind in der Verordnung ...
Stand: 10.02.2016
Dialog: 25900
Aus der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV oder der TRBS 1203 ergibt sich nicht die Pflicht, eine befähigte Person schriftlich zu beauftragen. Eine Beauftragung kann somit auch mündlich erfolgen.Wird eine schriftliche Beauftragung oder Bestellung als nötig angesehen, wird dieses bislang in dem jeweiligen Vorschriften- und Regelwerk auch explizit angeführt, wie z.B. § 13 (2) ArbSchG ...
Stand: 07.01.2020
Dialog: 42951
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen befähigte Personen für die Durchführung von Prüfungen über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen (§ 2 Abs. 6 BetrSichV).Diese Fachkenntnisse werden erworben durch− Berufsausbildung,− Berufserfahrung und− zeitnahe berufliche Tätigkeit.Die erforderlichen Fachkenntnisse zur befähigten Person setzen sich aus allen drei der v. g. Komponenten ...
Stand: 29.10.2024
Dialog: 42715
können.Des Weiteren sind die länderspezifischen baurechtlichen Bestimmungen (z. B. Technische Prüfverordnung) zu beachten."Der Begriff des Sachkundigen wird in neueren Regelwerken durch den Begriff "befähigte Person" ersetzt. Hierunter ist gemäß § 2 Absatz 6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine Person zu verstehen, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche ...
Stand: 12.12.2022
Dialog: 42284
/Checklisten ist für sich genommen allerdings kein Indiz dafür, dass es sich bei der prüfenden Person um eine befähigte Person im Sinne der BetrSichV handelt. ...
Stand: 13.12.2016
Dialog: 12373
Kenntnisse verfügen?Antwort:Die Verantwortung für die sachgerechte Prüfung von Arbeitsmitteln trägt der Arbeitgeber, der das Arbeitsmittel verwenden lässt. Die Beauftragung externer „zur Prüfung befähigter Personen" entlastet ihn nicht. D. h. der Arbeitgeber muss sich (möglichst unter Bezugnahme auf die BetrSichV) der entsprechenden Voraussetzungen bezüglich der Qualifikation der zur Prüfung befähigten ...
Stand: 15.02.2019
Dialog: 42592
Grundsätzlich ist es Aufgabe des Arbeitgebers zu ermitteln und festzulegen, welche Voraussetzungen eine Person erfüllen muss, um als befähigte Person Arbeitsmittel prüfen zu können. Befähigte Personen verfügen entsprechend § 2 Abs. 7 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV für diese Tätigkeit über Fachkenntnisse, die sie durch1. Berufsausbildung,2. Berufserfahrung und3. zeitnahe berufliche ...
Stand: 27.08.2019
Dialog: 10876