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Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt nicht für die von Ihnen beschriebene Computerschule, solange hier keine Arbeitnehmer beschäftigt werden oder Arbeitnehmer im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit an den Schulungen teilnehmen. ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 1890
insbesondere die Belastungen der Augen oder die Gefährdung des Sehvermögens der Beschäftigten zu berücksichtigen. Nach Ziffer 6.2 Absatz 1 des Anhangs der ArbStättV muss die Text- und Grafikdarstellungen auf dem Bildschirm entsprechend der Arbeitsaufgabe und dem Sehabstand scharf und deutlich sowie ausreichend groß sein. Der Zeichen- und der Zeilenabstand müssen angemessen sein. Die Zeichengröße ...
Stand: 17.02.2017
Dialog: 12218
Nein, dies ist nicht zulässig.Grundsätzlich sind für Bildschirmarbeitsplätze die Vorgaben der Nummer 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) einzuhalten. Hier ist unter der Nummer 6.1 u. a. folgendes nachzulesen:"(1) Bildschirmarbeitsplätze sind so einzurichten und zu betreiben, dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind. Die Grundsätze ...
Stand: 14.08.2018
Dialog: 42406
sind zu berücksichtigen." Der Anhang zur ArbStättV enthält unter der Nummer 6 die an Bildschirmarbeitsplätze zu stellenden Anforderungen. Bzgl. des Bildschirms wird dort u.a. gefordert:"(1) Die Text- und Grafikdarstellungen auf dem Bildschirm müssen entsprechend der Arbeitsaufgabe und dem Sehabstand scharf und deutlich sowie ausreichend groß sein. Der Zeichen- und der Zeilenabstand müssen angemessen ...
Stand: 11.10.2023
Dialog: 458
Grundlegende Anforderungen an die ergonomische Gestaltung von Software finden sich unter Ziffer 6.5 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort ist folgendes nachzulesen: "(1) Beim Betreiben der Bildschirmarbeitsplätze hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass der Arbeitsplatz den Arbeitsaufgaben angemessen gestaltet ist. Er hat insbesondere geeignete Softwaresysteme ...
Stand: 01.03.2017
Dialog: 22384
" Absatz 1 ist dort nachzulesen:"(1) Wenn die Arbeitsaufgabe es erfordert, dass mehrere Softwareanwendungen gleichzeitig geöffnet sein müssen, z. B. bei Bildbearbeitungen, umfangreichen Textanwendungen oder Tabellenkalkulationen, ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, ob ein großer Bildschirm oder mehrere Bildschirme nebeneinander notwendig sind. Bei der Verwendung von mehreren Bildschirmen ...
Stand: 25.01.2025
Dialog: 44063
Nein, eine solche Tastatur entspricht nicht den ergonomischen Vorgaben.Unter der Nummer 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind die an Bildschirmarbeitsplätze zu stellenden grundsätzlichen Anforderungen festgelegt.In Nummer 6.3 Absatz 2 werden folgende Anforderungen an Tastaturen gestellt:"Tastaturen müssen die folgenden Eigenschaften aufweisen:1.sie müssen vom Bildschirm ...
Stand: 12.11.2019
Dialog: 42920
Für die Gestaltung von Software finden sich verbindliche Mindestanforderungen im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter Ziffer 6.5. Dort ist nachzulesen:"(1) Beim Betreiben der Bildschirmarbeitsplätze hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass der Arbeitsplatz den Arbeitsaufgaben angemessen gestaltet ist. Er hat insbesondere geeignete Softwaresysteme bereitzustellen.(2 ...
Stand: 01.03.2024
Dialog: 1238
Die Frage nach einer PC-Tastatur für Linkshänder kann sich, da ohnehin eine beidhändige Bedienung vorgesehen ist, nur auf den numerischen Tastenblock auf der rechten Seite der Tastatur beziehen (sofern überhaupt vorhanden). Bei entsprechender Nutzungshäufigkeit empfiehlt es sich, einen von der Tastatur getrennten numerischen Tastenblock zu verwenden, der dann flexibel auf dem Tisch aufgestellt wer ...
