Ergebnisse 1 bis 16 von 16 Treffern
Ein Kran, der von Beschäftigten bei der Arbeit genutzt wird, ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Nach § 6 (1) hat der Arbeitgeber darauf zu achten, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden ohne sich oder andere Personen zu gefährden. In § 29 der DGUV Vorschrift 52 "Krane", wird diese Forderung konkretisiert:Der Unternehmer ...
Stand: 10.02.2025
Dialog: 24201
Funkfernsteuerungen von Kranen können im Freien erfahrungsgemäß Reichweiten bis zu 400 m haben, in Gebäuden ist dies von den örtlichen Gegebenheiten abhängig. Technische Anforderungen an Reichweiten sind uns nicht bekannt.Um eine Gefährdung durch eine Fehlbedienung wegen Verwechslung auszuschließen, gibt es technisch die Möglichkeit, von einer Funkübertragung auf eine Infrarotfernsteuerung ...
Stand: 09.07.2020
Dialog: 24212
Gemäß der DGUV Vorschrift 52 "Krane" hat der Kranführer u. a. dafür zu sorgen, dass bei Turmdrehkranen und Auslegerkranen, bei denen aus Gründen der Standsicherheit der Ausleger sich in den Wind drehen muss, vor dem Verlassen des Steuerstandes Lasten, Anschlag- oder Lastaufnahmemittel ausgehängt werden und der Lasthaken hochgezogen wird (§ 30 Abs. 6 Nr.2). Als Beispiele für Lasten ...
Stand: 05.03.2020
Dialog: 5267
Eine Einstiegshöhe von mehr als 0,5 Metern (Höhe unter dem Einstieg plus Höhe des Fußbodens) stellt eine Unfallgefahr dar, weil der Zugang zur Wetterschutzkabine während einer Arbeitsschicht häufig erfolgt. Bei einer so großen Einstiegshöhe ist regelmäßig mit Fußverletzungen zu rechnen. Das trifft insbesondere für den Ausstieg zu.Eine Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG wird zu ...
Stand: 28.04.2020
Dialog: 19128
Fahrer von Flurförderzeugen sind für die Tätigkeit mit Flurförderzeugen ausgebildet und befähigt, wenn sie u. a. nach dem DGUV Grundsatz 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" ausgebildet worden sind, eine Prüfung in Theorie und Praxis bestanden haben und darüber einen (Ausbildungs-) Nachweis vorlegen können.Die Ausbildung ...
Stand: 22.04.2022
Dialog: 25198
Die Beauftragung zum Führen eines Staplers durch den Unternehmer muss schriftlich erfolgen (§ 7 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge"). Diese schriftliche Beauftragung kann in Form eines Faherausweises erfolgen. Der Fahrerausweis ist dann gleichzeitig Nachweis der durchgeführten Schulung des Fahrers.Bezogen auf die Frage müsste sich der Unternehmer selber die Beauftragung ausprechen ...
Stand: 08.09.2020
Dialog: 4916
und des Rates über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG maßgeblich, unabhängig von der späteren privaten oder gewerblichen Verwendung des Krans. Dies heißt, hier gibt es nur einen Maßstab, und der ist einheitlich. Neue, nicht entsprechend gekennzeichnete Krananlagen dürfen EU-weit nicht verkauft werden.Bezüglich eines ordnungsgemäßen elektrischen Anschlusses und des fehlenden FI sollte ...
Stand: 12.11.2020
Dialog: 42241
beauftragt sein. Der Auftrag zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen muss schriftlich erteilt werden. D. h. Bediener von Hubarbeitsbühnen müssen beauftragt werden. Dies kann der Arbeitgeber nur vornehmen, wenn der Bediener hierzu befähigt und unterwiesen ist.Die Beauftragung hat schriftlich zu erfolgen und soll Angaben enthalten für welche Tätigkeiten und Maschinentypen die Beauftragung gilt. Die Form ...
