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nicht, wenn der oder die Beschäftigte bereits über einen ausreichenden Immunschutz verfügt. [...]"Dahingehend führt die ArbMedVV in ihrem Anhang Teil 2 Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen auf, bei denen eine Pflicht- oder Angebotsvorsorge zu veranlassen ist. Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbMedVV u.a. in der Arbeitsmedizinischen Regel ...
Stand: 12.03.2024
Dialog: 9237
Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie in der Arbeitsmedizinischen Regel "Vorsorgebescheinigung" (AMR 6.3), Ziffer 2:"Die Vorsorgebescheinigung ist auszustellen, wenn das ärztliche Beratungsgespräch mit Anamnese einschließlich Arbeitsanamnese sowie das Angebot und gegebenenfalls die Durchführung der für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlichen körperlichen oder klinischen ...
Stand: 26.02.2025
Dialog: 20633
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber zu ermitteln, ob eine Gefährdung durch Feuchtarbeit vorliegt.Die Notwendigkeit zur Pflichtvorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), ist gegeben bei Feuchtarbeit von regelmäßig vier Stunden oder mehr pro Tag (Anhang Teil 1 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a ArbMedVV), das entspricht nach TRGS 401 - "Gefährdung durc ...
Stand: 23.07.2023
Dialog: 43783
werden in der Arbeitsmedizinischen Regel (AMR) Nr. 2.1 („Fristen für die Veranlassung/das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge“) konkretisiert.Unter 3.1 ist dort aufgeführt: „Die erste Vorsorge muss innerhalb von 3 Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit veranlasst oder angeboten werden.“. Die Teilnahme an der „Pflichtvorsorge“ ist eine Bedingung für die Aufnahme Ihrer als gefährdend eingestuften Tätigkeit. Sie kann nicht erst ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 30416
. Mit zunehmendem Alter werden zudem sogenannte Altersnahbrillen getragen. Diese ermöglichen scharfes Sehen auf eine Entfernung von 30 bis 40 cm. Der Abstand zum Bildschirm sollte aber mindestens 50 cm betragen, um bspw. Zwangshaltungen zu vermeiden. Eine spezielle Sehhilfe für den Arbeitsplatz ist deshalb notwendig," (Quelle: Ergo Online). Weitere Informationen über Bildschirmbrillen erhalten Sie im Onlineportal ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 12782
(§ 6 Abs. 1 Satz 4 ArbMedVV). Eine arbeitsmedizinische Vorsorge kann sich somit auf eine arbeitsmedizinische Beratung beschränken, falls der Beschäftigte keine körperliche/klinische Untersuchung wünscht bzw. diese aus Sicht des Arztes nicht erforderlich ist.Die Arbeitsmedizinische Regel AMR Nr. 2.1 "Fristen für die Veranlassung/das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge" konkretisiert ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 44083
Eine pauschale Beantwortung der Frage ist nicht möglich, da stets die konkreten Tätigkeiten bzw. der Arbeitsplatz zu berücksichtigen sind.Regelungen zu arbeitsmedizinischer Vorsorge werden in der gleichnamigen Verordnung (ArbMedVV) getroffen. In den §§ 3 und 4 ArbMedVV werden die Anforderungen an sog. Pflicht- und Angebotsvorsorgen formuliert, Anhang 1 der ArbMedVV gibt für diese Vorsorge ...
Stand: 09.01.2023
Dialog: 43725
des Beschäftigungsverhältnisses hat der Arbeitgeber der betroffenen Person eine Kopie der sie betreffenden Angaben auszuhändigen; § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes bleibt unberührt."In der Arbeitsmedizinischen Regel AMR Nr. 6.1 "Fristen für die Aufbewahrung ärztlicher Unterlagen" finden sich für bestimmte Tätigkeiten abweichende Aufbewahrungsfristen. In den Vorbemerkungen zur AMR Nr. 6.1 wird diesbzgl. ausgeführt ...
Stand: 08.09.2020
Dialog: 43279
Angebotsvorsorge ist arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber den Beschäftigten bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten nach Maßgabe des Anhangs zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen anzubieten hat (§ 5 Absatz 1 ArbMedVV).Die Arbeitsmedizinische Regel - AMR - 5.1 ("Anforderungen an das Angebot ...
Stand: 23.02.2021
Dialog: 21138
oder erbgutverändernden Stoffen und Zubereitungen der Kategorie 1 oder 2 im Sinne der Gefahrstoffverordnung.Näheres dazu ist der ArbMedVV i.V.m. Teil 1 des Anhangs zur ArbMedVV zu entnehmen. Auf die Arbeitsmedizinische Regel (AMR) 2.1 - Fristen für die Veranlassung/das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge weisen wir hin.Grundlage für angemessene arbeitsmedizinische Untersuchungen ist stets die vom Arbeitgeber ...
Stand: 12.06.2021
Dialog: 13698
kg beträgt."Eine Ausnahme, eine Untersuchung zu veranlassen oder anzubieten, sieht auch die BGI/GUV-I 504-26 nur für Personen vor, die ausschließlich Atemschutzgeräte für Flucht- und Selbstrettung tragen.Eine entsprechende Information ist auch der DGUV Regel 112-190 Benutzung von Atemschutzgeräten (bisher BGR/GUV-R 190) im Anhang 3 zu entnehmen: "Diese Untersuchungen sind nicht vorgesehen ...
