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Werden Privatgeräte als Arbeitsmittel verwendet, fallen sie in den Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV -. Somit gilt formal neben den von Ihnen angesprochenen Paragraphen der BetrSichV u.a. auch § 5 (4): "Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Beschäftigte nur die Arbeitsmittel verwenden, die er ihnen zur Verfügung gestellt hat oder deren Verwendung er ihnen ...
Stand: 07.01.2017
Dialog: 28166
erforderlich? "Vor jeder Inbetriebnahme muss am Stromerzeuger eine Sichtprüfung auf augenscheinliche Mängel und eine Funktionsprüfung erfolgen. Zusätzlich muss an Stromerzeugern der Ausführung „C“ nach dieser DGUV Information die Wirksamkeit der Schutzmaßnahme mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten festgestellt werden." Frage 2: Wer darf die Prüfungen durchführen? "Prüfen darf nur eine Elektrofachkraft ...
Stand: 29.12.2016
Dialog: 15418
Bei der Begrifflichkeit "Schäden verursachenden Einflüssen" aus § 14 BetrSichV handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der im Rahmen der zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung zu betrachten ist. Es sind hier nur Schäden verursachende Einflüsse gemeint, die zu einer Gefährdung der Beschäftigten führen können. Hintergrund ist die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu erfolgende ...
Stand: 21.01.2020
Dialog: 43013
Die in der Frage genannten Anschlagmittel sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Für Arbeitsmittel gilt hinsichtlich Prüfungen der Grundstz des § 3 Abs. 6 BetrSichV, nach dem der Arbeitgeber für Arbeitsmittel insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen ermitteln muss. Ferner hat der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und f ...
Stand: 25.11.2016
Dialog: 13586
für die wiederkehrenden Prüfungen sind so festzulegen, dass die Arbeitsmittel bis zur nächsten festgelegten Prüfung sicher verwendet werden können (§ 3 Betriebssicherheitsverordnung).Nach § 5 BetrSichV darf der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind und die keine Mängel aufweisen ...
Stand: 15.05.2022
Dialog: 43673
. Überwachen des Isolationswiderstandes) geprüft werden." In der DGUV Information 203-050 "Kommentar zur UVV - Elektrischen Anlagen und Betriebsmittel" wird dazu ausgeführt: "Auf Wiederholungsprüfungen kann nur unter bestimmten Bedingungen verzichtet werden. Diese Ausnahme gilt nur für ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Es muss gewährleistet sein, dass die laufenden Instandhaltungsarbeiten ...
Stand: 22.09.2016
Dialog: 13788
Die DGUV Information 203-080 "Montage und Instandhaltung von Photovoltaik-Anlagen" macht unter Nummer 5.4. "Kurzzeitige Arbeiten, Wartung und Instandhaltung" folgende Angaben:"5.4.1. Prüfungen Elektrische Prüfungen dürfen nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht von elektrotechnisch unterwiesenen Personen durchgeführt werden. Für die Messung müssen geeignete Messgeräte ...
Stand: 08.10.2024
Dialog: 43933
er das Arbeitsmittel nur gemietet, geleast oder geliehen hat. Er muss sich vergewissern, dass das Arbeitsmittel vor allem den arbeitsschutz- und sicherheitstechnischen Anforderungen entspricht. Diese Anforderungen wie auch die Festlegung der Zuständigkeit für die Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen können z. B. in der Bestellung bzw. Anforderung oder im Leasing- bzw. Mietvertrag vorgegeben oder vereinbart ...
Stand: 12.01.2023
Dialog: 6583
"Verkehrswege". Wenn es sich um einen rein innerbetrieblichen Verkehr handelt, kann im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bestimmt werden, dass einzelne nach Verkehrsrecht vorgeschriebene Regeln und Ausrüstungsgegenstände wie beispielsweise lichttechnische Einrichtungen nach § 67 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) nicht notwendig sind, wenn z.B. die Fahrräder nur tagsüber genutzt werden. Siehe ...
Stand: 22.12.2015
Dialog: 6043
Für den Aufbau und die Verwendung von fahrbaren Arbeitsbühnen gelten die Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung/BetrSichV.Danach sind alle ortsveränderlichen Arbeitsmittel nach dem Aufbau vor ihrer Verwendung grundsätzlich auf die Einhaltung sicherheitstechnischer Belange durch den Arbeitgeber zu prüfen bzw. prüfen zu lassen. Je nach Gefährdungsgrad durch das Arbeitsmittel ist eine Prüfung ...
Stand: 20.10.2023
Dialog: 9289
nicht unter den Geltungsbereich der BetrSichV. Jedoch hat der Arbeitgeber nach § 5 Absatz 4 BetrSichV dafür zu sorgen, dass Beschäftigte nur die Arbeitsmittel verwenden, die er ihnen zur Verfügung gestellt hat oder deren Verwendung er ihnen ausdrücklich gestattet hat. Prüfungen gemäß BetrSichV sind verpflichtend nicht notwendig. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG muss der Arbeitgeber aber auch ermitteln, ob ...
Stand: 16.08.2019
Dialog: 4752
Anlagen, die aus nur einem druckbeaufschlagten Behälter bestehen. Druckanlagen schließen somit alle druckbeaufschlagten Anlagenteile sowie die für den sicheren Betrieb erforderlichen Einrichtungen ein, die zueinander in Wechselwirkung stehen und deren sicherer Betrieb wesentlich von diesen Wechselwirkungen bestimmt wird. Der Umfang der Druckanlage wird durch den Arbeitgeber/Betreiber ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 19838
Umfeld genutzt werden.Gleichwohl hat der Arbeitgeber aber die Gefährdungen zu beurteilen und Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten abzuleiten. Wenn (wie in diesem Fall) Prüfungen nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand durchgeführt werden können, sind entsprechend andere Maßnahmen zu treffen, damit verbleibende Risiken auf ein beherrschbares Maß reduziert werden.Die Nutzung elektrischen Stroms ...
Stand: 16.08.2019
Dialog: 28506
nur dann in Frage, wenn kein fließendes Wasser zur Verfügung steht. Ist auf Grund der Umstände eine Augenspülflasche nötig, ist es äußerst wichtig, dass diese1. staubgeschützt aber gleichwohl leicht zugreifbar untergebracht wird und2. regelmäßig entsprechend den Herstellerangaben gewartet und die Spülflüssigkeit ggf. ausgetauscht wird.Eine schlecht gewartete Augenspülflasche kann auf Grund möglicher ...
Stand: 03.03.2017
Dialog: 9674
, der Anschlussnehmer verantwortlich. ...Hat der Anschlussnehmer die Anlage ganz oder teilweise einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so bleibt er verantwortlich. Die Anlage darf nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten ...
Stand: 18.11.2016
Dialog: 10829
Diese Aussage ist nur zum Teil richtig. Einer solchen pauschale Aussage würden wir uns nicht anschließen.Grundsätzlich gilt folgende Vorgehensweise:Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung auch für Anlagen, Teile von Anlagen und Arbeitsmitteln, im vorliegenden Fall ...
Stand: 02.02.2021
Dialog: 43460