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Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt für die Verwendung von Arbeitsmitteln (§ 1 BetrSichV). Die genannten Bürogeräte sind gemäß § 2 Abs.1 BetrSichV Arbeitsmittel. Somit gelten für diese Geräte die Anforderungen der BetrSichV und sie unterliegen den entsprechenden (Prüf-)Vorschriften (§ 14 BetrSichV). Der Arbeitgeber hat Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen sowie die Fristen ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28630
Anforderungen zur Ausstattung von Arbeitsstätten werden durch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) getroffen. Danach sind den Arbeitnehmern Sitzgelegenheiten zur Verfügung zu stellen, wenn die Arbeit ganz oder teilweise sitzend verrichtet werden kann (Ziffer 3.3 Anhang der ArbStättV). Schulungsräume mit PC-Ausstattung gelten als Bildschirmarbeitsplätze und müssen auch den Anforderungen der Num ...
Stand: 10.07.2023
Dialog: 13948
dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind. Die Beleuchtungsanlagen sind so auszuwählen und anzuordnen, dass dadurch die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährdet werden.Gleichzeitig wird in Ziffer 3.5 Abs. 3 Anhang ArbStättV gefordert, dass Fenster, Oberlichter und Glaswände unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der Art der Arbeitsstätte ...
Stand: 26.05.2025
Dialog: 7975
Nein, der Arbeitgeber muss für Telearbeitsplätze nach der neuen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) keine Feuerlöscher und Verbandkästen zur Verfügung stellen. In § 1 des Anwendungsbereich der ArbStättV heißt es:"(4) Für Telearbeitsplätze gelten nur1. § 3 bei der erstmaligen Beurteilung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsplatzes,2. § 6 und der Anhang Nummer 6,soweit der Arbeitsplatz von dem im ...
Stand: 16.08.2021
Dialog: 28379
nutzen.Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Kosten für die arbeitsmedizinische Untersuchungen der Arbeitgeber tragen muss. Ebenso die Kosten für eine spezielle Sehhilfe am Bildschirmarbeitsplatz. Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten die erforderliche Bildschirmbrille zur Verfügung zu stellen [Teil 4 Abs. 2 Nr. 1 im Anhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV)].Überlässt ...
Stand: 15.08.2023
Dialog: 14007
/4018 Nach § 3 Abs. 6 BetrSichV hat der Arbeitgeber Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach § 14 …., sowie die Voraussetzungen für die zur Prüfung befähigten Person zu ermitteln und festzulegen.Der Arbeitgeber ist für dienstlich genutzte Privatgeräte verantwortlich, sofern er deren Nutzung gestattet oder duldet. Der Arbeitgeber ...
Stand: 10.02.2025
Dialog: 43516
sein sollen. Weiter ist einem Bürarbeitsstuhl eine Benutzerinformation beizufügen.Nach § 3 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung hat der Arbeitgeber über eine Gefährdungsbeurteilung Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln. Beim Festlegen der Prüffristen sind vom Arbeitgeberr die Vorgaben der berufsgenossenschaftlichen Regeln und Informationen, die Herstellerangaben und die relevanten Normen, z. B. DIN EN 1335-3 ...
