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zuständig (Quelle: Kommentar Anzinger/Bieneck zum § 16 des Arbeitssicherheitsgesetzes). Eine wichtige Rolle im Arbeitsschutz hat der Betriebsrat, bzw. im öffentlichen Dienst der Personalrat zu erfüllen. Der Betriebsrat/Personalrat hat dabei umfangreiche Mitbestimmungsrechte (s. § 9 Abs. 3 ASiG). Für den öffentlichen Dienst richten sich die Beteiligungsrechte der Personalvertretungen ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 11406
Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkräfte) sind nach § 8 des Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- bei der Anwendung ihrer sicherheitstechnischen Fachkunde weisungsfrei. Sind in einem Betrieb mehrere Sicherheitsfachkräfte bestellt, muss die leitende Sicherheitsfachkraft (falls bestellt) für eine Koordination unterschiedlicher Auffassungen in der Auslegung und Anwendung der Fachkunde, ins ...
Stand: 15.12.2014
Dialog: 2300
Die Benennung von Ersthelfern ist im § 10 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) beschrieben (s. auch § 21 Abs.1 SGB 7). Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. Über die Art der Benennung wird keine Aussage getroffen. Aus Gründen der Rechtssicherheit empfiehlt sich jedoch die Schriftform.Bei ergo-online.de finden Sie einen Artikel über die Anzahl, Ausbildung ...
Stand: 26.06.2019
Dialog: 42756
Nach § 22 des Sozialgesetzbuchs VII hat der Arbeitgeber für sein Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte unter Beteiligung des Betriebs- oder Personalrates zu bestellen. Des Weiteren wird in der DGUV Regel 100-001 (bisher: BGR A1) (zu § 20 Sicherheitsbeauftragte) ausgeführt, dass die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten in schriftlicher Form erfolgen sollte. Nach Ihrer ...
Stand: 05.12.2014
Dialog: 13033
des Organisationsplanes (Fachkraft für Arbeitsicherheit außerhalb einer fachlichen Hierarchie) legen. Der Betriebs- bzw. Personalrat kann/sollte sich ggf. an den Arbeitgeber wenden, um die Weisungsfreiheit der Fachkraft für Arbeitssicherheit einzufordern. Es besteht auch die Möglichkeit, das Thema Weisungsfreiheit in einer Arbeitsschutzausschusssitzung (§ 11 ASiG) zu erörtern. ...
Stand: 24.10.2019
Dialog: 2347
Nach § 22 des Sozialgesetzbuchs VII - SGB VII hat der Arbeitgeber für sein Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte unter Beteiligung des Betriebs- oder Personalrates zu bestellen.Des Weiteren wird in der DGUV Regel 100-001 unter dem Punkt 4.2 ausgeführt, dass die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten in schriftlicher Form erfolgen sollte; die Betriebsvertretung ...
Stand: 11.03.2025
Dialog: 13545
Auch nach Bekanntgabe der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" gelten die selben Regelungen, bezüglich der Bestellung von Sicherheitsbeauftragten, wie bisher. Grundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist der § 22 SGB VII dort heißt es: In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Beteiligung des Betriebsrates oder Personalrates ...
Stand: 21.12.2014
Dialog: 22769
zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. Weitergehende Beteiligungsrechte bleiben unberührt. Der Arbeitgeber kann die in Satz 1 genannten Aufgaben auch selbst wahrnehmen, wenn er über die nach Satz 2 erforderliche Ausbildung und Ausrüstung verfügt.In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ...
Stand: 19.12.2019
Dialog: 42967
müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. Weitergehende Beteiligungsrechte bleiben unberührt. Der Arbeitgeber kann die in Satz 1 genannten Aufgaben auch selbst wahrnehmen, wenn er über die nach Satz 2 erforderliche Ausbildung und Ausrüstung verfügt.In der Technischen ...
Stand: 31.12.2020
Dialog: 42950
, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. Weitergehende Beteiligungsrechte bleiben ...
Stand: 18.10.2019
Dialog: 42883
zu treffen, die zur Brandbekämpfung erforderlich sind. Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Brandbekämpfung übernehmen. Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören."Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass der Brandschutzbeauftragte die erforderliche Ausbildung und Qualifikation hat, um seine Aufgaben als Brandschutzbeauftragter ...
Stand: 08.01.2024
Dialog: 4776
der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. Weitergehende Beteiligungsrechte bleiben unberührt. Der Arbeitgeber kann die in Satz 1 genannten Aufgaben auch selbst wahrnehmen, wenn er über die nach Satz 2 erforderliche Ausbildung und Ausrüstung verfügt.In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 28161
werden, der später mit dieser Person zu tun hat. Das bedeutet: Betriebsleiterin/Betriebsleiter, Meisterin/Meister, Abteilungsleiterin/Abteilungsleiter, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebs-/Personalrat und die Beschäftigten des vorgesehenen Zuständigkeitsbereichs."Hinweis:Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten. ...
Stand: 10.10.2024
Dialog: 6428
eines Sicherheitsbeauftragten für den Gesamtkonzern ist nicht ausreichend. Sofern weiterer Klärungsbedarf besteht, wird empfohlen, direkten Kontakt mit Ihrem Unfallversicherungsträger aufzunehmen. Bei der Bestellung der Sicherheitsbeauftragten ist gemäß § 22 SGB VII der Betriebs- bzw. Personalrat zu beteiligen. ...
Stand: 08.12.2014
Dialog: 17392
Unter §7 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist folgendes nachzulesen: (1) Der Arbeitgeber darf als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die den nachstehenden Anforderungen genügen: Der Sicherheitsingenieur muss berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erfor ...
Stand: 15.12.2014
Dialog: 4701
des Arbeitssicherheitsgesetzes gleichwertiger arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Arbeitsschutz zu gewährleisten. Der Umfang der Bestellung wird durch die DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" des jeweiligen Unfallversicherungsträgers (Berufsgenossenschaft, Unfallkasse) geregelt.Der Betriebsrat/Personalrat hat umfangreiche Rechte, wenn es um die Bestellung und die Tätigkeit ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 5396
und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. Weitergehende Beteiligungsrechte bleiben unberührt. Der Arbeitgeber kann die in Satz 1 genannten ...
Stand: 19.08.2024
Dialog: 2499
und besitzen ein Grundlagenwissen zum Thema Arbeitsschutz."Hinweis:Bei der Bestellung der Sicherheitsbeauftragten ist gemäß § 22 SGB VII der Betriebs- bzw. Personalrat zu beteiligen. ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 4290
Name) des Bearbeiters. Der Arbeitgeber hat die Berichte aufzubewahren. Eine Ausfertigung des jeweiligen Berichtes ist dem Betriebs-/Personalrat zuzuleiten. Zum Nachweis der Tätigkeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit dienen auch die Protokolle der Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen nach § 11 ASiG. Der Arbeitsschutzausschuss könnte z. B. vereinbaren, dass Berichte, Schreiben, E-Mails etc.der Fachkraft ...
Stand: 31.08.2015
Dialog: 5317
Grundsätzlich ist die Bestellung von geringfügig Beschäftigen oder Teilzeitkräften nicht verboten.Die Grundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist der § 22 SGB VII dort heißt es:"In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Beteiligung des Betriebsrates oder Personalrates Sicherheitsbeauftragte unter Berücksichtigung der im Unternehmen ...
Stand: 01.04.2025
Dialog: 42691