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Nein, die "begrenzten Mengen" (limited quantities) müssen nicht im Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragen aufgeführt werden.Nach § 2 Absatz 1 Nummer 6 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) gelten die Vorschriften dieser Verordnung nicht für Unternehmen, deren Tätigkeit sich auf die Beförderung gefährlicher Güter erstreckt, die nach den Bedingungen des Kapitels 3.3, 3.4 und 3.5 ADR/RID/ADN/IMDG ...
Stand: 05.05.2022
Dialog: 43670
Für Unternehmen, denen ausschließlich Pflichten als Empfänger zugewiesen sind, gelten die Vorschriften der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 1 nicht.In § 8 Abs. 5 der GbV finden sich die Angaben, die ein Jahresbericht mindestens enthalten muss."1. Art der gefährlichen Güter unterteilt nach Klassen, 2. Gesamtmenge der gefährlichen Güter in einer der folgenden vier Stuf ...
Stand: 11.05.2021
Dialog: 20866
Wenn ein Arbeitgeber nicht die erforderlichen Einsatzzeiten für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung festlegt, kann die zuständige Behörde dies anordnen. Die erforderlichen Einsatzzeiten sind in der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der jeweiligen Berufsgenossenschaft aufgeführt (zu finden über https://publikationen.dguv.de)..Rechtsgrundl ...
Stand: 10.09.2020
Dialog: 7486
/IMDG-Code freigestellt sind,5.deren Tätigkeit sich auf die Beförderung gefährlicher Güter im Straßen-, Eisenbahn-, Binnenschiffs- oder Seeverkehr erstreckt, deren Mengen die in Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR festgelegten höchstzulässigen Mengen nicht überschreiten,6.deren Tätigkeit sich auf die Beförderung gefährlicher Güter erstreckt, die nach den Bedingungen des Kapitels 3.3, 3.4 und 3.5 ADR/RID/ADN ...
Stand: 09.12.2025
Dialog: 4922
Mengen die in Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR festgelegten höchstzulässigen Mengen nicht überschreiten,6.deren Tätigkeit sich auf die Beförderung gefährlicher Güter erstreckt, die nach den Bedingungen des Kapitels 3.3, 3.4 und 3.5 ADR/RID/ADN/IMDG-Code freigestellt sind, und7.die gefährliche Güter von nicht mehr als 50 Tonnen netto je Kalenderjahr für den Eigenbedarf in Erfüllung betrieblicher Aufgaben ...
Stand: 14.04.2026
Dialog: 5227
-Westfalen sind dies die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen) Abweichungen von den Mindesteinsatzzeiten zulassen, soweit im Betrieb die Unfall- und Gesundheitsgefahren unterdurchschnittlich gering sind und die abweichende Festsetzung mit dem Schutz der Beschäftigten vereinbar ist. Diese Ausnahmemöglichkeit ist allerdings wohl mehr auf langfristige Zustände gerichtet (z. B. Unfall ...
Stand: 28.04.2025
Dialog: 8595
von Instandhaltungs- einschließlich Instandsetzungsarbeiten erfolgen.Nicht um die Änderung einer baulichen Anlage handelt es sich bei einfachen Instandhaltungs- einschließlich Instandsetzungs- sowie einfachen Reparaturarbeiten und laufenden Bauunterhaltungsmaßnahmen geringen Umfangs (z. B. Ausbesserungsarbeiten an Dächern und Fassaden, Austausch von Bodenbelägen, Arbeiten an der Heizung, Badrenovierung, Verfüllen ...
Stand: 03.06.2019
Dialog: 27187
erstreckt, deren Mengen die in Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR festgelegten höchstzulässigen Mengen nicht überschreiten, 6. deren Tätigkeit sich auf die Beförderung gefährlicher Güter erstreckt, die nach den Bedingungen des Kapitels 3.4 und 3.5 ADR/RID/ADN/IMDG-Code freigestellt sind, und 7. die gefährliche Güter von nicht mehr als 50 Tonnen netto je Kalenderjahr für den Eigenbedarf in Erfüllung betrieblicher ...
Stand: 11.05.2023
Dialog: 15269
Nach § 3 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- (Grundpflichten des Arbeitgebers) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheit ...
Stand: 10.07.2022
Dialog: 4618
In dem Abschnitt 1.2.1 des ADR findet sich folgende Definition für den Empfänger:"Der Empfänger gemäss Beförderungsvertrag. Bezeichnet der Empfänger gemäss den für den Beförderungsvertrag geltenden Bestimmungen einen Dritten, so gilt dieser als Empfänger im Sinne des ADR. Erfolgt die Beförderung ohne Beförderungsvertrag, so ist Empfänger das Unternehmen, welches die gefährlichen Güter bei der Anku ...
Stand: 31.10.2018
Dialog: 24043
die Zahl der Brandschutzhelfer zu gering bemessen, so dass im Erste-Hilfe Fall dieser Brandschutzhelfer oder ein anderer nicht verfügbar ist, so liegt ein Organisationsverschulden des Verantwortlichen vor. Dies ist aber letzlich betriebsspezifisch zu bewerten. Hierbei sollten die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt zur Rate gezogen werden.Hinweis:Gemäß § 15 ArbSchG "Pflichten ...
Stand: 18.04.2023
Dialog: 30258
wird. Für Unternehmen mit geringen Gefahren für Leben und Gesundheit kann der Unfallversicherungsträger die Zahl 20 in seiner Unfallverhütungsvorschrift erhöhen."Weitere Vorgaben finden sich in § 20 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" und unter dem Punkt 4.2 DGUV Regel 100-001.In § 20 Absatz 1 der DGUV Vorschrift 1 ist folgendes nachzulesen:"(1) In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat ...
Stand: 01.04.2025
Dialog: 42691
, die nicht im gesetzlichen Aufgabenkatalog des § 6 ASiG bzw. der DGUV Vorschrift 2 enthalten sind, übertragen werden. Die Übertragung zusätzlicher Aufgaben kann aus betrieblicher Sicht notwendig sein, wenn die gesamte zu erbringende Einsatzzeit geringer als die Jahresarbeitszeit ist (i.d.R. 1.600 Stunden). Solche Fachkräfte nehmen in kleinen und mittleren Betrieben vielfach gleichzeitig betriebliche Führungsaufgaben wahr ...
Stand: 22.01.2019
Dialog: 42556
der Ersthelfer ein geringeres Gefährdungspotential Voraussetzung." ...
Stand: 09.11.2022
Dialog: 43721
Mindestzahl der Ersthelfer und Ersthelferinnen kann nur dann abgewichen werden, wenn das betriebliche Rettungswesen hinsichtlich personeller, materieller oder organisatorischer Mindestmaßnahmen über die Anforderungen der DGUV Vorschrift 1 hinausgeht. Neben einem gut organisierten betrieblichen Rettungswesen ist für die Herabsetzung der Zahl der Ersthelfer und Ersthelferinnen außerdem ein geringeres ...
Stand: 02.02.2026
Dialog: 3099
und Ersthelferinnen außerdem ein geringeres Gefährdungspotenzial Voraussetzung. Um von der Zahl der Ersthelfer und Ersthelferinnen abweichen zu können, muss zudem Einvernehmen mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger hergestellt werden. Das bedeutet aber keine förmliche Ausnahmegenehmigung im Sinne des § 14 Absatz 1 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“."Wir weisen auf die Informationen ...
Stand: 12.01.2026
Dialog: 44216