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Im § 7 Abs. 1 - "Anforderungen an den Arzt oder die Ärztin" der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge -ArbMedVV, findet sich folgendes : "(...) Er oder sie darf selbst keine Arbeitgeberfunktion gegenüber dem oder der Beschäftigten ausüben (...)" Da dem Beschäftigten die Möglichkeit gegeben werden muss, dass sein Arbeitgeber nicht informiert ist/wird, wäre dies bei der Kombination ...
Stand: 07.05.2016
Dialog: 26559
Für arbeitsmedizinsche Vorsorge gilt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - (Anhang Teil 4 Absatz 2 Ziffer 1). Danach ist der Arbeitgeber gemäß ArbMedVV verpflichtet, Angebotsvorsorge zu veranlassen. Die Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgemaßnahmen im Sinne der ArbMedVV ist einem Arzt bzw. einer Ärztin vorbehalten, der/die berechtigt ist, die Gebietsbezeichnung ...
Stand: 19.04.2015
Dialog: 23648
Ja, das können sie. Die Pflichtvorsorge nach ArbMedVV sieht vor, dass der/die Beschäftigte nach der eingehenden individuellen Beratung an einer körperlichen Untersuchung bzw. Diagnostik (einschl. Blutuntersuchung, wie z. B. Impfstatus) teilnehmen kann, es aber nicht muss. Der/die Arzt/Ärztin bietet eine Untersuchung an, sofern sie sinnvoll ist und klärt den/die Beschäftigte(n) über den Sinn bzw ...
Stand: 07.04.2014
Dialog: 20834
Rechtsgrundlage für arbeitsmedizinische Vorsorgemaßnahmen ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV. Diese umfassen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge. Die ArbmedVV verpflichtet den Arbeitgeber (§ 3 Abs. 2 ArbMedVV) zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge, einen Arzt nach § 7 ArbMedVV zu beauftragen. Ist ein Betriebsarzt nach § 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes ...
Stand: 20.12.2024
Dialog: 9449
dem/der untersuchenden Arzt/Ärztin. § 6 Absatz 1 ArbMedVV führt dazu aus:"[…] In der Arbeitsanamnese müssen alle Arbeitsbedingungen und arbeitsbedingten Gefährdungen einfließen. Vor Durchführung körperlicher oder klinischer Untersuchungen hat der Arzt oder die Ärztin deren Erforderlichkeit nach pflichtgemäßen ärztlichen Ermessen zu prüfen und den oder die Beschäftigte über die Inhalte, den Zweck und die Risiken ...
Stand: 19.03.2024
Dialog: 13225
Entsprechend der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen (BioStoffV) hat der Arbeitgeber die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge durch Beauftragung eines Arztes sicherzustellen. Er darf nur Ärzte beauftragen, die Fachärzte für Arbeitsmedizin sind, oder die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin führen. § 7 Absatz 1 der Verordnung ...
Stand: 14.03.2024
Dialog: 5615
Kohlenstoffdisulfid, G8 Benzol, G10 Methanol, G29 Toluol und Xylol.....und weitere. Diese DGUV Grundsätze können bei Tätigkeiten mit diesen Gefahrstoffen in der arbeitsmedizinischen Vorsorge dann von dem/der die Vorsorge durchführenden Arzt/Ärztin angewendet werden.Grundsätzlich ist es aber nicht zwingend erforderlich die arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge bei Tätigkeit mit einem Gefahrstoff nach einem DGUV ...
Stand: 09.04.2022
Dialog: 43661
aus den Bereich der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung - DGUV haben einen empfehlenden Charakter. Sie stellen Hinweise für die beauftragte Ärztin/ den beauftragten Arzt dar und entsprechen den allgemein anerkannten Regeln der Arbeitsmedizin. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss ein Arbeitgeber mit Unterstützung der Betriebsärztin/ des Betriebsarztes klären, ob die v. g. Grundsätze ...
Stand: 17.02.2022
Dialog: 13053
arbeitsmedizinischen Vorsorge geklärt werden. Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Der Arzt hat sie dem Beschäftigten im Rahmen der Vorsorge anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt ist und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist. Der die Vorsorge durchführende Arzt muss dies im Einzelfall prüfen. Wenn die Bedingungen erfüllt sind, muss ein Impfangebot ...
Stand: 13.05.2014
Dialog: 21107
nach Aufnahme der Tätigkeit durchgeführt werden. Arbeitsmediziner benötigen Zeit, um beurteilen zu können, ob Beschäftigte vor allem durch Infektionserreger besonders gefährdet sind. Bei niedergelassenen Arbeitsmedizinern oder an Polikliniken arbeitsmedizinischer Institute der Universitäten sind Vorsorgetermine oftmals auch kurzfristig möglich. Hierfür benötigen die Ärzte aber eine aktuelle ...
