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Die Unterweisung ist jährlich zu wiederholen.Bei einem Kran handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Nach § 12 Absatz 1 hat der Arbeitgeber die Beschäftigten vor Aufnahme der Verwendung von Arbeitsmitteln tätigkeitsbezogen anhand der Informationen nach Satz 1 zu unterweisen. Danach hat er in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal ...
Stand: 12.02.2020
Dialog: 43055
Es genügt die einmalige Unterschrift auf der Teilnehmerliste.Siehe hierzu auch das Muster für die Dokumentation der Unterweisung unter dem Punkt 2.3.1 der DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention". ...
Stand: 20.10.2019
Dialog: 42887
Im arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften- und Regelwerk sind explizit keine konkreten Weiterbildungsanforderungen an Ausbilder für Kranführer oder Flurförderzeugfahrer enthalten. Grundsätzlich muss ein Arbeitgeber in eigener Verantwortung entscheiden, ob die Qualifikationen, über die ein Ausbilder verfügt, für das jeweilige Fachgebiet noch ausreichend sind oder aufgefrischt werden müssen. Nach dem ...
Stand: 10.07.2019
Dialog: 14882
Die Beschäftigten sind schriftlich zu beauftragen. Die jährliche Unterweisung ist nicht ausreichend.Bei einem Kran handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Insbesondere die Nummer 2 Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten des Anhangs 1 ist hier zu beachten.Konkretisiert werden die Anforderungen ...
Stand: 08.09.2025
Dialog: 44186
Bei einem Kran handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Insbesondere die Nummer 2 Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten des Anhangs 1 ist hier zu beachten.Konkretisiert werden die Anforderungen der BetrSichV in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), insbesondere die TRBS 1116 ...
Stand: 26.05.2025
Dialog: 44122
In § 6 der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- wird gefordert, dass der Arbeitgeber darauf zu achten hat, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden. Bei der sicheren Verwendung der Arbeitsmittel ist der Anhang 1 der BetrSichV zu beachten.Das Führen von Hubarbeitsbühnen ist in Kapitel 2.10 Nr. 2.1 der DGUV Regel 100 ...
Stand: 13.07.2026
Dialog: 13153
Gefährdungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln einschließlich damit verbundener Gefährdungen durch die Arbeitsumgebung,2.erforderliche Schutzmaßnahmen und Verhaltensregelungen und3.Maßnahmen bei Betriebsstörungen, Unfällen und zur Ersten Hilfe bei Notfällen.Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten vor Aufnahme der Verwendung von Arbeitsmitteln tätigkeitsbezogen anhand der Informationen nach Satz 1 ...
Stand: 23.01.2020
Dialog: 43002
Der Einsatz von Jugendlichen/jungen Erwachsenen in Maßnahmen der Berufsvorbereitung sowie der Berufsausbildung dient entsprechend § 1 Abs. 1 BBiG der Berufsbildung. Die Vorschriften des Arbeitsschutzes gelten entsprechend § 2 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG für die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten. Damit stehen die Jugendlichen/jungen Erwachsenen bei ihrer Tätigkeit unter dem Schutz des A ...
Stand: 28.07.2023
Dialog: 6715
"Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten". In der DGUV Vorschrift 52 lässt sich in § 29 "Kranführer, Instandhaltungspersonal" folgendes nachlesen:Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Führen (Kranführer) oder Instandhalten eines Kranes nur Versicherte beschäftigen, 1. die das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. die körperlich und geistig geeignet sind, 3 ...
Stand: 22.12.2019
Dialog: 42986
. vorhandene Gefährdungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln einschließlich damit verbundener Gefährdungen durch die Arbeitsumgebung, 2. erforderliche Schutzmaßnahmen und Verhaltensregelungen und 3. Maßnahmen bei Betriebsstörungen, Unfällen und zur Ersten Hilfe bei Notfällen. Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten vor Aufnahme der Verwendung von Arbeitsmitteln tätigkeitsbezogen anhand der Informationen ...
Stand: 10.07.2019
Dialog: 15329
Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und dessen Arbeitsschutzverordnungen werden in diesen keine Methoden oder Verfahren rechtsnormativ vorgegeben. Vorrang hat stets das Treffen bzw. die Festlegung von erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen, wenn diese am Vorhandensein spezifischer Kriterien, die insbesondere in den Arbeitsschutzver ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 43506
konkretisiert, so z.B. im § 14 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) oder im § 12 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), z.B.:"Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen eine schriftliche Betriebsanweisung für die Verwendung des Arbeitsmittels in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache an geeigneter Stelle zur Verfügung zu stellen. Satz 1 gilt ...
Stand: 14.08.2025
Dialog: 43220
"Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln" des Anhanges 1 der BetrSichV zu beachten.Nach § 12 ArbSchG in Verbindung mit § 12 BetrSichV hat der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen ...
Stand: 19.12.2025
Dialog: 44213
und danach mindestens jährlich arbeitsplatzbezogen durchgeführt werden."§ 12 Absatz 1 BetrSichV:"Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten vor Aufnahme der Verwendung von Arbeitsmitteln tätigkeitsbezogen anhand der Informationen nach Satz 1 zu unterweisen." DGUV Regel 100-001 Nummer 2.3 "Unterweisung der Versicherten":"Anlässe für eine Unterweisung sind z.B. • Aufnahme einer Tätigkeit, • Zuweisung ...
Stand: 11.11.2022
Dialog: 12688
In § 6 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wird gefordert, dass der Arbeitgeber darauf zu achten hat, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden. Bei der sicheren Verwendung der Arbeitsmittel ist der Anhang 1 zu beachten.Für Krane wird diese Forderung in der DGUV Vorschrift 52 "Krane" konkretisiert. In den §§ 1 ...
Stand: 16.06.2023
Dialog: 21470
Krane sind Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Der Arbeitgeber hat darauf zu achten, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden (§ 6 Absatz 1 BetrSichV). Weitere Anforderungen finden sich in Anhang 1 BetrSichV unter der Nummer 2 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln ...
Stand: 09.01.2020
Dialog: 42997