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Werden z.B. 1-Euro-Kräfte, die über die Bundesagentur für Arbeit an Maßnahmen in Betrieben teilnehmen, als Beschäftigte gezählt, wenn es um die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten geht?
KomNet Dialog 21854
Stand: 26.08.2014
Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Sicherheitsbeauftragte
Frage:
Werden z.B. 1-Euro-Kräfte, die über die Bundesagentur für Arbeit an Maßnahmen in Betrieben teilnehmen (Betreute), als Beschäftigte gezählt, wenn es um die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten geht? Es besteht kein Arbeitsverhältnis mit den Teilnehmern.
Antwort:
Berücksichtigung der Anzahl von sog. "1-Euro-Kräften" bei der Bestellung von Sicherheitsbeauftragten.