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Ja. Studierenden, die mit Gefahrstoffen umgehen, muss die arbeitsmedizinische Vorsorge uneingeschränkt möglich gemacht werden, wenn arbeitsmedizinische Vorsorgeanlässe für Gefahrstoffe wie im Anhang Teil 1 "Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" der Arbeitsmedizinvorsorgeverordnung (ArbMedVV) ausgewiesen im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung umzusetzen sind.Nach § 2 Absatz 7 Nummer 1 ...
Stand: 26.11.2019
Dialog: 42939
Nach § 5 "Beurteilung der Arbeitsbedingungen" des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind (Gefährdungsbeurteilung). Hierauf nimmt § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV ...
Stand: 22.03.2024
Dialog: 4305
von Angebotsvorsorge definiert (sogenannte Abschneidekriterien). Ein solches genanntes Abschneidekriterium ist z. B. das Vorliegen einer geringen Gefährdung im Sinne von § 6 Absatz 13 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Verbindung mit der TRGS 400 ("Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen"). Bei der zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung ist der Betriebsarzt/die Betriebsärztin ...
Stand: 28.09.2023
Dialog: 43824
In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) findet sich im Anhang Teil 1 (Tätigkeiten mit Gefahrstoffen) unter 1. eine Auflistung derjenigen Gefahrstoffe, bei denen eine Tätigkeit mit ihnen eine Pflichtvorsorge erforderlich macht, sofern (u. a.) wie unter c ausgeführt) der Gefahrstoff hautresorptiv ist und eine Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt nicht ausgeschlossen ...
Stand: 09.04.2022
Dialog: 43661
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz und bildet die Grundlage für ein systematisches und erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement.Im Hinblick auf Gefahrstoffe sind Gefährdungen durch Einatmen, Hautkontakt und durch Brand und Explosionen zu beurteilen, wobei Arbeitsschutz nach dem „TOP-Prinzip“ umzusetzen ist. Gefahren sind immer direkt ...
Stand: 02.12.2024
Dialog: 43277
Fall überschritten wird und damit Pflichtvorsorge durchzuführen ist, müsste unter Einbeziehung der genauen jeweiligen Tätigkeiten des Beschäftigten im Einzelfall in der Gefährdungsbeurteilung geklärt werden.In den überwiegenden Fällen dürfte jedoch folgender Sachverhalt greifen:Laut Anhang Teil 1 (Tätigkeiten mit Gefahrstoffen) der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV ...
Stand: 28.06.2022
Dialog: 43640
Eine arbeitsmdedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist entsprechend dem Anhang zur Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung - ArbMedVV - Teil 1 Abs. 1 Nr.1 für die dort gelisteten Stoffe verpflichtend, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert nach der Gefahrstoffverordnung nicht eingehalten wird oder, soweit die genannten Gefahrstoffe hautresorptiv sind, eine Gesundheitsgefährdung ...
Stand: 28.12.2015
Dialog: 18839
Inwieweit arbeitsmedizinische Untersuchungen für die Bademeister/Aufsichten im Bäderbetrieb erforderlich sind, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Die Regelungen bzgl. der Fragestellung sind wie folgt:Arbeitsmedizinische Vorsorgen sind in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) erfasst. Im Anhang zur ArbMedVV sind die Tätigkeiten aufgeführt, bei denen ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 42454
Für arbeitsmedizinische Vorsorge gilt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV. In der ArbMedVV sind Regelungen des staatlichen Rechts und der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften vereinheitlicht und zusammengeführt.Die ArbMedVV sieht für bestimmte Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge vor.Demnach sind Pflichtvorsorge zu veranlassen ...
Stand: 12.06.2021
Dialog: 13698
Eine der wichtigsten Informationsquellen für die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist das Sicherheitsdatenblatt. Dieses muss auch Aussagen zu gefährlichen Bestandteilen von Zubereitungen und Gemischen enthalten. Das Sicherheitsdatenblatt ist auf offensichtlich unvollständige, widersprüchliche oder fehlende Angaben zu überprüfen. Erforderlichenfalls muss beim ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 25953
Die Formulierung unter Teil 1 "Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" des Anhangs der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV lautet (Auszug):(1) Pflichtvorsorge bei: 1. Tätigkeiten mit den Gefahrstoffen:(...)Nach der Begriffsdefinition im § 2 der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV sind "Gefahrstoffe"(1) Gefahrstoffe im Sinne dieser Verordnung sindgefährliche Stoffe und Gemische nach § 3 ...
