Ergebnisse 21 bis 40 von 48 Treffern
gesundheitsgefährdenden Arbeiten oder beim Umgang mit gesundheitsschädlichen Stoffen zu schützen oder rechtzeitig gesundheitliche Beeinträchtigungen zu erkennen. Die ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber über die Durchführung der Untersuchung nach dem JArbSchG enthält inhaltlich lediglich den Hinweis, dass eine entsprechende Untersuchung stattgefunden hat. Darüber hinaus werden in die Bescheinigung bei Bedarf ...
Stand: 27.04.2017
Dialog: 29158
Regelungen zur Aufbewahrung und Weitergabe ärztlicher Unterlagen finden sich im ärztlichen Berufsrecht und im Datenschutzrecht. So steht im § 10 Abs.4 der (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä):"Nach Aufgabe der Praxis haben Ärztinnen und Ärzte ihre ärztlichen Aufzeichnungen und Untersuchungsbefunde gemäß Absatz 3 aufzubewahren oder dafür Sorge zu tragen ...
Stand: 13.08.2024
Dialog: 22856
Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), die im Anhang Teil 4 Nr. 2 einen Anlass für Angebotsuntersuchungen enthält, gilt: "Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 12782
für die Verwendung von Fluchtgeräten und Kurzzeitgeräten für leichte Arbeit unter 3 kg, soweit sie zur Flucht oder leichter Arbeit eingesetzt werden." Das bedeutet, dass für alle anderen Tätigkeiten unter Atemschutz die Vorsorgeuntersuchung unabhängig von der voraussichtlichen Tragedauer durchzuführen sind. Eine Ausnahme gilt für Atemschutzgeräte der der Gruppe 1, die nicht mehr als eine halbe Stunde pro Tag ...
Stand: 22.06.2021
Dialog: 16052
Entsprechend der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen (BioStoffV) hat der Arbeitgeber die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge durch Beauftragung eines Arztes sicherzustellen. Er darf nur Ärzte beauftragen, die Fachärzte für Arbeitsmedizin sind, oder die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin führen. § 7 Absatz 1 der Verordnung zur a ...
Stand: 14.03.2024
Dialog: 5615
der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) erforderlich. Sollten die Arbeitnehmer, welche bisher durch das gemeinsame Arbeiten mit Rauchern in einem Büro Passivrauch ausgesetzt waren, den Wunsch haben, eine arbeitsmedizinische Vorsorge zu erhalten, so können sie diese als Wunschvorsorge von ihrem Arbeitgeber verlangen. Laut ArbMedVV ist Wunschvorsorge eine arbeitsmedizinische Vorsorge ...
Stand: 16.03.2016
Dialog: 26183
In den FAQs "Arbeitsmedizinische Prävention" der BAuA findet sich unter der Nummer hierzu 1.44. folgende Erläuterung:" Wann ist eine Tätigkeit oder ein Kontakt „regelmäßig“ im Sinne des Anhangs Teil 2 ArbMedVV (Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen)? (Ergänzt im April 2014) Bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen ...
Stand: 01.08.2023
Dialog: 26592
Nach § 5 "Beurteilung der Arbeitsbedingungen" des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind (Gefährdungsbeurteilung). Hierauf nimmt § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV ...
Stand: 22.03.2024
Dialog: 4305
diese Verpflichtung auf den zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger und überlässt ihm die erforderlichen Unterlagen in Kopie, sofern der oder die Beschäftigte eingewilligt hat.Die Pflichtvorsorge hat der Arbeitgeber zu veranlassen. Ohne Teilnahme an der Pflichtvorsorge darf die Tätigkeit nicht ausgeführt werden. Dies ist nach § 10 ArbMedVV ordnungswidrig oder sogar strafbar.Die AMR Nummer ...
Stand: 05.09.2023
Dialog: 43813
nicht, wenn der oder die Beschäftigte bereits über einen ausreichenden Immunschutz verfügt. [...]"Dahingehend führt die ArbMedVV in ihrem Anhang Teil 2 Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen auf, bei denen eine Pflicht- oder Angebotsvorsorge zu veranlassen ist. Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbMedVV u.a. in der Arbeitsmedizinischen Regel ...
