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. mögliche Nebenwirkungen auf. Für den Fall, dass der /die Beschäftigte nach dieser Beratung eine Untersuchung ablehnt, darf diese nicht gegen den Willen ausgeführt werden. Eine Bescheinigung über die Teilnahme ist dennoch auszustellen (siehe AMR 6.3). ...
Stand: 07.04.2014
Dialog: 20834
Gefährdungen einfließen. Vor Durchführung körperlicher oder klinischer Untersuchungen hat der Arzt oder die Ärztin deren Erforderlichkeit nach pflichtgemäßem ärztlichen Ermessen zu prüfen und den oder die Beschäftigte über die Inhalte, den Zweck und die Risiken der Untersuchung aufzuklären. Untersuchungen nach Satz 3 dürfen nicht gegen den Willen des oder der Beschäftigten durchgeführt werden. Der Arzt ...
Stand: 14.07.2022
Dialog: 19977
Tätigkeiten (Arbeitsanamnese) sowie eine Beratung bzgl. der individuellen gesundheitlichen Gefährdungen am Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der vorhandenen Informationen. Der Arzt / die Ärztin klärt den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin über Inhalte, den Zweck und die Risiken der Untersuchung auf. Untersuchungen dürfen nicht gegen den Willen des oder der Beschäftigten durchgeführt werden.Werden ...
Stand: 13.02.2017
Dialog: 20381
Ermessen zu prüfen und den oder die Beschäftigte über die Inhalte, den Zweck und die Risiken der Untersuchung aufzuklären. Untersuchungen dürfen nicht gegen den Willen des oder der Beschäftigten durchgeführt werden. Der Arzt oder die Ärztin hat die ärztliche Schweigepflicht zu beachten. (siehe hierzu § 6 Abs. 1 ArbMedVV).Somit kann die arbeitsmedizinische Vorsorge -muss aber nicht- körperliche ...
Stand: 04.09.2018
Dialog: 21899
Für arbeitsmedizinische Vorsorge im Anwendungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG gelten die Regelungen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).Die ArbMedVV sieht keine arbeitsmedizinischen Voraussetzungen für das Tragen von PSA-Ausrüstung gegen Absturz bei Instandhaltungsarbeiten vor. Die berufsgenossenschaftlichen Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen ...
Stand: 17.02.2022
Dialog: 13053
Im § 7 Abs. 1 - "Anforderungen an den Arzt oder die Ärztin" der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge -ArbMedVV, findet sich folgendes : "(...) Er oder sie darf selbst keine Arbeitgeberfunktion gegenüber dem oder der Beschäftigten ausüben (...)" Da dem Beschäftigten die Möglichkeit gegeben werden muss, dass sein Arbeitgeber nicht informiert ist/wird, wäre dies bei der Kombination von Arbei ...
Stand: 07.05.2016
Dialog: 26559
wie für das Führen ziviler Fahrzeuge, eine wiederholte Prüfung auf geistige und körperliche Eignung der Fahrzeugführer nicht obligatorisch, sofern es sich nicht um LKW mit mehr als 7,5 Tonnen handelt und der Fahrer das 50. Lebensjahr noch nicht erreicht hat.Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde ...
Stand: 05.12.2024
Dialog: 42721
, so auch im Falle der „Pflichtvorsorge“:„…Vor Durchführung körperlicher oder klinischer Untersuchungen hat der Arzt oder die Ärztin deren Erforderlichkeit nach pflichtgemäßem ärztlichen Ermessen zu prüfen und den oder die Beschäftigte über die Inhalte, den Zweck und die Risiken der Untersuchung aufzuklären. Untersuchungen nach Satz 3 dürfen nicht gegen den Willen des oder der Beschäftigten ...
