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durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist3. und der Luftgrenzwert (AGW) bei gefährlichen Stoffen unterschritten wird.Ist im Einzelfall für einen gefährlichen Stoff kein Grenzwert festgelegt, müssen lediglich die unter Nummer 1 und 2 genannten Voraussetzungen erfüllt sein.Es ist zu beachten, dass hier nur Beschäftigungen zulässig sind, die für die Ausbildung erforderlich sind. Das Beschäftigungsverbot ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 28130
Luftgrenzwert bei gefährlichen Stoffen (Absatz 1 Nr. 6) unterschritten wird."Dieser Satz ist so zu verstehen, dass alle drei Kriterien erfüllt sein müssen.Umfangreiche Informationen zum Jugendarbeitsschutz finden Sie unter https://www.mags.nrw/jugendarbeitsschutz ...
Stand: 20.01.2023
Dialog: 18929
soll – eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden, aus dem hervorgeht, welchen Gefahren der Praktikant ausgesetzt werden kann. Hat der Praktikant möglicherweise Kontakt mit Stoffen, die mit Hepatitis-A-Viren kontaminiert sind, muss er vor dem Antritt des Praktikums geimpft sein. Die Kosten für die etwaige Impfung muss der Schulhoheitsträger übernehmen, dies ist meistens die Stadt/Gemeinde, in der die Schule liegt. ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 2787
. die technischen Regelwerke für Gefahrstoffe (TRGS), nicht beachtet oder eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für den Fall, wenn1. die Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) gemäß der TRGS 900 nicht eingehalten werden,2. die biologischen Grenzwerte (BGW) gemäß der TRGS 903 nicht eingehalten werden,3. bei hautresorbierenden Stoffen Hautkontakt gegeben ist,4. Hinweise auf besondere Gefahren (H-Sätze ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 4417
wenn,dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist,ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist,der Luftgrenzwert bei gefährlichen Stoffen unterschritten wird.Hinweis: Die in der Gefahrstoffverordnung geforderten Maßnahmen sind selbstverständlich einzuhalten bzw. durchzuführen und das entsprechende technische Regelwerk - TRGS ist zu beachten. Beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 24.04.2019
Dialog: 6909
Schutzmaßnahmen nötig sind, dürfen die Arbeiten ausgeübt werden, wenn diese für die Ausbildung unumgänglich sind und die Aufsicht durch eine fachkundige Person gewährleistet ist.Der Luftgrenzwert bei gefährlichen Stoffen muss dabei aber gemäß § 22 Abs.2 Nr.3 Jugendarbeitsschutzgesetz unterschritten sein. Wird der Luftgrenzwert erreicht oder überschritten, gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot.Der Arbeitgeber ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 6544
Ausbildungszieles erforderlich ist,ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist undder Luftgrenzwert bei gefährlichen Stoffen (Absatz 1 Nr. 6) unterschritten wird."Wird der Luftgrenzwert erreicht oder überschritten, gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot.Außerdem dürfen Jugendliche nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, "die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 23271
Nach § 2 Abs.7 Nr.1 Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- stehen Schülerinnen und Schüler sowie Studierende den Beschäftigten, die Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen ausführen, gleich. Hinsichtlich des Arbeitgebers werden für den konkreten Fall keine entsprechenden Festlegungen getroffen. Hier sind daher die Begriffsbestimmungen des § 2 Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- bindend. Danach ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 4033
Taubenkot gilt als hochinfektiös und hat schädigende Eigenschaften. Bei Reinigungsarbeiten können gefährliche Krankheitserreger durch Staubpartikel über den Mund, über die Atemwege sowie über die Haut oder Schleimhäute auf Menschen übertragen werden. Stoffe mit derartigen Eigenschaften gelten als biologische Arbeitsstoffe.Zum gesundheitlichen Schutz von Arbeitnehmern sind besonders strenge ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 3449
sie schädlichen Einwirkungen von biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der Biostoffverordnung ausgesetzt sind. Dieses Verbot gilt nicht (§22 Abs.2 JArbSchG), "soweitdies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist,ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist undder Luftgrenzwert bei gefährlichen Stoffen (Absatz 1 Nr. 6) unterschritten wird."Die Ausnahme vom Beschäftigungsverbot ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28824
nicht erkennen oder nicht abwenden könnenmit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen im Sinne der Gefahrstoffverordnung ausgesetzt sindDieses Verbot gilt nicht für die Beschäftigung Jugendlicher, sofern dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist, ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist und der Luftgrenzwert bei gefährlichen Stoffen ...