Stand: 22.06.2021
Dialog: 16052
oder mit Gefahrstoffen vorliegen. Angebotsvorsorge ist für Tätigkeiten an Bildschirmarbeitsplätzen vorgesehen.Die Entscheidung muss der Arbeitgeber stets im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung mit Unterstützung des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit treffen. Eine abschließende Übersicht für Küchenpersonal liegt uns nicht vor.Auf die DGUV-Regel 110-003 - Branche Küchenbetriebe weisen wir hin. ...
Stand: 19.06.2019
Dialog: 12458
des Arbeitssicherheitsgesetzes bestellt, soll der Arbeitgeber vorrangig diesen oder diese auch mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragen. Dem Arzt oder der Ärztin sind alle erforderlichen Auskünfte über die Arbeitsplatzverhältnisse, insbesondere über den Anlass der arbeitsmedizinischen Vorsorge und die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, zu erteilen und die Begehung des Arbeitsplatzes zu ermöglichen. Ihm ...
Stand: 11.09.2019
Dialog: 42823
G 26 Atemschutzgeräte (DGUV Information 240-260; bisher: BGI/GUV-I 504-26) konkretisiert die ArbMedVV. Dort wird bestimmt, dass für Nachuntersuchungen in der Regel die folgenden Fristen gelten: Personen bis 50 Jahre: Vor Ablauf von 36 Monaten Personen über 50 Jahre: Gerätegewicht bis 5 kg vor Ablauf von 24 Monaten Gerätegewicht über 5 kg vor Ablauf ...
Stand: 02.06.2015
Dialog: 23976
Folgendes:(1) Die allgemeinen Vorgaben in Abschnitt 4 der AMR 3.2 sind zu berücksichtigen. Der folgende Absatz enthält hierzu spezielle Ausführungen. Unberührt bleiben Vorgaben in anderen Arbeitsmedizinischen Regeln.(2) Vorsorgeanlässe für die in dieser Technischen Regel angesprochenen Tätigkeiten und Gefährdungen sind insbesondere:(...)2. Angebotsvorsorge(...)b) bei Feuchtarbeit von regelmäßig mehr ...
Stand: 22.12.2022
Dialog: 30876
Krankenvorgeschichte und fragt, welche beruflichen Tätigkeiten bislang ausgeübt wurden. Er/sie berät den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge zu möglichen Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz und zu seinen/ihren persönlichen Risiken. Für eine sinnvolle individuelle Aufklärung und Beratung des/der Beschäftigten können weitere Untersuchungen erforderlich sein (wie zum Beispiel ...
Stand: 26.11.2013
Dialog: 19872
werden prinzipiell 3 Gefährdungsgruppen unterschieden:Gruppe 1 beinhaltet Länder, in denen Personen, die auch in Deutschland in vergleichbarer Tätigkeit arbeiten, eingesetzt werden können. Eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge gemäß ArbMedVV ist in der Regel nicht erforderlich, kann aber nach aktueller Risikobewertung (Vorerkrankungen, entlegenes Einsatzgebiet etc.) ggf. erforderlich werden.Gruppe 2 beinhaltet ...
Stand: 15.10.2020
Dialog: 43298
arbeitsmedizinische Erkenntnisse dieses sagen. Näheres in Bezug auf die "Fristen für die Veranlassung bzw. das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge" ist der Arbeitsmedizinischen Regel "AMR Nummer 2.1" zu entnehmen. Nach § 4 ArbMedVV hat der Arbeitgeber im Falle von Pflichtvorsorge eine Vorsorgekartei mit Angaben über Anlass, Tag und Ergebnis jeder Untersuchung zu führen; die Kartei kann automatisiert geführt ...
Stand: 28.12.2015
Dialog: 18839
durchgeführt hat. Fristen für die Aufbewahrung dieser ärztlichen Unterlagen finden sich in der Arbeitsmedizinischen Regel AMR 6.1. Angaben zu einer möglichen Übergabe der ärztlichen Unterlagen von einem Betriebsarzt auf seinen Nachfolger werden hier nicht gemacht. Es finden sich aber in einigen spezifischen Rechtsvorschriften entsprechende Regelungen, z.B. im § 127 der Strahlenschutzverordnung.Allgemeine ...
Stand: 13.08.2024
Dialog: 22856
) beinhaltet weit überwiegend alveolengängigen Staub (A-Staub) und Ultrafeinstaub. Die Luftkonzentration von 3 mg/m3 Schweißrauch im Vorsorgeanlass bezieht sich auf den gemessenen Schweißrauch, der in der Regel als Gesamtstaub erfasst wird. Aufgrund seiner Eigenschaften wird er vollständig als A-Staub gewertet.1.56. Warum wird beim Vorsorgeanlass „Schweißen und Trennen von Metallen" der Wert nicht von 3 mg/m ...
Stand: 21.10.2020
Dialog: 43229