Stand: 30.09.2017
Dialog: 30416
mit erhöhter Verletzungsgefahr oder Gefahr von Verspritzen und Aerosolbildung, hinsichtlich Hepatitis-B-Virus (HBV) oder Hepatitis-C-Virus (HCV); " Der Begriff der Notfall- und Rettungsdienste bezieht sich jedoch hierbei auf medizinische Notfälle und ihre Behandlung. Klassische Tätigkeiten im Polizeivollzugsdienst werden hierdurch nicht erfasst. Unter 3 e werden Tätigkeiten "... in Einrichtungen ...
Stand: 22.07.2015
Dialog: 24364
im Betrieb hinsichtlich der Pflichten des Arztes und des Arbeitgebers.Das bedeutet, dass zunächst mittels der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 ArbMedVV) zu klären ist, welche Vorsorgeuntersuchungen entsprechend Teil 2 des Anhangs zur ArbMedVV "Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen" vor Aufnahme der Tätigkeit durchzuführen ...
Stand: 13.03.2024
Dialog: 10469
die Arbeiten aufgenommen, bei deren Ausführung der Arzt eine Gefährdung der Gesundheit oder der Entwicklung des Jugendlichen sieht (§ 39 Abs. 2 JArbSchG). ...
Stand: 27.04.2017
Dialog: 29158
kann, dass er den Beschäftigten regelmäßig die Angebotsvorsorge im Sinne des § 5 Absatz 1 Satz 2 ArbMedVV angeboten hat."Insbesondere möchten wir Nummer 3 Form des Angebots Absatz 3 hervorheben. Hier wird ausgeführt:"Anschließend ist dem oder der Beschäftigten die betriebsspezifische Verfahrensweise zu erläutern, wie er oder sie einen Termin mit dem für die arbeitsmedizinische Vorsorge beauftragten Arzt oder der hierfür ...
Stand: 18.07.2024
Dialog: 43983
die Ablehnung der Angebotsvorsorge zu Nachteilen für den Beschäftigten oder die Beschäftigte führt;d) die Bestätigung, dass dem oder der Beschäftigten durch die Vorsorge keine Kosten entstehen und dass die Vorsorge in der Regel in der Arbeitszeitstatt finden soll unde) einen Hinweis, dass der Arbeitgeber und der oder die Beschäftigte vom Arzt eine Vorsorgebescheinigung erhalten, in der lediglich die Teilnahme ...
Stand: 05.09.2023
Dialog: 43813
Ein Attest des Hausarztes ist für die Firma nicht direkt verpflichtend, einen derartigen Spezialsitz zu installieren. Vielmehr sollt zuerst das Votum des Betriebsarztes einbezogen werden. Dieser kann sich darüber hinaus von dem behandelnden Orthopäden bzw. Neurologen kompetent beraten lassen und ggf. ein entsprechendes Kurzgutachten in Auftrag geben. Die Anforderungen an einen derartigen Spezialsi ...
Stand: 15.03.2021
Dialog: 2581
festgelegten Fristen sind Maximalfristen, d.h. diese Fristen dürfen nicht überschritten werden. Zulässig sind allein kürzere Fristen. Die Fristen sind zu verkürzen, wenn dies vom Arzt oder der Ärztin im Sinne des § 7 ArbMedVV aus arbeitsmedizinischer Sicht für notwendig gehalten wird." ...
Stand: 10.09.2019
Dialog: 42835
haben. Sie stellen Hinweise für den beauftragten Arzt dar und entsprechen den allgemein anerkannten Regeln der Arbeitsmedizin. ...
Stand: 12.06.2021
Dialog: 13698
Nein, dies ist unserer Einschätzung nach nicht ausreichend.In § 2 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist in Absatz 1 folgendes nachzulesen:"Arbeitsmedizinische Vorsorge im Sinne dieser Verordnung1.ist Teil der arbeitsmedizinischen Präventionsmaßnahmen im Betrieb;2.dient der Beurteilung der individuellen Wechselwirkungen von Arbeit und physischer und psychischer Gesundheit ...
Stand: 13.02.2019
Dialog: 42590
nicht für die Wunschvorsorge nach § 11 des Arbeitsschutzgesetzes. Der Arzt/die Ärztin wird das Intervall für die nächste Wunschvorsorge aufgrund der ihm/ihr vorliegenden Befunde und Informationen nach ärztlichem Ermessen und je nach individuellem Erfordernis festlegen und mitteilen. Es handelt sich bei der Wunschvorsorge um eine auf Wunsch des Beschäftigten durchgeführte Vorsorge, deren Teilnahme für die Beschäftigten ...
Stand: 14.03.2015
Dialog: 23336