Stand: 12.03.2024
Dialog: 9237
und Beratung durchgeführt werden..."Hinweis:Auf die vom Koordinierungskreises für Biologische Arbeitsstoffe (KOBAS) der DGUV veröffentlichte Stellungnahme zur Tragezeitbegrenzung für Mund-Nase-Bedeckungen im Sinne des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards weisen wir hin.Aktueller Hinweis:Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht auf der Seite www.mags.nrw ...
Stand: 19.08.2020
Dialog: 43155
im Betrieb hinsichtlich der Pflichten des Arztes und des Arbeitgebers.Das bedeutet, dass zunächst mittels der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 ArbMedVV) zu klären ist, welche Vorsorgeuntersuchungen entsprechend Teil 2 des Anhangs zur ArbMedVV "Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen" vor Aufnahme der Tätigkeit durchzuführen ...
Stand: 13.03.2024
Dialog: 10469
Gemäß Teil 2 des Anhangs zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbmedVV - wird bei verschiedenen Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen Pflichtvorsorge erforderlich. Hierzu gehören auch Tätigkeiten in Einrichtungen ausschließlich zur Betreuung von Menschen (hierunter würden Pflegeeinrichtungen fallen), bei denen es regelmäßig und in größerem Umfang zu Kontakt mit Körperflüssigkei ...
Stand: 13.05.2014
Dialog: 21107
auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Erweist sich auf Grund der Angebotsvorsorge eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, so ist diese zu ermöglichen. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend für Sehbeschwerden. Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ...
Stand: 26.06.2019
Dialog: 42757
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit eine Aufbewahrungsfrist von mindestens 40 Jahren vorsieht. Diese AMR gibt dazu die näheren Erläuterungen." ...
Stand: 08.09.2020
Dialog: 43279
der Auszubildenden dies überhaupt zulässt und wenn ja, über welchen Zeitraum Auszubildende mit praktischen Arbeiten entsprechend des Ausbildungskonzeptes im Betrieb/betrieblichen Ablauf beauftragt werden dürfen. Hierzu könnte nach unserer Auffassung die zuständige Industrie- und Handelskammer - IHK - Auskunft geben. ...
Stand: 19.04.2015
Dialog: 23648
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geht davon aus, dass Tätigkeiten mit bestimmten krebserzeugenden Gefahrstoffen besonders gefährdend sind und deshalb grundsätzlich eine Pflichtvorsorge veranlasst bzw. eine Angebotsvorsorge angeboten werden muss. Allerdings können bei Tätigkeiten mit diesen Gefahrstoffen Arbeitsbedingungen vorliegen, bei denen das Ausmaß der Gefährdung, w ...
Stand: 28.09.2023
Dialog: 43824
Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Anhang "Arbeitsmedizinische Pflicht- und Angebotsvorsorge" Teil 2 "Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschl. gentechnischer Arbeiten mit humanpathogenen Organismen" findet sich die Notwendigkeit einer Pflichtvorsorge u.a. bei aufgeführten nicht gezielten Tätigkeiten unter (1) 3 f: "In Einrichtungen zur vorschulischen ...
Stand: 14.08.2019
Dialog: 42799
Nein, dies ist unserer Einschätzung nach nicht ausreichend.In § 2 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist in Absatz 1 folgendes nachzulesen:"Arbeitsmedizinische Vorsorge im Sinne dieser Verordnung1.ist Teil der arbeitsmedizinischen Präventionsmaßnahmen im Betrieb;2.dient der Beurteilung der individuellen Wechselwirkungen von Arbeit und physischer und psychischer Gesundheit ...
Stand: 13.02.2019
Dialog: 42590
Arbeitsmedizinische Regeln (AMR) geben den Stand der Arbeitsmedizin und sonstige gesicherte arbeitsmedizinische Erkenntnisse wieder. Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) ermittelt oder angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl.) bekannt gegeben. Die AMR konkretisieren die Anforderungen der Verordnung ...
Stand: 28.12.2015
Dialog: 21520