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nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Anhang Teil 1 Absatz 2 muss im vorliegenden Fall angeboten werden, wenn unter Berücksichtigung der Darlegungen des Herstellers/Inverkehrbringers beim Einsatz des entsprechenden Gemisches eine Exposition gegenüber Epichlorhydrin nicht ausgeschlossen werden kann. Der Arbeitgeber hätte in dem konkreten Fall natürlich auch die Möglichkeit ggf ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 25953
In § 5 Absatz 1 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten Angebotsvorsorge nach Maßgabe des Anhangs anzubieten. Angebotsvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen angeboten werden. Das Ausschlagen eines Angebots entbindet den Arbeitgeber nicht von der Verpflichtung ...
Stand: 10.09.2019
Dialog: 42835
Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist, unter Beteiligung der Betriebsärztin bzw. des Betriebsarztes, zu prüfen, welche arbeitsmedizinische Vorsorge gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und ihrem Anhang notwendig ist.Nach Teil 3 "Tätigkeiten ...
Stand: 21.07.2021
Dialog: 43564
Nach dem Anhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Teil 2 Absatz 1 ist Pflichtvorsorge bei unter Ziffer 3 aufgeführten "nicht gezielten Tätigkeiten" erforderlich.Hier finden sich unter Buchstabe g folgendes:"in Notfall- und Rettungsdiensten: Tätigkeiten, bei denen es regelmäßig und in größerem Umfang zu Kontakt mit Körperflüssigkeiten, Körperausscheidungen ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 24364
Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) mit ihrem Anhang.In der konkretisierenden TRLV Lärm Teil 1: Beurteilung der Gefährdung durch Lärm ist unter der Nummer 5 "Arbeitsmedizinische Vorsorge" zu Ihrer Frage Folgendes nachzulesen:"(2) Pflichtvorsorge ist nach § 4 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang Teil 3 Absatz 1 Nummer 3 ArbMedVV durch den Arbeitgeber ...
Stand: 14.12.2022
Dialog: 43740
In § 5 Absatz 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten Angebotsvorsorge nach Maßgabe des Anhangs anzubieten. Angebotsvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen angeboten werden. Das Ausschlagen eines Angebots entbindet den Arbeitgeber nicht von der Verpflichtung ...
Stand: 29.01.2021
Dialog: 43135
gilt das Arbeitszeitgesetz nicht für Beamtinnen und Beamte. Hier erlässt der Dienstherr eigene Verordnungen, beispielsweise die "Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten im Lande Nordrhein-Westfalen" (Arbeitszeitverordnung - AZVO). Hierin findet sich allerdings kein entsprechender Passus zu arbeitsmedizinischen Untersuchungen.Unabhängig von den Vorschriften zur Arbeitszeit gilt ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 42724
Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist, unter Beteiligung der Betriebsärztin bzw. des Betriebsarztes, zu prüfen, welche arbeitsmedizinische Vorsorge, gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und ihrem Anhang, notwendig ist.Zu den Ihrerseits ...
Stand: 19.08.2021
Dialog: 43555
Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Anhang "Arbeitsmedizinische Pflicht- und Angebotsvorsorge" Teil 2 "Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschl. gentechnischer Arbeiten mit humanpathogenen Organismen" findet sich die Notwendigkeit einer Pflichtvorsorge u.a. bei aufgeführten nicht gezielten Tätigkeiten unter (1) 3 f: "In Einrichtungen zur vorschulischen ...
Stand: 14.08.2019
Dialog: 42799
Für arbeitsmedizinische Vorsorge gilt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV. In der ArbMedVV sind Regelungen des staatlichen Rechts und der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften vereinheitlicht und zusammengeführt.Die ArbMedVV sieht für bestimmte Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge vor.Demnach sind Pflichtvorsorge zu veranlassen ...
Stand: 12.06.2021
Dialog: 13698
Die Anforderung an die Ärzte, die arbeitsmedizinische Vorsorge durchführen dürfen, ergibt sich aus der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV. § 7 Anforderungen an den Arzt oder die Ärztin: (1) Unbeschadet anderer Bestimmungen im Anhang für einzelne Anlässe arbeitsmedizinischer Vorsorge muss der Arzt oder die Ärztin berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin ...
