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Der von Ihnen beschriebene kurzfristige Aufenthalt in kalter Umgebung (z. B. in einem Kühlhaus) löst nicht das gesetzliche Beschäftigungsverbot aus, da die Dauer der Exposition nur wenige Minuten anhält und somit nur einem unbedeutenden Anteil der Arbeitszeit entspricht. Von Kältearbeit wird gesprochen, wenn bei Lufttemperaturen unter +15 Grad Celsius für mindestens eine Stunde pro Schicht gearbei ...
Stand: 25.04.2024
Dialog: 43935
. Wärmestrahlungsheizung, Heizmatten), - organisatorische Maßnahmen (z. B. Aufwärmzeiten) oder - personenbezogene Maßnahmen (z. B. geeignete Kleidung)sicher zu stellen. Tabelle 1: Mindestwerte der Lufttemperatur in Arbeitsräumen Überwiegende Körperhaltung Arbeitsschwere leicht mittel schwerSitzen +20 °C ...
Stand: 14.05.2018
Dialog: 42288
Nach § 11 Abs.13 Ziffer 3 des Mutterschutzgesetzes dürfen werdende Mütter u.a. nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Hitze und Kälte ausgesetzt sind.Von Kältearbeit wird schon gesprochen, wenn bei Lufttemperaturen unter + 15 °C mindestens eine Stunde pro Schicht gearbeitet werden muss (Griefahn, B., Arbeit in mäßiger Kälte, Dortmund 1995, Schriftenreihe ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 17449
gesundheitlichen Risiken bei ihrer Tätigkeit ausgesetzt. Eines ist die Infektionsgefährdung gegenüber Tuberkulose, Hepatitis B, C und HIV.Da sich Hepatitis B, C und HIV durch das Blut überträgt, sind alle Tätigkeiten mit gleichzeitiger Verletzungsgefahr und Blutkontakt, insbesondere bei der Stuhlassistenz, verboten. Beim Umgang mit stehenden, schneidenden, rotierenden Arbeitsmitteln versagt die Schutzwirkung ...
Stand: 14.07.2023
Dialog: 20845
eine vermehrte Beanspruchung des Herz-Kreislaufsystems, Thrombosegefahr, Flüssigkeitsverlust sowie ein Nachlassen der Aufmerksamkeit.Sofern die in der nachstehend aufgeführten Temperaturen überschritten werden, kann es zu schädlichen Einwirkung von Hitze kommen. Als Anhaltwerte dienen die folgenden arbeitsmedizinisch abgesicherten Empfehlungen. Relative Luftfeuchtigkeit unter 60 %: leichte Arbeiten: 30 °C ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 4484
ist.Eine mögliche höhere Infektionsgefährdung der Schwangeren durch Hepatitis A, B, C Viren bei täglichem Umgang mit Kindern ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen. Die Hepatitis B und C Viren werden hauptsächlich durch Blut und Blutprodukte übertragen. Eine denkbare Übertragungsmöglichkeit in Schulen besteht bei Verletzungen (Kratz- oder Bissverletzungen...). Daher sind Tätigkeiten ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 26683
: unter 60 % über 60 %leichte Arbeiten: 30 °C 28 °Cmittelschwere Arbeiten: 26 °C 24 °C- Bei der Bodenbearbeitung in Gewächshäusern können z. B. Aspergillus-fumigatus-Sporen von 105 koloniebildenden Einheiten pro Kubikmeter Luft auftreten (Risikogruppe 2 gemäß Biostoffverordnung).Beim Shreddern ...
Stand: 25.08.2021
Dialog: 13766
Auswirkungen auf die Milchbildung und -abgabe (Laktation) haben und dadurch den Stillqualität beeinträchtigen können. Bei nicht immunen, stillenden Frauen besteht bei allen Tätigkeiten mit Verletzungsgefahr eine Infektionsgefahr, an Hepatitis B, Hepatitis C oder HIV zu erkranken.Gegen Hepatitis B verfügt man über eine effektive Impfung, daher soll die stillende Frau im Rahmen der arbeitsmedizinischen ...
