Ergebnisse 1 bis 17 von 17 Treffern
Am 31.10.2013 trat die Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) in Kraft, welche die wesentliche rechtliche Grundlage für die arbeitsmedizinische Vorsorge im Betrieb darstellt. Der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin führt anlässlich der arbeitsmedizinischen Vorsorge ein individuelles Beratungsgespräch mit dem oder der Beschäftigten. Er/sie bespricht die persönliche ...
Stand: 26.11.2013
Dialog: 19872
, wann eine weitere arbeitsmedizinische Vorsorge aus ärztlicher Sicht angezeigt ist."Das Weitergeben von Befunden einer im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge durchgeführten Blutuntersuchung an eine Beschäftigte des Betriebes verletzt die ärztliche Schweigepflicht. Dies wäre nur dann statthaft, wenn der Arzt sich eine entsprechende Entbindung von der Schweigepflicht zuvor von den betreffenden Beschäftigten eingeholt hat.Und ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 22694
Grundlegend für die arbeitsmedizinische Vorsorge ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).Im Anhang der ArbMedVV werden verschiedene Tätigkeiten aufgeführt, die einen Anlass zur Pflicht- oder Angebotsvorsorge auslösen.So schreibt der Anhang der ArbMedVV Teil 1 Absatz 1 Nummer 2 j eine Pflichtvorsorge bei "Tätigkeiten mit Exposition gegenüber Mehlstaub bei Überschreitung eine ...
Stand: 19.03.2024
Dialog: 13225
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist eine auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) erlassene Rechtsverordnung.Die Vorschriften der ArbMedVV sind für den Arbeitgeber und den/die mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragten Arzt/Ärztin rechtsverbindlich. Das bedeutet, dass auch die unter § 7 ArbMedVV an den/die untersuchenden Arzt/Ärztin gestellten Anfor ...
Stand: 26.03.2024
Dialog: 14231
zu beteiligen.Tätigkeiten mit geringer Gefährdung im Sinne von § 6 Absatz 13 GefStoffV liegen vor, wenn sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass aufgrund der Eigenschaften des Gefahrstoffs, der Arbeitsbedingungen, einer nur geringen verwendeten Stoffmenge und einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition Maßnahmen nach § 8 GefStoffV zum Schutz der Beschäftigen ausreichen. Eine solche Gefährdungsbeurteilung muss ...
Stand: 28.09.2023
Dialog: 43824
eine Selbstständigkeit/Freiberuflichkeit handelt, die z.B. im Rahmen eines Dienstvertrages erfolgt. Im Regelfall sind Honorarkräfte keine Arbeitnehmer. Hierzu ist eine Prüfung des Honorarvertrages und der tatsächlichen Einbindung und Abhängigkeit in den Betrieb vorzunehmen.Sind die Honorarkräfte Selbstständige, fallen Sie nicht in den Anwendungsbereich des ArbSchG und müssen nicht arbeitsmedizinisch untersucht ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 28475
im Betrieb, hinsichtlich der Pflichten des Artzes und des Arbeitgebers.Der Umfang, das heißt welche Maßnahmen im Einzelnen im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge durchgeführt werden, obliegt tatsächlich - wie Sie schon vermutet hatten - dem durchführenden Arzt. Die ArbmedVV gibt nur den Rahmen vor.Der Arzt sollte sich, damit eine möglichst einheitliche Vorgehensweise gewährleistet ist, u.a ...
Stand: 01.08.2019
Dialog: 10075
die Ärztinnen/die Ärzte aber eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung des Betriebes und ihre zukünftige Tätigkeitsbeschreibung. ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 30416
aus medizinischen Gründen, die ausschließlich in der Person des oder der Beschäftigten liegen, einen Tätigkeitswechsel für erforderlich, so bedarf diese Mitteilung an den Arbeitgeber der Einwilligung des oder der Beschäftigten.“Die DGUV Empfehlungen für arbeitsmedinische Beratungen und Untersuchungen hingegen haben keinen Rechtscharakter, sondern sind lediglich Empfehlungen der Deutschen Gesetzlichen ...
