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die nötigen Maßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermitteln und festlegen. In der DGUV Information 205-23 "Brandschutzhelfer" (bisher BGI/GUV 5182) heißt es unter Nr. 1.2: "Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer ...
Stand: 25.09.2014
Dialog: 22008
und der Ausdehnung des Betriebes so zu platzieren, dass bei einem Unfall ein Ersthelfer in der Nähe ist. Wenn auf einem Fahrzeug mehr als ein Mitarbeiter tätig ist, muss mindestens einer als Ersthelfer ausgebildet sein. Der Arbeitgeber hat, unter Berücksichtigung der o. g. Vorschriften, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich die Anzahl der Ersthelfer festzulegen. Die erforderliche Anzahl ...
Stand: 14.11.2017
Dialog: 13477
der Gefährdungsbeurteilung zu bestimmen. Die DGUV Information 205-023 "Brandschutzhelfer" führt diesbzgl. aus:"Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z. B. Büronutzung) in der Regel ausreichend. Je nach Art des Unternehmens, der Brandgefährdung, der Wertekonzentration ...
Stand: 12.09.2018
Dialog: 42437
der Arbeitgeber die nötigen Maßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermitteln und festlegen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss bei ihrer beratenden Tätigkeit für den Arbeitgeber die Anwesenheit von Besuchern insoweit berücksichtigen, wie diese Einfluss auf die Sicherheit der Beschäftigten haben. Als Beispiel kann hier genannt werden, dass die Anordnung und Abmessung ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 16055
Qualifizierung mit denen der deutschen anerkannten Ausbildungslehrgänge in zeitlicher und fachlicher Tiefe vergleichbar sind (WWW.DGUV.DE/DE/PRAEVENTION/AUS-WEITERBILDUNG/FASI/INDEX.JSP) undKenntnisse des deutschen Arbeitsschutzrechts (insbesondere Arbeitgeberpflichten, System der Beratung und Überwachung) vorhanden sind unddie deutsche Sprache in Wort und Schrift hinreichend, d. h. in einer für die wirksame ...
Stand: 15.12.2023
Dialog: 43626
Die Grundbetreuung umfasst im Wesentlichen die Unterstützung bei der• Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung, • Ableitung von entsprechenden Schutzmaßnahmen, • Wirksamkeitskontrolle. Besondere Anlässe, die einer anlassbezogenen Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eine/n Betriebsarzt/-ärztin bedürfen, können z.B. grundlegende Änderung des Arbeitsverfahrens, neue Arbeitsmittel ...
Stand: 20.05.2025
Dialog: 44121
Ein Arbeitgeber, der Beschäftigten Arbeitsmittel bereitstellt sowie für die Benutzung bei der Arbeit überlässt, muss die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, hier insbesondere Betriebssicherheitverordnung (BetrSichV) und die Vorschriften seines Unfallversicherungsträgers (berufsgenossenschaftliches Regelwerk) beachten.Bei der vom Arbeitgeber zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung sind beide ...
Stand: 10.07.2023
Dialog: 122
der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermitteln und festlegen. Die betriebliche Brandbekämpfung und Evakuierung ist eine notwendige Komponente zum Schutz Beschäftigter am Arbeitsplatz. Analog zur Ersten Hilfe sind nach § 10 Abs. 2 ArbSchG auch für den Brandfall / Evakuierungsfall Personen in ausreichender Anzahl zur Brandbekämpfung / Evakuierung zu benennen und zu unterweisen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung ...
Stand: 22.11.2024
Dialog: 22181
der Arbeitgeber diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Personen, die vom Arbeitgeber mit Aufgaben der Brandbekämpfung betraut sind, sind nicht mit Brandschutzbeauftragten gleichzusetzen.Arbeitsschutzrechtlich muss der Arbeitgeber die nötigen Maßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermitteln ...