Stand: 15.03.2016
Dialog: 749
auferlegen darf (§ 3 Abs.3 ArbSchG). Steht geeignete "benötigte" private Ausstattung des Beschäftigten für die Telearbeit zur Verfügung, kann der Beschäftigte im Rahmen der zu treffenden Vereinbarung für deren dienstliche Nutzung während der Telearbeit zustimmen - er muss aber nicht. Stimmt er nicht zu, hat der Arbeitgeber die Ausstattung für den Telearbeitsplatz zur Verfügung zu stellen ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28775
– Arbeiten in Privaträumen – berücksichtigen. Der Telearbeitsplatz muss aber sicher und geeignet für die Art der Tätigkeit (Bildschirmarbeit) sein; die Gesundheit der Beschäftigten darf nicht gefährdet werden." (Auszug aus der amtlichen Begründung zur Arbeitsstättenverordnung - Bundesratsdrucksache 506/16).D.h. bezüglich der Eigenart der Telearbeitsplätze kann im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28836
In Nummer 9. Telearbeit - mobile Arbeit - Heimarbeit (§ 2 Absatz 7) der LV 40 Leitlinien zur Arbeisstättenverordnung des LASI ist folgendes nachzulesen:"Frage:Was versteht man unter dem Begriff „mobile Arbeit“ und „Heimarbeit“ im Hinblick auf die Telearbeit?Antwort:Telearbeit findet an Telearbeitsplätzen statt, die in § 2 Absatz 7 ArbStättV definiert sind.Unter mobiler Arbeit wird eine Arbeitsform ...
Stand: 03.03.2021
Dialog: 43459
Rechtliche Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitsplätzen ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und den zugehörigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).In der ASR A1.2 "Raumabmessung und Bewegungsflächen" findet sich unter dem Punkt 3.9 folgende Definition für Gruppenbüros:"Gruppenbüros sind für die Einrichtung von in der Regel bis zu 25 Büro- oder Bildschirmarbeit ...
Stand: 08.04.2025
Dialog: 1460
sind. Die Beleuchtungsanlagen sind so auszuwählen und anzuordnen, dass dadurch die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährdet werden. Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten -ASR- in Ihrem Fall die ASR A3.4 "Beleuchtung". Der Mindestwert von 500 lx Beleuchtungsstärke findet sich nicht nur im Anhang 1 der ASR A3.4, sondern auch in der DGUV ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 25273
von Arbeitsmitteln.In § 5 Abs. 1 BetrSichV „Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel“ heißt es:(1) Der Arbeitgeber darf nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. …. .(2) Der Arbeitgeber darf Arbeitsmittel nicht zur Verfügung stellen und verwenden lassen, wenn sie Mängel ...
Stand: 10.02.2025
Dialog: 43516
, soweit der Arbeitsplatz von dem im Betrieb abweicht. Die Arbeitsbedingungen am Bildschirmarbeitsplatz zuhause müssen aber nicht genau den Bedingungen im Betrieb entsprechen. Der Arbeitgeber darf die Eigenart von Telearbeitsplätzen – Arbeiten in Privaträumen – berücksichtigen. Der Telearbeitsplatz muss aber sicher und geeignet für die Art der Tätigkeit (Bildschirmarbeit) sein; die Gesundheit der Beschäftigten darf ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28335
der Nummer 6 des Anhangs der ArbStättV genügen.Nähere Angaben zu einem Bürostuhl finden sich in der ArbStättV mit ihrem Anhang nicht.In Kapitel 8.3.2 der DGUV-Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung" wird näher auf die Anforderungen an einen Büroarbeitsstuhl eingegangen.Grundanforderungen werden sicherlich sein: Der Sitz muss eine Rückenlehne besitzen ...
Stand: 10.07.2023
Dialog: 13948
In der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- wird im Anhang festgelegt, dass die Arbeitsflächen entsprechend der Arbeitsaufgabe so zu bemessen sind, dass alle Eingabemittel auf der Arbeitsfläche variabel angeordnet werden können und eine flexible Anordnung des Bildschirms, des Schriftguts und der sonstigen Arbeitsmittel möglich ist. Die Arbeitsfläche vor der Tastatur muss ein Auflegen ...
Stand: 01.02.2017
Dialog: 24456
der Arbeitsaufgabe so zu bemessen, dass alle Eingabemittel auf der Arbeitsfläche variabel angeordnet werden können und eine flexible Anordnung des Bildschirms, des Schriftguts und der sonstigen Arbeitsmittel möglich ist. Die Arbeitsfläche vor der Tastatur muss ein Auflegen der Handballen ermöglichen (Nummer 6.1 Absatz 6).Gesetzlich vorgeschrieben ist der Sehabstand und somit der Abstand der Tischkante ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 6592
sind. Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden."Ob diesbzgl. ein Merkblatt zum ergonomischen Arbeiten und ggf. eine ergonomische Beratung ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 29501