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der Arbeitgeber diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und den bestehenden besonderen Gefahren entsprechen. Zumindest für die Arbeitsstätte, an der Feuerlöscher vorhanden ...
Stand: 04.09.2013
Dialog: 19319
Beide Funktionen schließen sich de facto und auch formalrechtlich nicht gegenseitig aus. Es ist aber zu bedenken, dass der Koordinator nach der BaustellV vom Bauherrn beauftragt und in dessen Verantwortung tätig wird, die Person die gemäß § 6 DGUV Vorschrift 1, die Arbeiten aufeinander abstimmt handelt jedoch im Auftrag eines oder mehrerer Arbeitgeber. Wirklich sinnvoll ist eine Beauftragung ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 4340
In der FBFHB-026 „Hinweise zur sicheren Durchführung von praktischen Löschübungen mit Feuerlöscheinrichtungen“ des Sachgebiets Betrieblicher Brandschutz der DGUV ist hierzu Folgendes nachzulesen:"Im Rahmen der Ausbildung von Brandschutzhelfern sollen die Teilnehmenden mit einem realen Feuer, wie z. B. Hitze, Flammen sowie Flammenbewegungen, konfrontiert werden.Virtuelle Brandsimulationseinrichtung ...
Stand: 04.08.2022
Dialog: 43667
Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten stehen und den bestehenden besonderen Gefahren entsprechen.Arbeitsschutzrechtlich muss der Arbeitgeber die nötigen Maßnahmen im Rahmen ...
Stand: 04.07.2023
Dialog: 25058
Ja.die Regelungen für Brandschutzhelfer richten sich immer an den Arbeitgeber.Nach § 10 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis ...
Stand: 19.12.2019
Dialog: 42967
Ja, die Regelungen für Brandschutzhelfer gelten unabhängig davon, ob eine Werkfeuerwehr vorhanden ist oder nicht.Nach § 10 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten ...
Stand: 31.12.2020
Dialog: 42950
der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. Weitergehende Beteiligungsrechte bleiben unberührt. Der Arbeitgeber kann die in Satz 1 genannten Aufgaben auch selbst wahrnehmen, wenn er über die nach Satz 2 erforderliche Ausbildung und Ausrüstung verfügt.In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 28161
Hierzu findet sich in der DGUV Regel 100-001 folgende Konkretisierung: "Soweit sich im Unternehmen nicht genügend Versicherte freiwillig melden, kann der Unternehmer von seinem Recht Gebrauch machen, einzelne Mitarbeiter auszuwählen. Insbesondere eine Ausbildung während der üblichen Arbeitszeiten kann motivierend auf die Bereitschaft zur Aus- und Fortbildung der Versicherten wirken. Die Pflicht, s ...
Stand: 19.09.2017
Dialog: 30139
Die Bestellung von Personen externer Unternehmen als Sicherheitsbeauftragte ist nicht zulässig, da den geforderten Aufgaben in der betrieblichen Praxis nicht nachgekommen werden kann.Begründung:Rechtsgrundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist § 20 der DGUV Vorschrift 1 i.V.m. § 22 SGB VII . Die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten werden in der DGUV Regel 100-001 (Nr. 4.2 ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 4290
der Arbeitsstättenverordnung konkretisiert, dass sich die in § 6 Absatz 1 beschriebenen Unterweisungen auf Maßnahmen der Brandverhütung und Verhaltensmaßnahmen im Brandfall erstrecken müssen, insbesondere auf die Nutzung der Fluchtwege und Notausgänge. In die Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen hat der Arbeitgeber diejenigen Beschäftigten zu unterweisen, die Aufgaben der Brandbekämpfung übernommen haben. Das können z. B ...
Stand: 14.11.2024
Dialog: 42716
der Gefährdungsbeurteilung zu bestimmen. Die DGUV Information 205-023 "Brandschutzhelfer" führt diesbzgl. aus:"Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z. B. Büronutzung) in der Regel ausreichend. Je nach Art des Unternehmens, der Brandgefährdung, der Wertekonzentration ...
Stand: 12.09.2018
Dialog: 42437
. Arbeitsschutzrechtlich muss der Arbeitgeber die nötigen Maßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermitteln und festlegen.Zwingend erforderlich ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten nur, wenn er baurechtlich bzw. in einer entsprechenden Bauvorschrift (z. B. für diverse Sonderbauten) gefordert ist (vgl. hierzu Ziff. 7.4 der ASR A2.2 - Maßnahmen gegen Brände)Hinweise:Zu der Thematik ...
Stand: 26.07.2023
Dialog: 2138
Die Anforderungen an Flucht- und Rettunspläne werden unter Punkt 9 der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" konkretisiert.Die Bekanntgabe des Ersthelfers sowie Ersthelferinnen ist im Flucht- und Rettungsplan nicht vorgesehen.Über die Bekanntgabe der Ersthelfer sowie Ersthelferinnen im Unternehmen gibt die DGUV Information 204-022 "Erste Hilfe im Betrieb" unter Punkt ...
Stand: 03.12.2019
Dialog: 19995
Berücksichtigung der Anzahl von sog. "1-Euro-Kräften" bei der Bestellung von Sicherheitsbeauftragten. Diese Antwort ergibt sich aus § 16d Abs. 7 Satz 2 SGB II, der wie folgt lautet: „Die Arbeiten begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts und auch kein Beschäftigungsverhältnis im Sinne des Vierten Buches; die Vorschriften über den Arbeitsschutz und das Bundesurlaubsgesetz ...
Stand: 26.08.2014
Dialog: 21854
Das Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- verlangt vom Arbeitgeber die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit. Ob der Arbeitgeber einen Ingenieur, einen Techniker oder einen Meister als Fachkraft zu bestellen hat, hängt von den konkreten betrieblichen Verhältnissen ab; entscheidend ist, dass die Fachkraft den möglicherweise auftretenden Arbeitssicherheitsproblemen gewachsen ist.Wenn die für da ...
Stand: 16.12.2022
Dialog: 19542
Die Rahmenbedingungen für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung von Betrieben sind im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) festgelegt. Die Unfallversicherungsträger konkretisieren diese Rahmenbedingungen mit der jeweils für ihren Bereich geltenden DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit".Grundsätzlich fordert § 5 Abs. 2 ASiG von dem Arbeitgeber, dass ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 5901
Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten stehen und den bestehenden besonderen Gefahren entsprechen.Arbeitsschutzrechtlich muss der Arbeitgeber die nötigen Maßnahmen im Rahmen ...
Stand: 22.11.2024
Dialog: 22181
Rechtsgrundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist § 20 der BGV A1 i.V.m. § 22 SGB VII. Die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten werden in der DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A1), der DGUV Information 211-004 (bisher: BGI 517) und der DGUV Information 211-011 (bisher: BGI 587) näher erläutert. Die Bestimmung der notwendigen Anzahl von Sicherheitsbeauftragten obliegt ...
Stand: 08.12.2014
Dialog: 17392
der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen hat, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Und weiter hat der Arbeitgeber diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 ...
Stand: 27.01.2016
Dialog: 25796
Eine spezieller Turnus wird in den Vorschriften nicht verlangt.In der Broschüre BGHW-Kompakt M36 "Sicherer Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln" ist zu den elektrotechnisch unterwiesenen Personen u. a. folgendes nachzulesen:"Nach erfolgreicher Ausbildung hat der/die Unternehmer/-in die elektrotechnisch unterwiesene Person stichprobenartig durch eine Elektrofachkraft überprüfen zu la ...
Stand: 22.08.2022
Dialog: 42813