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Der Begriff der Alleinarbeit im Sinne des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) ist im § 2 Abs.4 MuSchG definiert:"Alleinarbeit im Sinne dieses Gesetzes liegt vor, wenn der Arbeitgeber eine Frau an einem Arbeitsplatz in seinem räumlichen Verantwortungsbereich beschäftigt, ohne dass gewährleistet ist, dass sie jederzeit den Arbeitsplatz verlassen oder Hilfe erreichen kann."Der Begriff ...
Stand: 26.05.2025
Dialog: 42195
zu treffen.Es hat sich in der Praxis bewährt, dass die werdende Mutter bei der Beurteilung beteiligt wird. Unterstützt wird der Dienstherr bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung durch den Betriebarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie die Personalvertretung.Der Arbeitgeber hat die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Gefährdungen einer schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 20247
möchte, ist dringend zu empfehlen, sich vorher z. B. durch die Krankenkasse, die Agentur für Arbeit und/oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht über etwaige Auswirkungen beraten zu lassen.Kündigung durch Arbeitgeber:Gemäß § 17 Abs.1 MuSchG darf der Arbeitgeber einer Frau nicht kündigen:während ihrer Schwangerschaft,bis zum Ablauf von vier Monaten nach einer Fehlgeburt nach der zwölften ...
Stand: 19.10.2018
Dialog: 14745
Ihre Anfrage ist sehr allgemein gehalten, so dass die tatsächliche berufliche Tätigkeit nicht betrachtet werden kann.Nach § 9 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist der Arbeitgeber gehalten, die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der werdenden oder stillenden Mutter zu ermitteln und zu beurteilen, dabei sind gegebenenfalls Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner mit heran zu ziehen ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 13245
Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 ...
Stand: 05.07.2019
Dialog: 23177
es eine Sonderregelung. In diesem Fall ermöglicht § 3 Abs. 4 MuSchG ausnahmsweise einen Verzicht der Arbeitnehmerin auf die Einhaltung der Schutzfristen. Dies gilt jedoch nicht für die ersten zwei Wochen nach der Entbindung. Zur Erklärung des Verzichts muss die Arbeitnehmerin ein ärztliches Zeugnis beim Arbeitgeber vorlegen, das bestätigt, dass die Wiederaufnahme der Arbeit durch die Frau medizinisch unbedenklich ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4815
Nach Bekanntgabe einer Schwangerschaft ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Schutzmaßnahmen, die seine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes ergeben hat, umzusetzen (§ 10 Abs. 1 Mutterschutzgesetz - MuSchG -). Dabei sind die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der Biostoffverordnung (BioStoffV) zu beachten.In § 11 MuSchG sind die generellen ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 443
Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder. Sie werden vom Aussschuss für Arbeitsstätten (ASTA) festgelegt.Hält der Arbeitgeber die Technischen Regeln ein, kann er insoweit davon ausgehen, dass entsprechende Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt er eine andere Lösung, muss er sicherstellen damit zumindest gleiche Sicherheit und gleichen Gesundheitsschutz ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 30291
muss spätestens bei Mitteilung der Schwangerschaft der Immunschutz erneut überprüft werden. Falls noch nicht erfolgt, ist diese Überprüfung als Teil der Gefährdungsbeurteilung gem. § 5 Arbeitsschutzgesetz unter mutterschutzrechtlicher Erweiterung des § 10 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) zu veranlassen. Die Kosten der Überprüfung trägt der Arbeitgeber, vgl. § 3 Absatz 1 Verordnung ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 6339
. Bei Blutabnahme wird auf die Verwendung von passiv auslösenden Sicherheitsgeräten hingewiesen.Grundsätzlich sind vom Arbeitgeber unter Mitwirkung des Betriebsarztes immer die jeweiligen individuellen Beschäftigungsmöglichkeiten zu beurteilen und zu entscheiden. Daher ist zu empfehlen, Kontakt mit dem betriebsärztlichen Dienst aufzunehmen um die Frage individuell zu klären. ...
Stand: 23.12.2020
Dialog: 43121
), nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.Grundsätzlich muss der Arbeitgeber gemäß § 10 MuSchG rechtzeitig Art, Ausmaß und Dauer einer möglichen Gefährdung ermitteln, beurteilen und geeignete Maßnahmen zum gesundheitlichen Schutz der werdenden Mutter veranlassen.Die zuständige Arbeitsschutzbehörde (in Nordrhein-Westfalen sind dies die Arbeitsschutzdezernate ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 2187
ein Beschäftigungsverbot gemäß § 11 Abs. 2 MuSchG.Entgegen einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot dürfen werdende Mütter nur dann beschäftigt werden, wenn der Arbeitgeber durch geeignete Schutzmaßnahmen sicherstellt, dass die Gesundheit von Mutter oder Kind durch die Ausübung dieser Tätigkeit nicht gefährdet ist. Dies ist Anhand der Gefährdungsbeurteilung festzustellen.In Nordrhein-Westfalen ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 12375
abgesehen) etwa zwischen 40% und 70%. Ihr Arbeitgeber muss deshalb in der vom Arbeitsschutzgesetz geforderten Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG in Verbindung mit § 10 MuSchG) prüfen und festlegen, wie eine entsprechende Luftfeuchtigkeit gewährleistet werden kann.Direkte Hilfe bekommen Sie von Ihrem Betriebsarzt oder der Sicherheitsfachkraft. ...
Stand: 13.07.2018
Dialog: 5425
Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass Gefährdungen einer schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes möglichst vermieden werden und eine unverantwortbare Gefährdung ausgeschlossen wird. Erfasst werden die Gefährdungen, die bei der Arbeit bzw. im Rahmen beruflich bedingter Tätigkeiten oder bei der Ausbildung entstehen und das allgemeine Lebensrisiko übersteigen (Nr. 3 Abs. 2 AfMu ...
Stand: 30.04.2024
Dialog: 43938
sich die Empfehlung, je nachdem in welcher Branche die empfängliche Schwangere tätig ist und welche Tätigkeit sie ausübt.Im Gesundheitswesen beschäftigte Schwangere (z. B. Ärztinnen) ohne Antikörperschutz dürfen nur dann beruflichen Umgang mit Patienten (jeder Patient ist potenziell infektiös) haben, wenn der Arbeitgeber sicherstellen kann, dass durch geeignete Schutzmaßnahmen eine Infektion ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 22137
(Mutterschutzgesetz - MuSchG) sind in den §§ 11 und 12 unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für schwangere Frauen sowie für stillende Frauen aufgeführt. Hier heißt es:Der Arbeitgeber darf eine schwangere / stillende Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie mit Biostoffen der Risikogruppe 2, 3 oder 4 (im Sinne von § 3 Absatz 1 der Biostoffverordnung ...
Stand: 08.01.2018
Dialog: 30886