Stand: 16.01.2023
Dialog: 25931
aufzubewahren und anschließend zu löschen, es sei denn, dass Rechtsvorschriften oder die nach § 9 Absatz 4 bekannt gegebenen Regeln etwas anderes bestimmen."Somit ist durch die ArbMedVV nicht vorgeschrieben, wie die Vorsorgekartei zu führen ist. Auch in den Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) finden sich keine diesbzgl. Vorgaben. Somit spricht u.E. nichts gegen die von Ihnen vorgeschlagene Vorgehensweise ...
Stand: 13.04.2023
Dialog: 21605
Da Strick- oder Lederhandschuhe keine flüssigkeitsdichten Handschuhe sind, fielen Tätigkeiten mit diesen Handschuhen bereits in der Vorversion der TRGS 401 nicht unter Feuchtarbeit. Eine arbeitsmedizinische Vorsorge zur Feuchtarbeit war und ist daher nicht erforderlich. Das wird mit der neuen TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen“ in Abschnitt 2 (9) noch klare ...
Stand: 22.12.2022
Dialog: 42371
sind." (Hervorh. durch KomNet)."Normale Sehhilfen wie die eigene Fern-, Lese oder Gleitsichtbrille reichen häufig nicht aus. Lesebrillen sind im Normalfall nicht für die Bildschirmarbeit geeignet, da sie für eine Distanz von 30 bis 35 cm konzipiert sind. Die Arbeit am Monitor erfordert aber scharfes Sehen auf einer mittleren Entfernung von zirka 50 bis 100 cm. Gleitsichtbrillen haben ihre Stärken im Nah ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 12782
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit eine Aufbewahrungsfrist von mindestens 40 Jahren vorsieht. Diese AMR gibt dazu die näheren Erläuterungen." ...
Stand: 08.09.2020
Dialog: 43279
gilt das Arbeitszeitgesetz nicht für Beamtinnen und Beamte. Hier erlässt der Dienstherr eigene Verordnungen, beispielsweise die "Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten im Lande Nordrhein-Westfalen" (Arbeitszeitverordnung - AZVO). Hierin findet sich allerdings kein entsprechender Passus zu arbeitsmedizinischen Untersuchungen.Unabhängig von den Vorschriften zur Arbeitszeit gilt ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 42724
einer eigenen Praxis ausübt, stellt sich die Frage, inwieweit die Grundsätze der Übergabe bzw. Aufgabe der Praxis auf ihn anwendbar sind.Wechselt der Betriebsarzt, so muss die ausdrückliche oder stillschweigende Zustimmung des Mitarbeiters zur Übergabe seiner Patientenakten an den nachfolgenden Arzt eingeholt werden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Patient den Nachfolger des Betriebsarztes ...
Stand: 13.08.2024
Dialog: 22856
, aber zumindest seine Beschäftigung an einem rauchfreien Arbeitsplatz erwirken kann. Nach § 5 ArbStättV hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Der in diesem konkreten Fall geschilderte Sachverhalt verstößt also gegen geltendes Recht. Es sollte daher im Gespräch mit dem Arbeitgeber ...
Stand: 16.03.2016
Dialog: 26183
zu berücksichtigen. Vor Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge muss er oder sie sich die notwendigen Kenntnisse über die Arbeitsplatzverhältnisse verschaffen. In die Arbeitsanamnese müssen alle Arbeitsbedingungen und arbeitsbedingten Gefährdungen einfließen."Fazit:Grundsätzlich spricht, das Einverständnis des Arbeitnehmers vorausgesetzt, nichts gegen die Übernahme von Erkenntnissen bzw. Informationen ...
Stand: 11.09.2019
Dialog: 42823
Aufgewirbelter Wüstensand ist eine natürliche Staubquelle. Er besteht aus winzig kleinen Partikeln aus Mineralstaub, im Durchschnitt 5-10 Mikrometer groß.Arbeitsmedizinische Vorsorge kann auch für Beschäftigte erforderlich sein, welche Stäuben ausgesetzt sind, auch wenn sie selbst keine staubentwickelnden Tätigkeiten ausüben.In der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) werden verschiedene Staubfraktio ...
Stand: 28.06.2022
Dialog: 43640