Stand: 23.12.2020
Dialog: 43121
Regelungen zum Mutterschutz sind im Mutterschutzgesetz getroffen. Für Beamtinnen gelten spezielle Verordnungen, in NRW beispielsweise die Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW - FrUrlV NRW .Erfahrungsgemäß sind schwangere Zahnärztinnen vielfältigen gesundheitlichen Risiken, insbesondere der Infektionsgefährdung gegenüber blutübertragenen Infektionskrankheiten wie z. B. Hepatitis B und C ...
Stand: 28.02.2024
Dialog: 2466
In Räumen, in denen mit Narkosemitteln gearbeitet wird, können werdende oder stillende Mütter schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Gasen und Dämpfen ausgesetzt sein. Die Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter in Bereichen, in denen mit dem Auftreten dieser Gase gerechnet werden muss, ist nur dann zulässig, wenn der Luftgrenzwert für diese Gefahrstoffe sicher und dauer ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 20081
: Die Seroprävalenz von IgG-Antikörpern gegen Parvovirus B19 in der Bevölkerung Deutschlands Prof. Dr. S. Modrow und Mitarbeiter/in: Dr. A. Plentz, Dr. S. Böhm (bis Dezember 2005), C. Röhrer (Doktorand); in Zusammenarbeit mit Dr. A. Sauerbrei, Prof. Dr. P. Wutzler (Institut für Virologie und Antivirale Therapie, Universität Jena); Dr. W. Thierfelder, Dr. B,-M. Kurth, Robert-Koch-Institut, Berlin ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28713
[…]b) als keimzellmutagen […]c) als karzinogen […]d) als zielorgantoxisch […]e) als akut toxisch […]2. Blei und Bleiderivaten […]3. Gefahrstoffen, die als Stoffen ausgewiesen sind, die auch bei Einhaltung der arbeitsplatzbezogenen Vorgaben möglicherweise zu einer Fruchtschädigung führen können. Eine unverantwortbare Gefährdung […] gilt insbesondere als ausgeschlossen,1. wenna ...
Stand: 12.12.2018
Dialog: 42537
zuzüglich Hepatitis A, B und C (Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 lit. f Spiegelstrich 5 HS. 2, lit. e).Im Rahmen dieser Untersuchungen müssen den Beschäftigten auch die notwendigen Impfungen angeboten werden. Die Untersuchungs- und Impfkosten werden daher nicht von den Beschäftigten, sondern vom Arbeitgeber getragen.Daher hätte der Arbeitgeber im vorliegenden Fall auch die Kosten des Antikörpertests bezüglich o. g ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 2999
erworbenen Infektionskrankheiten (z. B. Hepatitis B und C, HIV). Infektionsrisiken können zwar u. a. durch das Tragen geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (z. B. Handschuhe, Schutzbrille, Kittel, partikelfiltrierende Halbmasken etc.) minimiert werden, aber bei Arbeiten mit schneidenden, stechenden, zerbrechlichen und rotierenden Geräten und Instrumenten versagt leider diese Schutzwirkung ...
Stand: 17.12.2019
Dialog: 6149
flüssigkeitsdichte Kittel verwenden.2. Stichsichere Instrumente Bei nicht immunen Schwangeren besteht bei allen Tätigkeiten mit Verletzungsgefahr und gleichzeitigem Blutkontakt eine Infektionsgefahr an blutübertragbaren Infektionskrankheiten, wie z.B. Hepatitis B, Hepatitis C, HIV, Parvovirus B19, zu erkranken. Obwohl die Übertragungswahrscheinlichkeit und die Virulenz für die einzelne Erreger unterschiedlich hoch ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 5178
durch TBC, Hepatitis B und C sowie HIV ist anzunehmen.Arbeiten mit einer besonderen Gefahr für die werdende Mutter und das ungeborene Kind sind untersagt, insbesondere alle Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen nach § 11 Abs. 2 MuSchG. Zu den biologischen Arbeitsstoffen (s. Biostoffverordnung) gehören Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse, die Krankheitserreger übertragen können, z. B. durch Blut ...
Stand: 01.03.2019
Dialog: 6318