Stand: 16.01.2023
Dialog: 25931
im Betrieb hinsichtlich der Pflichten des Arztes und des Arbeitgebers.Das bedeutet, dass zunächst mittels der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 ArbMedVV) zu klären ist, welche Vorsorgeuntersuchungen entsprechend Teil 2 des Anhangs zur ArbMedVV "Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen" vor Aufnahme der Tätigkeit durchzuführen ...
Stand: 13.03.2024
Dialog: 10469
beauftragten Ärztin erhalten kann. Es kann auch ein Hinweis auf einen Termin sein, an dem ein Untersuchungsmobil den Betrieb anfährt oder der Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin anwesend ist."Die Beschäftigten sind nicht verpflichtet, eine Angebotsvorsorge anzunehmen, insofern müssen diese, bezogen auf die Angebotsvorsorge nicht an dem Untersuchungstermin teilnehmen. Es empfiehlt sich jedoch, die Ablehnung ...
Stand: 18.07.2024
Dialog: 43983
Nein, dies ist unserer Einschätzung nach nicht ausreichend.In § 2 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist in Absatz 1 folgendes nachzulesen:"Arbeitsmedizinische Vorsorge im Sinne dieser Verordnung1.ist Teil der arbeitsmedizinischen Präventionsmaßnahmen im Betrieb;2.dient der Beurteilung der individuellen Wechselwirkungen von Arbeit und physischer und psychischer Gesundheit ...
Stand: 13.02.2019
Dialog: 42590
, für den Betrieb sinnvolle und passende Möglichkeiten für eine Delegation zu finden. (...)Im Arzt-Beschäftigten-Verhältnis• Administrative Aufgaben in der betriebsärztlichen Einrichtung (Praxisorganisation):- Terminorganisation, Bestellungen und Rechnungen abwickeln,- Erfassen von Untersuchungsergebnissen,- Vorsorgebescheinigungen vorbereiten und versenden,- ärztliche Stellungnahmen vor- und nachbereiten ...
Stand: 13.06.2025
Dialog: 23648
Arbeitsmedizinische Vorsorge bedarf der Aufklärung und Einwilligung der Beschäftigten. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) stellt die rechtliche Grundlage für die arbeitsmedizinische Vorsorge im Betrieb dar.Hierin finden sich eindeutige Regelungen zu den von Ihnen gestellten Fragen:§ 6 Abs. 1 ArbmedVV führt hierzu aus:"(1) Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge hat der Arzt ...
Stand: 14.07.2022
Dialog: 19977
arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen. Hierzu gehören auch die Unfallverhütungsvorschriften.Konkrete Hilfestellung bei der Gefährdungsbeurteilung geben die DGUV Regel 107-001 "Betrieb von Bädern" und die DGUV Information 207-018 "Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz in Bäderbetrieben".Im Kapitel 6 der DGUV-Regel 107-001 finden Sie Hinweise zu verschiedenen Gefährdungsfaktoren ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 42454
Für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen gelten im Anwendungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG - die Regelungen der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV. Die ArbMedVV nennt Untersuchungsanlässe und beschreibt das organisatorische Verfahren der arbeitsmedizinischen Vorsorge im Betrieb hinsichtlich der Pflichten des Arztes und des Arbeitgebers. Im Anhang ...
Stand: 21.03.2014
Dialog: 18000
an der Vorsorge bescheinigt wird. (3) Anschließend ist dem oder der Beschäftigten die betriebsspezifische Verfahrensweise zu erläutern, wie er oder sie einen Termin mit dem für die arbeitsmedizinische Vorsorge beauftragten Arzt oder der hierfür beauftragten Ärztin erhalten kann. Es kann auch ein Hinweis auf einen Termin sein, an dem ein Untersuchungsmobil den Betrieb anfährt oder der Betriebsarzt bzw ...
Stand: 05.09.2023
Dialog: 43813