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bei jeder Form von gewerblicher Arbeit, also in der Produktion, im Handel und im Dienstleistungsgewerbe zu beachten. Als Kind gilt, wer noch nicht 15 Jahre alt ist bzw. der Vollzeitschulpflicht unterliegt. Die Dauer der Schulpflicht ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt und beträgt z. B. in Nordrhein-Westfalen 10 Jahre. Aufgrund dessen sollte sich ein Arbeitgeber im eigenen Interesse ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4801
erforderlich ist und ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist § 22 Abs. 2 Zif. 1 und 2 JArbSchG.Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und die Unterweisung des Jugendlichen nach §§ 5, 6,12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist obligatorisch. ...
Stand: 17.10.2024
Dialog: 44027
Es sind zwei Fälle zu unterscheiden:1. Mitgänger-Flurförderzeuge mit Fahrerstandplattform, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 6 km/h beträgtDiese gelten als Flurförderzeuge mit Fahrerstand. Insofern gilt dann die DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge".Die Ausbildung und Anforderungen zum Führen eines Flurförderzeuges (Gabelstapler) beruht im Wesentlichen ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 4594
, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, die für Kinder geltenden Vorschriften anzuwenden.Ist Ihr Sohn im Sinne dieser Vorschriften ein Kind oder ein vollschulzeitpflichtiger Jugendlicher (§ 2 JArbSchG), darf er gar nicht in einem Restaurant arbeiten, da diese Tätigkeit nicht zu den im § 2 Abs.1 KindArbSchV aufgeführten Ausnahmen gehört.Jugendliche dürfen nach § 5 Abs.4 JArbSchG in den Ferien bis zu 4 Wochen beschäftigt ...
Stand: 10.01.2025
Dialog: 19047
Nach § 2 Abs.7 Nr.1 Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- stehen Schülerinnen und Schüler sowie Studierende den Beschäftigten, die Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen ausführen, gleich. Hinsichtlich des Arbeitgebers werden für den konkreten Fall keine entsprechenden Festlegungen getroffen. Hier sind daher die Begriffsbestimmungen des § 2 Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- bindend. Danach ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 4033
können. Hierzu gehört auch die Tätigkeit mit Krananlagen.Die DGUV Vorschrift 52 "Krane" (zu finden über www.dguv.de/publikationen) führt diesbzgl. aus (§ 29 Abs.1):"Der Unternehmer darf mit dem selbstständigen Führen (Kranführer) oder Instandhalten eines Kranes nur Versicherte beschäftigen, 1. die das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. die körperlich und geistig geeignet sind, 3. die im Führen ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 21141
Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) Anwendung. Die Beschäftigung von Kindern -und somit auch dieses Jugendlichen- im Verkauf von Eintrittskarten ist nicht zulässig.Ein Jugendlicher, der der Vollzeitschulpflicht nicht mehr unterliegt, darf nur bis 20.00 Uhr beschäftigt werden.Weitere ...
Stand: 02.06.2025
Dialog: 701
Ja; Schüler, die die Vollzeitschulpflicht (in Nordrhein-Westfalen 10 Jahre) erfüllt haben, sind Jugendliche i. S. d. § 2 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Für sie gelten -ungeachtet der Beanspruchung durch die Schule- die Vorschriften über die Arbeitszeit der Jugendlichen. Gemäß § 14 Abs. 2 (Nachtruhe) ist eine Beschäftigung bis 22.00 Uhr möglich.Weitere Informationen zur Beschäftigung ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 708
, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.Auf die Informationen zum Thema "Medien- und Kulturarbeit von Kindern" auf den Seiten des Arbeitsschutzportals NRW weisen wir hin. ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 23966
Für die Beantwortung der Frage ist relevant, ob jemand volljährig ist oder als Minderjähriger noch unter den Schutz des Jugendarbeitsschutzgesetzes - JArbSchG fällt.Die Arbeitszeit von volljährigen Auszubildenden muss den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG entsprechen.Der Arbeitgeber muss nach dem Arbeitszeitgesetz beachten, dass grundsätzlich 8 Stunden werktägliche Arbeitszeit ...
