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- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" des Anhangs ArbStättV gilt folgendes:"1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und die Maßnahmen nach § 3 ...
Stand: 13.11.2020
Dialog: 43107
Die grundlegenden Regelungen zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung finden sich unter der Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort ist folgendes nachzulesen:"(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten ...
Stand: 03.03.2021
Dialog: 43293
werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände". Unter der Nummer 5.3 ist dort folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass in Arbeitsstätten:...die Standorte von Feuerlöschern durch das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung ...
Stand: 12.02.2021
Dialog: 43473
". Unter dem Punkt 5.3 ist dort u. a. folgendes nachzulesen:"- die Standorte von Feuerlöschern durch das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ gekennzeichnet sind. In unübersichtlichen Arbeitsstätten ist der nächstgelegene Standort eines Feuerlöschers gut sichtbar durch das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ in Verbindung ...
Stand: 27.06.2018
Dialog: 42339
der Allgemeinbeleuchtung für eine bestimmte Zeit erhalten bleiben. Hierbei ist auf eine ausreichende Anregung der langnachleuchtenden Produkte zu achten (Kapitel 5 der ASR A 1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung"). ...
Stand: 15.09.2019
Dialog: 6507
von Feuerlöschern durch das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ gekennzeichnet sind. In unübersichtlichen Arbeitsstätten ist der nächstgelegene Standort eines Feuerlöschers gut sichtbar durch das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ in Verbindung mit einem Zusatzzeichen „Richtungspfeil“ anzuzeigen. Besonders in lang gestreckten Räumen ...
Stand: 29.10.2019
Dialog: 22352
), hier insbesondere die ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände". Unter dem Punkt 5.3 ist dort folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass in Arbeitsstätten:...die Standorte von Feuerlöschern durch das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ gekennzeichnet sind. In unübersichtlichen Arbeitsstätten ist der nächstgelegene Standort ...
Stand: 10.01.2025
Dialog: 42609
„Feuerlöscher“ entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ gekennzeichnet sind. In unübersichtlichen Arbeitsstätten ist der nächstgelegene Standort eines Feuerlöschers gut sichtbar durch das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ in Verbindung mit einem Zusatzzeichen „Richtungspfeil“ anzuzeigen. Besonders in lang gestreckten Räumen oder Fluren sollen Brandschutzzeichen ...
Stand: 06.03.2024
Dialog: 42793
- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“.Hinweis: Sofern in der Arbeitsstätte noch Vorgängerversionen der Rettungs- und Brandschutzzeichen verwendet werden, sollen diese auch im Flucht- und Rettungsplan verwendet werden. Wenn in der Arbeitsstätte die nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ gültigen Sicherheitszeichen zur Anwendung kommen, ist auch der Flucht- und Rettungsplan entsprechend anzupassen.(3) Flucht ...
Stand: 23.01.2023
Dialog: 14521
der Gefährdungsbeurteilung hat der Unternehmer oder die Unternehmerin die bereitgestellten CO2-Löschmittelmengen (Feuerlöscher) in Bezug zu den Raumgrößen zu überprüfen. Gegebenenfalls sind weitere oder andere technische und/oder organisatorische Maßnahmen (z. B. andere Löschmittel, von außen zu betätigende Löscheinrichtungen, Kleinlösch- oder Objektlöschanlagen, Betriebsanweisung, Sicherheits ...
Stand: 25.10.2018
Dialog: 42479
der Sicherheitsbeleuchtung oder durch Verwendung von nachleuchtenden Materialien). In der ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" finden sich unter der Ziffer 5.3 zur Kennzeichnung von Feuerlöschern folgende Angaben:Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass in Arbeitsstätten:(...)-die Standorte von Feuerlöschern durch das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits ...
Stand: 17.09.2019
Dialog: 15377
ist oder- sich häufig Besucher oder Fremdfirmen in der Arbeitsstätte aufhalten, insbesondere wenn sie nicht begleitet sind.Dies kann z. B. als- Brandschutzordnung Teil A nach DIN 14096:2014-05 „Brandschutzordnung - Regeln für das Erstellen und das Aushängen“ oder- „Regeln für das Verhalten im Brandfall“ im grafischen Teil des Flucht- und Rettungsplans nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung ...
Stand: 23.10.2023
Dialog: 42656
werden. Ein geeignetes Löschmittel, beispielsweise bei Natriumbränden, ist Löschsand oder Metallbrandpulver. Für brennbare Flüssigkeiten ist Kohlendioxid oder Löschpulver, für unter Spannung stehende elektrische Anlagen Kohlendioxid einzusetzen. Siehe auch BG-/GUV-Regel „Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern“ (BGR 133/GUV-R 133) sowie ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ (neue Zählung ...
Stand: 20.10.2014
Dialog: 22121
zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können." Konkretisiert wird dies u. a. im Anhang zur ArbStättV Nummer 2.2 Abs. 1 "Arbeitsstätten müssen je nacha) Abmessung und Nutzung,b) der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien,c) der größtmöglichen Anzahl anwesender Personenmit einer ausreichenden Anzahl geeigneter ...
Stand: 27.03.2020
Dialog: 5314
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), in Ihrem Fall die ASR A2.2, konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Bei Einhaltung der technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit ...
Stand: 18.09.2015
Dialog: 21941
Die Anforderungen aus dem Arbeitsschutzrecht an den Stopptaster finden sich in Anhang 3 der DGUV Information 205-026 "Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen". Hier gibt es jedoch keine Information, ob dieser Taster im oder vor dem Raum installiert werden soll. Nach A 3.6 gilt, dass um über die Farbgebung auch die betreffende Funktion kenntlich ...
Stand: 27.03.2020
Dialog: 4379
oder Sonderbauverordnung sollten daher im direkten Kontakt mit der zuständigen Baubehörde geklärt werden.Zu Versammlungsstätten ist auch die DGUV Information 215-310 „Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen“ interessant. Dort findet sich zu dem Veranstalter und dem Betreiber folgende Definition:"Der Veranstalter ist für alle sicherheitsrelevanten, organisatorischen, technischen und wirtschaftlichen Abläufe ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 10459
In der DGUV Information 205-026 "Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen" ist hierzu unter der Nummer 6.9 "Odorierung" folgendes nachzulesen:"Es besteht die Gefahr, dass Personen durch ausströmendes CO2 gefährdet werden. Deshalb ist das Löschgas CO2 zur Geruchswahrnehmung durch Zusätze, die nicht gesundheitsgefährlich sind und einen für die Gefährdung ...
Stand: 23.02.2021
Dialog: 43090
, dass die Beschäftigten sich bei Gefahr unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Ggf. ist ein Flucht- und Rettungsplan aufzustellen. Weiteres kann aus der Arbeitsstätten-Regel ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" entnommen werden. Sirenenanlagen der Kommune sind Einrichtung zur Alarmierung der Feuerwehr und (früher) zur Warnung der Bevölkerung (Zivilschutz ...
Stand: 23.09.2015
Dialog: 13234
ist. Gasdicht sind diese Türen auch nicht. Auch Rauchschutztüren dürfen gem DIN 18095 eine, in Abhängigkeit der Größe der Türen, definierte Leckrate von 20m³/h -50 m³/h aufweisen.Dementsprechend sind die nachfolgenden Regelungen der DGUV Information 205-026 "Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen" zu beachten:. Dort wird unter 5.8.2. ausgeführt ...
Stand: 28.07.2022
Dialog: 27903