Stand: 14.06.2019
Dialog: 11128
In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) wird im Anhang Teil 1 - Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Folgendes ausgeführt:(1) Pflichtvorsorge bei1. Tätigkeiten mit Gefahrstoffen(...)Asbest(...)wenn(...)b) eine wiederholte Exposition nicht ausgeschlossen werden kann und der Gefahrstoff ein krebserzeugender oder keimzellmutagener Stoff der Kategorie 1A oder 1B ...
Stand: 11.10.2023
Dialog: 43510
oder mit Gefahrstoffen vorliegen. Angebotsvorsorge ist für Tätigkeiten an Bildschirmarbeitsplätzen vorgesehen.Die Entscheidung muss der Arbeitgeber stets im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung mit Unterstützung des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit treffen. Eine abschließende Übersicht für Küchenpersonal liegt uns nicht vor.Auf die DGUV-Regel 110-003 - Branche Küchenbetriebe weisen wir hin. ...
Stand: 19.06.2019
Dialog: 12458
) bei Tätigkeiten mit Exposition gegenüber atemwegssensibilisierend oder hautsensibilisierend wirkendenden Gefahrstoffen (nach Gefährdungsbeurteilung „H334“ oder „H317“ im Sinne der CLP-Verordnung) bzw. sensibilisierend oder toxisch wirkenden biologischen Arbeitsstoffen sowie bei Feuchtarbeit spätestens sechs Monate,b) bei Tätigkeiten in Tropen, Subtropen und sonstigen Auslandsaufenthalten mit besonderen ...
Stand: 10.09.2019
Dialog: 42835
) Die erste Vorsorge muss innerhalb von drei Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit veranlasst oder angeboten werden.(2) Die zweite Vorsorge mussa) bei Tätigkeiten mit Exposition gegenüber atemwegssensibilisierend oder hautsensibilisierend wirkendenden Gefahrstoffen (nach Gefährdungsbeurteilung „H334“ oder „H317“ im Sinne der CLP-Verordnung) bzw. sensibilisierend oder toxisch wirkenden biologischen ...
Stand: 29.01.2021
Dialog: 43135
Ja, die Regelungen hierzu finden sich in Teil 1 Absatz 2 Nummer 2 j) derVerordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Dort ist folgendes nachzulesen:"(2) Angebotsvorsorge bei:(...)2. Sonstige Tätigkeiten mit Gefahrstoffen:(...)j) Tätigkeiten mit Exposition gegenüber Mehlstaub bei Einhaltung einer Mehlstaubkonzentration von 4 Milligramm pro Kubikmeter Luft," ...
Stand: 06.06.2019
Dialog: 42748
die Bestimmung von Gefahrstoffen oder deren Abbauprodukten im Blut oder Urin, das sog. „Biomonitoring“).Grundsätzlich liegen die Untersuchungsinhalte und deren Bewertung in der Verantwortung des mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragten Arztes/der Ärztin, er/sie hat deren Erfordernis zu prüfen. Der Arzt/die Ärztin klärt den Beschäftigten/die Beschäftigte zunächst über die Inhalte, den Zweck und evtl ...
Stand: 26.11.2013
Dialog: 19872
(BMAS). Gemäß des Anhangs Teil 1 der ArbMedVV ist eine Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten mit Alveolengängigen Staub (A-Staub) und Einatembaren Staub (E-Staub) zu veranlassen, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert für den Gefahrstoff nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) nicht eingehalten wird.In dem von Ihnen geschilderten Fall ist immer die Pflichtvorsorge durchzuführen. Um auf diese verzichten ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 42471
:"Das ärztliche Berufsrecht sieht für ärztliche Unterlagen eine Aufbewahrungsfrist von mindestens zehn Jahren vor. Bei Tätigkeiten, bei denen nach längeren Latenzzeiten Gesundheitsstörungen auftreten können, reicht diese Aufbewahrungszeit nicht aus. Dies gilt insbesondere für ärztliche Unterlagen zu Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen (K1 und K2), für die Artikel 15 der Richtlinie 2004/37/EG ...
Stand: 08.09.2020
Dialog: 43279
einen Überblick über die Anlässe und Zeitpunkte: beim Umgang mit Gefahrstoffen, biologischen Arbeitsstoffen, bei Tätigkeiten mit physikalischen Einwirkungen und sonstigen Tätigkeiten.Zu der Pflichtvorsorge wird in § 4 der ArbMedVV ausgeführt:"(1) Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe des Anhangs Pflichtvorsorge für die Beschäftigten zu veranlassen. Pflichtvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend ...
Stand: 09.01.2023
Dialog: 43725