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Grundsätzlich sind auch in einer Justizvollzugsanstalt die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften anzuwenden. Für die Beschäftigten JVA ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) anwendbar. Weiterhin handelt es sich um Arbeitsstätten im Sinne der Arbeitsstättenverordnung. Demzufolge muss der Arbeitgeber / Dienststellenleiter die Anwendung des § 5 Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV ...
Stand: 27.03.2024
Dialog: 6278
nicht vor, wie im Einzelfall der Nichtraucherschutz zu gewährleisten ist. Durch den § 5 ArbStättV wird kein generelles Rauchverbot für Arbeitsstätten festgelegt; ein Rechtsanspruch für Raucher zu rauchen existiert hingegen auch nicht. Der Schutz der Nichtraucher vor Belästigungen durch Tabakrauch gilt für alle Räume (Büros, Besprechnungsräume, Pausenraum, Toiletten, Flure, Treppenhaus, etc.). Jeder Arbeitgeber muss ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 6226
unzumutbar sein. Ziffer 3.6 Abs. 1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- schreibt vor, dass in umschlossenen Arbeitsräumen, zu denen auch ein Pausenraum gehört, ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein muss. Mit unzumutbaren Gerüchen belastete Luft (`kalter Rauch`) erfüllt diese Anforderung auf keinen Fall. Ein ehemals von Rauchern genutzter Pausenraum sollte ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 4871
der Beschäftigung es zulassen.Weiterhin gilt gemäß § 75 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), dass Arbeitgeber und Betriebsrat die freie Entfaltung der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen und zu fördern haben. Diese Pflicht der Betriebspartner verbietet nicht jede Betriebsvereinbarung, die zu einer Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit führt. Ansonsten hätte § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ...
Stand: 28.09.2023
Dialog: 251
Gemäß § 5 Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen. Sofern ...
Stand: 18.02.2020
Dialog: 43052
Im Arbeitsschutzrecht, hier speziell unter § 5 "Nichtraucherschutz" der Arbeitsstättenverordnung - ArbstättV ist der Schutz der nicht rauchenden Beschäftigten vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch verankert. Danach hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch gesch ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 13022
gesundheitsgefährdende Stoffe bei der E-Zigarette entstehen und freigesetzt werden, können wir derzeit nicht treffen. Arbeitsschutzrechtlich kann die Frage, ob die Forderung des § 5 (1) Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-, wonach der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen hat, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt ...
Stand: 15.03.2017
Dialog: 15134
auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber muss zukünftig gegenüber seinen nichtrauchenden Beschäftigten oder der Aufsichtsbehörde den Nachweis führen können, dass er die nach § 5 ArbStättV erforderlichen Maßnahmen getroffen hat. Die Beschäftigten sind nicht mehr gezwungen ihr Recht auf einen Arbeitsplatz in sauberer Luft, also auf körperliche Unversehrtheit, bei Gericht einzuklagen. In diesem Zusammenhang ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 2408
Die Arbeitsstättenverordnung besagt in § 5 Abs. 2, dass Nichtraucherschutz gewährleistet werden muss, soweit es die betrieblichen Gegebenheiten zulassen. In einem Heim kommt es daher darauf an, in welchem Rechtsverhältnis die Heimbewohner zum Heimbetreiber stehen. Wenn die Bewohner im Heim entsprechend zu sehen sind, wie die Patienten in einem Krankenhaus, dann muss der Betreiber die Maßnahmen ...
Stand: 28.09.2015
Dialog: 2452
Nach § 5 der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV - ist der Arbeitgeber nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind.Gemäß § 2 Abs. 1 ArbStättV zählen auch Orte im Freien auf einer Baustelle zu einer Arbeitsstätte ...
Stand: 28.09.2023
Dialog: 5039
des Passivrauchens ist nicht möglich.Sofern im Betrieb einzelne Raucherräume eingerichtet sind, bleibt es den nichtrauchenden Beschäftigten natürlich freigestellt, diese aufzusuchen oder nicht. Im Ergebnis muss sichergestellt werden, dass zu den Bereichen, zu denen die nichtrauchenden Beschäftigte Zutritt haben (z. B. Arbeitsraum, Arbeitsplatz, Besprechungsräume, Verkehrswege wie Treppenraum und Flur, Pausen ...
Stand: 29.08.2019
Dialog: 9640
Ja, das Rauchen und das Dampfen mit der E-Zigarette sind gleichzusetzen.Nach § 5 Absatz 1 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt Folgendes:"Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Rauche und Dämpfe von Tabak- und Cannabisprodukten sowie elektronischen Zigaretten geschützt ...
Stand: 21.06.2024
Dialog: 43959
der Nichtraucher.Sofern ein Betriebsrat existiert, sollten Sie ihn ansprechen. Der Betriebsrat hat die Möglichkeit eine Betriebsvereinbarung zum Schutze der Nichtraucher mit dem Arbeitgeber abzuschließen.Grundsätzlich muss jeder Betrieb nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der jeweils geltenden Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 eine Betriebsärztin/ einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 4026
daher nur, wenn nichtrauchende Beschäftigte zu schützen sind. In diesem Zusammenhang weisen wir auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts - LAG Frankfurt/Main vom 06.07.1989, Aktenzeichen: 9 Sa 1295/88 hin. In den Leitsätzen der Gerichtsentscheidung heißt es: 1. Der Arbeitgeber ist aufgrund seines Eigentums- und Hausherrenrechts grundsätzlich berechtigt, einseitig ein Rauchverbot am Arbeitsplatz ...
Stand: 28.09.2015
Dialog: 1855
der vom Hersteller definierten Einsatzbedingungen vorausgesetzt werden, dass sie den Anforderungen an rauchfreie Arbeitsplätze, die im § 5, Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung definiert sind, genügen. Zertifizierte Systeme sind in einer Positivliste verzeichnet.Die Prüfungen von Nichtraucherschutzsystemen basieren auf dem Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (Produktsicherheitsgesetz ...
Stand: 16.04.2019
Dialog: 19026
wird. Auf diese Weise muss die Auseinandersetzung künftig nicht mehr auf der Ebene einzelner Mitarbeiter/innen stattfinden. Gerade im Hinblick auf die Spannungen, die durch einen konsequenten Nichtraucherschutz im Betrieb hervorgerufen werden können, reicht es jedoch nicht aus, nur an die Nichtraucher zu denken. Vielmehr sollte es der Raucherin/dem Raucher ermöglicht werden, ihrer/seiner Abhängigkeit ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 6561