Stand: 30.03.2021
Dialog: 13783
/Schwankungen des Lastaufnahmemittels) und erforderliche Verhaltensweisen (z. B. Fernhalten von Bedienelementen, Verhalten im Notfall) erhalten (3).Zusatzfrage zu 1)Die schriftliche Beauftragung ist nur für den Bediener, also nicht für den Mitfahrer erforderlich.+++++++++++++++++(1) §§ 5 u. 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG); § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)(2) § 7 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze ...
Stand: 07.09.2021
Dialog: 16729
werden. Dies kann der Arbeitgeber nur vornehmen, wenn der Bediener hierzu befähigt und unterwiesen ist.Die Beauftragung hat schriftlich zu erfolgen und soll Angaben enthalten für welche Tätigkeiten und Maschinentypen die Beauftragung gilt. Die Form der schriftlichen Beauftragung ist aber nicht festgelegt.Der DGUV Grundsatz 308-008 "Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen" beschreibt die Anforderungen ...
Stand: 11.09.2020
Dialog: 11696
Die Vorgabe, dass Mitarbeiter, die ein Flurförderzeug (z.B. einen Gabelstapler) bedienen, eine schriftliche Beauftragung benötigen, ergibt sich aus § 7 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge".Für Kraftfahrer findet sich eine ähnliche Regelung im § 35 der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge": "Sie " (die Fahrzeugführer) "müssen vom Unternehmer zum Führen des Fahrzeuges bestimmt ...
Stand: 03.04.2025
Dialog: 4598
In der DGUV Vorschrift 52 "Krane" ist in § 36 "Personentransport" im Absatz 4 folgendes nachzulesen:"Das Befördern von Personen mit Personenaufnahmemitteln und das Arbeiten von diesen Personenaufnahmemitteln aus ist gestattet, wenn der Unternehmer geeignete Sicherheitsmaßnahmen trifft und die beabsichtigten Vorhaben der Berufsgenossenschaft schriftlich mitteilt. Für die Personenbeförderung ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 42759
Wir teilen Ihre Einschätzung, dass die Scherenbühnen in den Anwendungsbereich des DGUV Grundsatz 308-008 "Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen" fallen.Unseres Erachtens sind nach den Definitionen des DGUV Grundsatzes 308-002 "Prüfung von Hebebühnen" Scherenbühnen Hebebühnen und eine entsprechende Befähigung und Beauftragung sind nachzuweisen."Dieser Grundsatz findet ...
Stand: 13.07.2022
Dialog: 42701
und Zusatzausrüstungen erfolgt, siehe BetrSichV Anhang 1, Abschnitt 2.4.Es kann in der Regel problemlos auf die Verwendung von Betonkübel im Mitfahrbetrieb verzichtet werden. Zahlreiche Hersteller bieten funkferngesteuerte Betonkübel oder solche mit Ketten- bzw. Seilzug an, die vom Einbauort des Betons aus bedient werden können.Vor einer Personenbeförderung mit dem Kran muss zuerst geprüft werden, ob die damit ...
Stand: 13.09.2019
Dialog: 42842
ist ein Arbeitsplatz und keine Aufstiegshilfe, kein Aufzug und kein Kran!" (Kapitel 6.4 der DGUV Infomation 208-019). Hier werden auch weitere Informationen angeboten, unter welchen begründeten Einzelfällen ein Aussteigen möglich ist.Letzendlich sollten die möglichen Alternativen, um Arbeiten an hochgelgenen Arbeitsplätzen durchzuführen, insbesondere unter Nutzung einer Hubarbeitsbühne, in Absprache ...
Stand: 20.08.2020
Dialog: 12276
Bei dem Freischneider handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Somit sind die dort genannten Regelungen einzuhalten.Nach §12 "Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten" gilt:"(1) Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen ausreichende und angemessene Informationen anhand ...
Stand: 13.06.2022
Dialog: 21409