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umfasst im Wesentlichen die Unterstützung bei derErstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung,Ableitung von entsprechenden Schutzmaßnahmen,Wirksamkeitskontrolle.Besondere Anlässe, die einer anlassbezogenen Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eine/n Betriebsarzt/-ärztin bedürfen, können z.B. grundlegende Änderung des Arbeitsverfahrens, neue Arbeitsmittel ...
Stand: 15.01.2025
Dialog: 43189
7.3 Vorgaben zu Brandschutzhelfern. Zur Anzahl an Brandschutzhelfern wird dort ausgeführt:"(2) Die Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter ...
Stand: 15.10.2019
Dialog: 42862
der Arbeitgeber die nötigen Maßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermitteln und festlegen. (siehe § 10 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG-)Zwingend erforderlich ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten nur, wenn er baurechtlich gefordert ist bzw. in einer entsprechenden Bauvorschrift der Länder (z.B. für diverse Sonderbauten; hier für NRW) gefordert.So ist in NRW für Pflege ...
Stand: 07.02.2024
Dialog: 12754
der Gefährdungsbeurteilung zu klären, ob die bereits als Fachkraft für Arbeitssicherheit abzuleistenden Einsatzzeiten noch eine weitere betriebliche Aufgabe zulassen.Welchen zeitlichen Umfang die Aufgabe des Brandschutzbeauftragten in Anspruch nimmt, hängt von der betrieblichen Situation ab. Man wird aber nicht generell von einer Vollzeitstelle ausgehen können.Ist ein Betriebsrat vorhanden, wovon bei einem größeren ...
Stand: 07.11.2014
Dialog: 4612
ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" wird zur Anzahl der Brandschutzhelfer unter dem Punkt 7.3 Absatz 2 und 3 folgendes ausgeführt:"(2) Die Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit vieler ...
Stand: 19.12.2019
Dialog: 42967
Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" wird zur Anzahl der Brandschutzhelfer unter dem Punkt 7.3 Absatz 2 und 3 folgendes ausgeführt:"(2) Die Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung ...
Stand: 31.12.2020
Dialog: 42950
Jahre altfür die Tätigkeit geeignet und ausgebildetBefähigungsnachweisschriftliche Beauftragung durch den ArbeitgeberWenn es sich bei der Werkstrasse um reines Betriebsgelände handelt, legt der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung fest, ob die oben genannten Voraussetzungen ausreichen oder zusätzliche Maßnahmen notwendig sind.Zur Frage, ob es sich bei der Werkstraße um eine öffentliche ...
Stand: 07.01.2019
Dialog: 4511
und Elternzeit besteht das Beschäftigungsverhältnis weiter fort. Eine betriebliche Tätigkeit übt während dieser Zeit die (werdende) Mutter nicht aus und kann damit auch nicht ihren Aufgaben als Fachkraft für Arbeitssicherheit nachkommen. Je nach Dauer der Abwesenheit und der zu erbringenden Einsatzzeiten muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und klären, ob für seinen Betrieb ...
Stand: 19.10.2021
Dialog: 8104
"Maßnahmen gegen Brände" wird zur Anzahl der Brandschutzhelfer unter dem Punkt 7.3 Absatz 2 und 3 folgendes ausgeführt:"(2) Die Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit vieler Personen ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 28161
sind die Experten im Arbeits- und Gesundheitsschutz, die die Verantwortlichen vor Ort unterstützen müssen. Weitere Anforderungen an die Fachkräfte entnehmen Sie bitte den §§ 3 und 6 aus dem ASiG. Des Weiteren ist auch eine arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung entsprechend den §§ 5 und 6 ArbSchG durchzuführen und zu dokumentieren. Hierbei ist auch die Unterstützung der Fachkräfte ...