Stand: 08.07.2024
Dialog: 22573
, gibt es eine Ausnahmemöglichkeit für die Beschäftigungseinschränkungen aus § 22 Abs. 1 Nr. 3 bis 7 JArbSchG soweit dieses zur Erreichung des Ausbildungszieles notwendig und unter den Bedingungen, dass unter dem Schutz einer fachkundigen Aufsicht gearbeitet wird und soweit der Luftgrenzwert bei gefährlichen Stoffen unterschritten wird. Es müssen jedoch auch alle weiteren Beschäftigungsverbote ...
Stand: 17.11.2023
Dialog: 18123
mit Infektionsgefahr nicht beschäftigen...."Hinweis:Auch wenn Jugendliche nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegen, dürfen Reinigungsarbeiten in einer ärztlichen Praxis/Zahnarztpraxis von diesen nicht ohne weiteres ausgeführt werden.Üblicherweise werden in Praxen zur Reinigung und Desinfektion Stoffe verwendet, die als Gefahrstoffe eingestuft sind. Arbeiten, bei denen Jugendliche schädlichen Einwirkungen ...
Stand: 17.05.2023
Dialog: 5850
gewährleistet ist und 3.der Luftgrenzwert bei gefährlichen Stoffen (Absatz 1 Nr. 6) unterschritten wird. ......" Es muss stets im Einzelfall, z.B. im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung, ermittelt werden, ob die Tätigkeit zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich ist und ob der Schutz des Jugendlichen durch die fachkundige Aufsicht gewährleistet ist. Ob Tätigkeiten im Rahmen der Ausbildung nötig ...
Stand: 09.04.2020
Dialog: 11830
folgenden Arbeiten dürfen Schülerinnen und Schüler beschäftigt werden, soweit· sie zur Erreichung des Praktikumszieles erforderlich sind;· der Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist;· der Luftgrenzwert bei gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung) unterschritten wird und· in Betrieben, für die eine Betriebsärztin/ ein Betriebsarzt oder eine Fachkraft ...
Stand: 19.08.2024
Dialog: 14516
Jugendlicher, soweit 1. dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist, 2. ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist und 3. der Luftgrenzwert bei gefährlichen Stoffen (Absatz 1 Nr. 6) unterschritten wird. Satz 1 findet keine Anwendung auf den absichtlichen Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen der Gruppen 3 und 4 im Sinne der Biostoffverordnung sowie auf nicht gezielte ...
Stand: 09.07.2023
Dialog: 15275
bei gefährlichen Stoffen (Absatz 1 Nr. 6) unterschritten wird. Satz 1 findet keine Anwendung auf gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppen 3 und 4 im Sinne der Biostoffverordnung sowie auf nicht gezielte Tätigkeiten, die nach der Biostoffverordnung der Schutzstufe 3 oder 4 zuzuordnen sind. (3) Werden Jugendliche in einem Betrieb beschäftigt, für den ein Betriebsarzt ...
Stand: 29.11.2023
Dialog: 27366
werden, soweitsie zur Erreichung des Praktikumszieles erforderlich sind;der Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist;der Luftgrenzwert bei gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung) unterschritten wird undin Betrieben, für die eine Betriebsärztin/ ein Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit verpflichtet ist, eine betriebsärztliche ...
Stand: 29.11.2023
Dialog: 14595
Nach der Biostoffverordnung (BioStoffV) gehören auch Schülerinnen und Schüler bzw. Schülerpraktikanten, die Tätigkeiten mit biologischen Stoffen ausführen, zum zu schützenden Personenkreis (§ 2 Abs.9 i.V.m. § 1). Für Jugendliche, die noch keine 18 bzw. 14 Jahre alt sind, gelten zusätzlich die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) und der Verordnung ...
Stand: 29.11.2023
Dialog: 6259