Stand: 07.03.2024
Dialog: 4795
Die Ausbildung und Anforderungen zum Führen eines Flurförderzeuges (Gabelstapler) beruht im Wesentlichen auf berufsgenossenschaftlichen Regelungen sowie auf Nummer 1 des Anhangs 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden Arbeitsmitteln enthält.Die Voraussetzungen zum Führen ...
Stand: 28.01.2025
Dialog: 2420
sicherzustellen. In Betrieben mit einem Betriebsruhetag in der Woche kann die Freistellung auch an diesem Tage erfolgen, wenn die Jugendlichen an diesem Tage keinen Berufsschulunterricht haben.Wird ein Jugendlicher an einem freien Tag krank (arbeitsunfähig), besteht nach den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften kein Anspruch auf einen weiteren freien Tag zur Erstattung dieses Krankheitstages.Dieses ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 15225
Jugendlicher im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 14 Abs.1) dürfen Jugendliche nur in der Zeit von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr beschäftigt werden. Es gibt aber Ausnahmen ...
Stand: 04.10.2023
Dialog: 1910
der 25. Dezember, der 1. Januar, der erste Osterfeiertag und der 1. Mai ausgenommen sind. Weiterhin dürfen Jugendliche am 24. und 31. Dezember nicht nach 14 Uhr beschäftigt werden.Durch den von Ihnen genannten § 21b JArbSchG hat zwar das Bundesarbeitsministerium die Möglichkeit, durch Rechtsverordnung Ausnahmen von bestimmten Vorschriften zuzulassen, der § 18 Abs.2 ist hier aber nicht genannt.Somit ...
Stand: 18.12.2024
Dialog: 20045
Jugendlicher im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes - JArbSchG ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung. Jugendliche dürfen nur an 5 Tagen in der Woche beschäftigt werden. Hier gilt dann eine Höchstarbeitszeit von 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich. Für Kinder ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 1936
Vorschriften, im vorliegenden Fall die Regelungen der Biostoffverordnung/BioStoffV, zu beachten. Auch sollte bei Arbeiten in kotbelasteten Bereichen die Einhaltung üblicher Hygienestandarts und die Verwendung von Atemschutz eine Selbstverständlichkeit sein. Das Ausmaß der Gefährdung und die erforderlichen Schutzmaßnahmen sind jeweils im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber tätigkeitsbezogen ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 3449
Die Teilnahme an einem Sommerlager von Jugendlichen begründet in der Regel kein Arbeitsverhältnis, so dass hier relevante Arbeitsschutzvorschriften des Arbeitsschutzgesetzes oder des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) nicht greifen.Im Rahmen der Organisation eines Sommerlagers haben die Organisatoren und Betreuer umfangreiche Sicherheitspflichten. Konkret ist dies in der Aufsichtspflicht ...
Stand: 15.05.2019
Dialog: 8042
Die Arbeitszeit von volljährigen Auszubildenden muss den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes entsprechen. Das Arbeitszeitgesetz lässt den Samstag als regulären Arbeitstag zu. Der Arbeitgeber muss nach dem Arbeitszeitgesetz beachten, dass grundsätzlich 8 Stunden werktägliche Arbeitszeit nicht überschritten werden. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 8 bis zu 10 Stunden täglich dürfen innerhalb ...
Stand: 06.03.2025
Dialog: 4649
unterschritten wird.Als Fachkundiger sollte derjenige fungieren, der auch die Aufgabe hat, die Jugendlichen mit den gefährlichen Arbeiten auszubilden. Der Fachkundige muss die notwendigen arbeitsschutzrechtlichen Kenntnisse besitzen. Dazu, wie die Aufsicht durch den Fachkundigen im Einzelfall sichergestellt werden muss, finden sich in den Vorschriften keine näheren Erläuterungen. Dies ist im Rahmen ...
Stand: 08.07.2024
Dialog: 22573
Sofern die Auszubildenden noch jugendlich (noch keine 18 Jahre alt) sind, sind die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes - JArbSchG anzuwenden.Unter § 22 JArbSchG sind Tätigkeiten aufgeführt, mit denen Jugendliche nicht beschäftigt werden dürfen, u.a.mit Arbeiten, die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigenmit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen ...
Stand: 03.04.2025
Dialog: 20587