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Im Rahmen der allgemeinen arbeitsschutzrechtlichen Beurteilung der Arbeitsbedingungen hat jeder Arbeitgeber/jede Arbeitgeberin die Gefährdungen für alle Beschäftigten zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Auch andere Rechtsvorschriften (z. B. Gefahrstoffverordnung oder Biostoffverordnung) verlangen eine Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung ...
Stand: 12.12.2018
Dialog: 42537
des Beschäftigungsverbotes hinzugezogen werden.Da der Arbeitgeber (und nicht die Krankenkasse) die arbeitsschutzrechtliche Verantwortung für das Einhalten von mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverboten trägt, ist ihm zu empfehlen, dieses auch so lange einzuhalten, wie die vor Ort zuständige Arbeitsschutzbehörde (in NRW die Dezernate 56 der Bezirksregierungen) nicht zu einem anderen Ergebnis kommt. ...
Stand: 14.08.2022
Dialog: 15559
durch "durchgemachte" natürliche Erkrankungen oder durch Impfungen erworben werden und verbleiben meistens lebenslang im Körper.Der Immunstatus ist nichts anderes als ein „Stempel im Blut“. Nur beim Keuchhusten besteht eine begrenzte Immunität. Der Immunschutz dauert nach einer natürlichen Erkrankung etwa 15 bis 20 Jahre bzw. nach vollständiger Impfung etwa zehn Jahre, möglicherweise kürzer.Alle oben genannten ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 6339
ist, die Arbeitnehmerin an einem anderen geeigneten Arbeitsplatz einzusetzen. Erlaubt sind allgemeine Büro- und Verwaltungstätigkeiten, Medikamenten- und Hilfsmitteldepot-Verwaltung, voroperative Beratung und Betreuung von nicht infektiösen Patienten, Messung von Vitalfunktionen etc.Auf die Informationen des Merkblatts des Regierungspräsidien Baden-Württemberg "Werdende Mütter im Krankenhaus" weisen wir hin ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 1721
, ausgehend von einer vollzeitbeschäftigten Mitarbeiterin (Arbeitszeit: acht Stunden pro Tag). Nach Ablauf des dritten Schwangerschaftsmonats durfte die Frau weiterhin mit bis zu vier Stunden reiner Fahrtätigkeit am Tag beschäftigt werden. Für Fahrtätigkeiten, die über diese vier Stunden hinausgingen, galt das Beschäftigungsverbot. Die Beschäftigung der Frau mit anderen Tätigkeiten über diese vier Stunden ...
Stand: 22.01.2019
Dialog: 42561
Gefährdungen für die Frau oder das ungeborene Leben, so sind diese durch Umgestaltung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitszeiten auszuschließen.Ist eine solche Umgestaltung nicht möglich oder nicht zumutbar, weil sie mit einem erheblichen Aufwand verbunden sind, muss die Mitarbeiterin auf einen anderen Arbeitsplatz umgesetzt werden. Hierbei hat der Arbeitgeber nicht nur ein Umsetzungsrecht ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 43860
der Handschuhe. Andere Sicherheitsmaßnahmen wie Schutzimpfungen sind auch nicht ausreichend.Zurzeit gibt es nur gegen Hepatitis B eine wirksame Impfung, nicht aber gegen Hepatitis C und HIV. Da es keine wirksamen Schutzmaßnahmen für die Tätigkeiten mit Verletzungsgefahr gibt, sind diese nach § 11 Mutterschutzgesetz für Schwangere verboten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese gesetzlichen ...