Stand: 07.06.2017
Dialog: 18306
Die gesetzliche Grundlage für arbeitsmedizinische Vorsorge ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Anhand der Fragestellung ist in diesem konkreten Fall anzunehmen, dass der Arbeitgeber eine Pflichtvorsorge im Sinne des Teil 2 („Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen“) des Anhangs der ArbMedVV zu veranlassen hat. Die Fristen für die Vorsorge gemäß ArbMedVV ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 30416
Informationen, Einrichtungen zur Datenein- und -ausgabe, sonstige Steuerungs- und Kommunikationseinheiten (Rechner) sowie eine Software zur Steuerung und Umsetzung der Arbeitsaufgabe gehören." Im Anhang zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist in Teil 4 Absatz 2 nachzulesen:"Angebotsvorsorge bei: 1. Tätigkeiten an Bildschirmgeräten Die Angebotsvorsorge enthält das Angebot ...
Stand: 18.06.2025
Dialog: 42757
Rechtsgrundlage für arbeitsmedizinische Vorsorgemaßnahmen ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV. Diese umfassen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge. Die ArbmedVV verpflichtet den Arbeitgeber (§ 3 Abs. 2 ArbMedVV) zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge, einen Arzt nach § 7 ArbMedVV zu beauftragen. Ist ein Betriebsarzt nach § 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes ...
Stand: 20.12.2024
Dialog: 9449
Für die arbeitsmedizinische Vorsorge gilt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), mit Anhang. Die ArbMedVV lässt sonstige arbeitsmedizinische Präventionsmaßnahmen, insbesondere nach dem Arbeitsschutzgesetz und dem Arbeitssicherheitsgesetz, unberührt.Zur ArbMedVV sind Arbeitsmedizinische Regeln (AMR) bekanntgegeben worden.Arbeitsmedizinische Vorsorge umfasst immer ...
Stand: 05.09.2023
Dialog: 43813
Ja, diese sind zwingend durch eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt bzw. Arbeitsmedizinerin/Arbeitsmediziner durchzuführen.In § 3 Absatz 2 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist hierzu Folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge einen Arzt oder eine Ärztin nach § 7 zu beauftragen. Ist ein Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 42470
In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) findet sich im Anhang Teil 1 (Tätigkeiten mit Gefahrstoffen) unter 1. eine Auflistung derjenigen Gefahrstoffe, bei denen eine Tätigkeit mit ihnen eine Pflichtvorsorge erforderlich macht, sofern (u. a.) wie unter c ausgeführt) der Gefahrstoff hautresorptiv ist und eine Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt nicht ausgeschlossen ...
Stand: 09.04.2022
Dialog: 43661
In § 5 Absatz 1 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten Angebotsvorsorge nach Maßgabe des Anhangs anzubieten. Angebotsvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen angeboten werden. Das Ausschlagen eines Angebots entbindet den Arbeitgeber nicht von der Verpflichtung ...
Stand: 16.03.2023
Dialog: 43113
Eine Stellungnahme/Fehlanzeige der Beschäftigten zur Nichtannahme des Vorsorgeangebots wird weder in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) noch in der AMR Nr. 2.1 "Fristen für die Veranlassung/das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge" oder der AMR Nr. 5.1 "Anforderungen an das Angebot von arbeitsmedizinischer Vorsorge" gefordert.Unter der Nummer 1 Vorbemerkungen ...
Stand: 18.07.2024
Dialog: 43983
Bei der Untersuchung der Augen und des Sehvermögens bei Tätigkeiten mit Bildschirmgeräten handelt es sich um eine arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber den betreffenden Beschäftigten anzubieten hat (Angebotsvorsorge). Die Konkretisierungen dazu ergeben sich aus Teil 4 Absatz 2 des Anhangs zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV.In der AMR Nr. 2.1 "Fristen ...
Stand: 17.03.2025
Dialog: 13932