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Werden z.B. 1-Euro-Kräfte, die über die Bundesagentur für Arbeit an Maßnahmen in Betrieben teilnehmen, als Beschäftigte gezählt, wenn es um die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten geht?
KomNet Dialog 21854
Stand: 26.08.2014
Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Sicherheitsbeauftragte
Frage:
Werden z.B. 1-Euro-Kräfte, die über die Bundesagentur für Arbeit an Maßnahmen in Betrieben teilnehmen (Betreute), als Beschäftigte gezählt, wenn es um die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten geht? Es besteht kein Arbeitsverhältnis mit den Teilnehmern.
Antwort:
Berücksichtigung der Anzahl von sog. "1-Euro-Kräften" bei der Bestellung von Sicherheitsbeauftragten.
Diese Antwort ergibt sich aus § 16d Abs. 7 Satz 2 SGB II, der wie folgt lautet:
„Die Arbeiten begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts und auch kein Beschäftigungsverhältnis im Sinne des Vierten Buches; die Vorschriften über den Arbeitsschutz und das Bundesurlaubsgesetz mit Ausnahme der Regelungen über das Urlaubsentgelt sind entsprechend anzuwenden.“