Stand: 14.07.2023
Dialog: 20845
oder reproduktionstoxischen Eigenschaften.Diese Inhalationsanästhetika werden in der Praxis sehr selten als Mononarkosemittel verwendet. Deswegen muss man bei der Gefährdungsbeurteilung auch die anderen mitbenutzten Narkosemittel, die angewandte Narkosetechnik, die Raumbelüftung etc. berücksichtigen.Die Beschäftigung kann in Operationsbereichen ohne geeignete Atemluftrückführung und Absaugung, in denen die Atemluft ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 20081
Werdende und stillende Mütter stehen unter dem Schutz des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) .Zur Kündigung:Ein wesentlicher Punkt des Mutterschutzgesetzes ist der Kündigungsschutz (§ 17 MuSchG) für werdende und stillende Mütter, der nur unter besonderen Voraussetzungen durch die zuständige Behörde auf Antrag des Arbeitgebers aufgehoben werden kann. Das heißt, Ihr Arbeitgeber kann Ihnen grundsätzlich n ...
Stand: 07.05.2018
Dialog: 4229
, sind patientennahe Tätigkeiten auf der Normalstation unzulässig. • Insbesondere auf Infektionsstationen, Notaufnahmen und interdisziplinären Intensivstationen ist die Beschäftigung einer schwangeren Frau grundsätzlich unzulässig. Ob andere Tätigkeiten im Gesundheitswesen möglich sind, bspw. in der Verwaltung, ist sorgfältig zu prüfen. Für den Gesundheitsdienst sind die TRBA 250 „Biologische Arbeitsstoffe ...
Stand: 15.03.2021
Dialog: 43487
zu bewerten sind ".Bei allen anderen Stoffen erfolgt die Bewertung nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Für krebserzeugende Stoffe wie Benzol gibt es keine Grenzwerte, da hier das Minimierungsgebot einzuhalten ist (vergl. § 10 GefStoffV). Wenn diese Gefahrstoffe keine Auswirkungen auf die Laktation haben oder nicht über der Muttermilch übertragbar sind, dann ist das Kind nicht gefährdet ...
Stand: 18.06.2019
Dialog: 11184
aber gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 2 MuSchG auf einen anderen geeigneten Arbeitsplatz umsetzen.Bei einem Beschäftigungsverbot ist der werdenden Mutter vom Arbeitgeber mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, weiter zu gewähren. Der Arbeitgeber wiederum erhält diese Kosten im Rahmen eines sogenannten U2-Verfahrens (U2-Umlage ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28598
, ist zu prüfen, wie hoch die Unfallgefahr ist. Wenn die Böden mit rutschfesten Fliesen ausgestattet sind und die Schwangere auch geeignetes Schuhwerk trägt, kann man die Unfallgefahr minimieren. Außerdem hat der Arbeitgeber zu prüfen, ob andere Beschäftigungsverbote vorliegen, wie z.B. Heben und Tragen von Lasten (Eimer mit Wasser...) und ob die Schwangere Reinigungs- und Desinfektionsmittel verwendet ...
Stand: 30.11.2023
Dialog: 5183
Sofern die Gefährdungsbeurteilung nicht zu einem anderen Ergebnis kommt, kann die schwangere Gynäkologin die beschriebenen Tätigkeiten bei Einhaltung der Schutzmaßnahmen weiter ausführen. Hierbei sind insbesondere die Lüftungsmaßnahmen zu betrachten. Bei nicht adäquater Lüftung sind die von Ihnen beschriebenen Gefährdungen nämlich durchaus vorhanden.Hintergrund:Durch Anwendung von CO2 Laser ...
Stand: 14.02.2020
Dialog: 43057
Die mutterschutzrechtlichen Bestimmungen sind dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) zu entnehmen.In Gärtnereien sind unter anderem folgende Beschäftigungsverbote relevant:- Verbot von schwerer körperlicher Arbeit und Arbeiten in Zwangshaltungen. Dazu zählen das regelmäßige Heben und Tragen per Hand von mehr als 5 kg Gewicht oder gelegentlich mehr als 10 kg Gewicht sowie häufiges erhebliches Strecken ...
Stand: 25.08.2021
Dialog: 13766
1.) Die Aufgaben der Betriebsärzte sind in § 3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) geregelt:"Die Betriebsärzte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen."D.h., dass die Betriebsärzte den Arbeitgeber lediglich beraten! Nur der Arbeitgeber hat ein Direktionsrecht, nur er kann Tätigkeiten nach dem Mutterschutz ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 21564