Stand: 12.07.2023
Dialog: 6553
über die für seine Aufgaben erforderlichen Fachkenntnisse verfügen. Die fachliche Qualifikation ist durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang nachzuweisen und durch Fortbildungen auf aktuellem Stand zu halten. Der Laserschutzbeauftragte unterstützt den Arbeitgeber1.bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach § 3,2.bei der Durchführung der notwendigen Schutzmaßnahmen nach § 7 und3.bei der Überwachung ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 10058
. Arbeitsschutzrechtlich muss der Arbeitgeber die nötigen Maßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermitteln und festlegen.Zwingend erforderlich ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten nur, wenn er baurechtlich bzw. in einer entsprechenden Bauvorschrift (z. B. für diverse Sonderbauten) gefordert ist (vgl. hierzu Ziff. 7.4 der ASR A2.2 - Maßnahmen gegen Brände)Hinweise:Zu der Thematik ...
Stand: 26.07.2023
Dialog: 2138
eine Pflichtenübertragung (Verantwortungsdelegation) benötigen, muss ein Arbeitgeber stets eigenverantwortlich unter Beachtung der beschriebenen Rahmenbedingungen anhand der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen. ...
Stand: 23.01.2023
Dialog: 10594
der übrigen Beschäftigten übernehmen. Die Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der Beschäftigten, die solche Aufgaben übernehmen, müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den tatsächlich bestehenden Gefahren stehen. Der notwendige Umfang ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. In einem Betrieb, der keinen Brandschutzbeauftragten bestellt hat, muss die Fachkraft für Arbeitssicherheit Teile ...
Stand: 16.01.2020
Dialog: 11856
zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und den bestehenden besonderen Gefahren entsprechen. Arbeitsschutzrechtlich muss der Arbeitgeber die nötigen Maßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 14051
der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermitteln und festlegen.Die betriebliche Brandbekämpfung und Evakuierung ist eine notwendige Komponente zum Schutz Beschäftigter am Arbeitsplatz. Analog zur Ersten Hilfe sind nach § 10 Abs. 2 ArbSchG auch für den Brandfall/Evakuierungsfall Personen in ausreichender Anzahl zur Brandbekämpfung/Evakuierung zu benennen und zu unterweisen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung ...
Stand: 18.04.2023
Dialog: 30258
Weder im staatlichen noch im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk gibt es Festlegungen, in welcher Anzahl Ersthelfer von fremden Betrieben angerechnet werden können. Dies ist individuell, nach Absprache/Koordination zwischen den beteiligten Firmen in der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Diese Absprache und Koordination kann durch keine feste Regel ersetzt werden, da die Tätigkeiten ...
Stand: 18.03.2020
Dialog: 43093
der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermitteln und festlegen. Die betriebliche Brandbekämpfung und Evakuierung ist eine notwendige Komponente zum Schutz Beschäftigter am Arbeitsplatz. Analog zur Ersten Hilfe sind nach § 10 Abs. 2 ArbSchG auch für den Brandfall / Evakuierungsfall Personen in ausreichender Anzahl zur Brandbekämpfung / Evakuierung zu benennen und zu unterweisen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung ...
Stand: 04.07.2023
Dialog: 25058
von Sicherheitsbeauftragten ist, Unterweisungspflichten des Arbeitgebers zu übernehmen. Personen, denen Arbeitgeberpflichten übertragen werden sollen, müssen die entsprechende Fachkenntnis haben. Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Anforderungen hinsichtlich der für Unterweisungen erforderlichen Qualifikation festlegen, aber auch berücksichtigen ...
Stand: 14.03.2024
Dialog: 12967
Grundlage zur Ermittlung der Gefährdung ist die Gefährdungsbeurteilung nach den § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Konkretisierungen finden Sie in der DGUV Vorschrift 3 und der DGUV Regel 103-011 "Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln".Nach Abschnitt 3.1 der DGUV Regel 103-011 muss der Ausführende, der Arbeiten ...
Stand: 18.06.2020
Dialog: 13407