Stand: 07.11.2019
Dialog: 13317
der Arbeitgeber die nötigen Maßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermitteln und festlegen. Für die Benennung (als Brandschutzhelfer) wird nicht zwingend die Schriftform gefordert. Aus Gründen der Rechtssicherheit werden aber auch Brandschutzhelfer in der Regel schriftlich benannt. ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 42876
sind die Anforderungen an die Befähigung des Versicherten. Entsprechend höher sind auch die Anforderungen an die Maßnahmen des Unternehmers, mit denen er die Befähigung der Versicherten zu prüfen hat.Maßgebend für die Einschätzung der Tätigkeit ist dabei insbesondere die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 der DGUV Vorschrift 1.Für besondere Gefahren konkretisieren § 21 der DGUV Vorschrift 1 sowie § 9 Arbeitsschutzgesetz ...
Stand: 03.09.2020
Dialog: 11333
, die Schulungsinhalte und -dauer sollte auf Basis der Gefährdungsbeurteilung erfolgen.In den Begriffsbestimmungen der DGUV Regel 103-011 "Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln" findet sich unter Ziffer 2 findet sich folgende Erklärung:"Elektrotechnisch unterwiesene Person ist, wer durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem ...
Stand: 26.08.2022
Dialog: 19827
muss der Arbeitgeber die nötigen Maßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermitteln und festlegen.Für bestimmte Tätigkeiten, bei denen Brand- oder Explosionsgefahren auftreten können, wird in den Vorschriften des Arbeitsschutzes ein Arbeitserlaubnisschein gefordert:So bestimmt Anhang I Nr. 1.6 der Gefahrstoffverordnung, dass in Arbeitsbereichen mit Gefahrstoffen ...
Stand: 04.11.2015
Dialog: 13551
Bei dem Schaltschrank handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung-BetrSichV. Gleichzeitig fällt der Schaltschrank unter die Bestimmungen der DGUV Vorschrift 3 (bisher: BGV A3) "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel".Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber mögliche Gefährdungen und zu treffende Schutzmaßnahmen unter Beachtung der Bestimmungen ...
Stand: 03.09.2014
Dialog: 11794
auf, die im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben nach §§ 3 und 6 Arbeitssicherheitsgesetz anfallen können. 1.3 Beobachtung der gelebten Praxis und Auswertung der Gefährdungsbeurteilung Stichprobenhaft prüfen, ob Beurteilungen der Arbeitsbedingungen bei den relevanten Anlässen in der vorgesehenen Qualität durchgeführt werden (Auditieren) Auswertungen zusammenfassen und vergleichen ...
Stand: 15.05.2015
Dialog: 23854
schriftlich delegieren (§ 13 Abs. 2 ArbSchG). Personen, denen Arbeitgeberpflichten übertragen werden sollen, müssen die entsprechende Fachkenntnis haben. Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Anforderungen hinsichtlich der für Unterweisungen erforderlichen Qualifikation festlegen, aber auch berücksichtigen, dass in verschiedenen ...
Stand: 03.04.2025
Dialog: 26402
"Sicherheitsbeauftragte" und den BGW-Leitfaden "Gefährdungsbeurteilung in der Pflege" weisen wir hin. ...
Stand: 03.06.2025
Dialog: 1979
umfasst im Wesentlichen die Unterstützung bei derErstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung,Ableitung von entsprechenden Schutzmaßnahmen,Wirksamkeitskontrolle.Besondere Anlässe, die einer anlassbezogenen Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eine/n Betriebsarzt/-ärztin bedürfen, können z.B. grundlegende Änderung des Arbeitsverfahrens, neue Arbeitsmittel ...
Stand: 15.01.2025
Dialog: 43189
der Arbeitgeber die nötigen Maßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermitteln und festlegen. (siehe § 10 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG-)Zwingend erforderlich ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten nur, wenn er baurechtlich gefordert ist bzw. in einer entsprechenden Bauvorschrift der Länder (z.B. für diverse Sonderbauten; hier für NRW) gefordert.So ist in NRW für Pflege ...
Stand: 07.02.2024
Dialog: 12754
ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" wird zur Anzahl der Brandschutzhelfer unter dem Punkt 7.3 Absatz 2 und 3 folgendes ausgeführt:"(2) Die Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit vieler ...
Stand: 19.12.2019
Dialog: 42967