Stand: 24.03.2023
Dialog: 15164
In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Telearbeitsplätze im § 2 Abs.7 ArbStättV definiert:"Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Ein Telearbeitsplatz ist vom Arbeitgeber erst ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28836
Die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- fordert im Anhang unter dem Punkt 6.1 Absatz 8: "Die Beleuchtung muss der Art der Arbeitsaufgabe entsprechen und an das Sehvermögen der Beschäftigten angepasst sein; ein angemessener Kontrast zwischen Bildschirm und Arbeitsumgebung ist zu gewährleisten. Durch die Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes sowie der Auslegung und der Anordnung der Beleuchtung ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 16020
aus dem Licht herausfiltern, wird dort allerdings nicht eingegangen.Uns sind auch keine Vorschriften oder Regeln staatlicher oder berufsgenossenschaftlicher Art bekannt, die eine solche Brille empfehlen oder fordern. ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 16487
beeinflusst wird. Um eine Über- oder Unterforderung der Beschäftigten bei den Kontroll- und Überwachungstätigkeiten zu vermeiden, sollte die Art der Tätigkeit und die Anzahl der zu überwachende Monitoranzeigen unter Beteiligung des Betriebsarztes, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Personalvertretung (Betriebsrat) festgelegt werden. ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 4358
der Arbeitgeber eine Fußstütze und einen Manuskripthalter zur Verfügung zu stellen, wenn eine ergonomisch günstige Arbeitshaltung auf andere Art und Weise nicht erreicht werden kann.(8) Die Beleuchtung muss der Art der Arbeitsaufgabe entsprechen und an das Sehvermögen der Beschäftigten angepasst sein; ein angemessener Kontrast zwischen Bildschirm und Arbeitsumgebung ist zu gewährleisten. Durch die Gestaltung ...
Stand: 14.08.2018
Dialog: 42406
Derartige Studien sind uns leider nicht bekannt.Allerdings besteht Konsens, dass das Aufbringen einer Folie auf die Anzeigefläche eines Bildschirms IMMER eine Verschlechterung der Zeichendarstellung mit sich bringt, welche Folie auch immer. Die Verschlechterung ist abhängig von der Qualität des Materials, der Art der Aufbringung und auch vom Bildschirm selber.Bei der Anfrage ist nicht erkennbar ...
Stand: 14.08.2018
Dialog: 42403
In dem für die Gestaltung und Erfassung der täglichen Arbeitszeit maßgeblichen Arbeitszeitgesetz – ArbZG ist vorgeschrieben, dass der Arbeitgeber die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 ArbZG hinausgehende Arbeitszeit (8 Stunden werktäglich) der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und ein Verzeichnis der Arbeitnehmer zu führen hat, die in eine Verlängerung der Arbeitszeit gemäß § 7 Abs. 7 ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 11159
- berücksichtigen. Der Telearbeitsplatz muss aber sicher und geeignet für die Art der Tätigkeit (Bildschirmarbeit) sein; die Gesundheit der Beschäftigten darf nicht gefährdet werden."Hervorzuheben ist hier die Tatsache, dass die spezielle Beurteilung für den Telearbeitsplatz nur erforderlich ist, soweit der Arbeitsplatz von dem im Betrieb abweicht. Da der Arbeitgeber hierbei jedoch die Eigenart ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28278
Eine Regelung zur Fragestellung, ob der Arbeitgeber an einem Heimarbeitsplatz (Bildschirmarbeitsplatz) einen Feuerlöscher installieren muss, kann nur aus der Gefährdungsbeurteilung hervorgehen.Gemäß § 10 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 25951
Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- wird unter dem Punkt 6.1 folgendes ausgeführt:"(8) Die Beleuchtung muss der Art der Arbeitsaufgabe entsprechen und an das Sehvermögen der Beschäftigten angepasst sein; ein angemessener Kontrast zwischen Bildschirm und Arbeitsumgebung ist zu gewährleisten. Durch die Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes sowie der Auslegung und der Anordnung ...
Stand: 27.02.2024
Dialog: 16048
Im Anhang 6 zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) werden Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen beschrieben. Bildschirmarbeitsplätze sind gemäß der Definition im § 2 Abs. 6 ArbStättV "Arbeitsplätze, die sich in Arbeitsräumen befinden und die mit Bildschirmgeräten und sonstigen Arbeitsmitteln ausgestattet sind." Bildschirmgeräte wiederum sind "Funktionseinheiten, zu denen ...
Stand: 05.06.2025
Dialog: 42827
, soweit der Arbeitsplatz von dem im Betrieb abweicht. Die Arbeitsbedingungen am Bildschirmarbeitsplatz zuhause müssen aber nicht genau den Bedingungen im Betrieb entsprechen. Der Arbeitgeber darf die Eigenart von Telearbeitsplätzen – Arbeiten in Privaträumen – berücksichtigen. Der Telearbeitsplatz muss aber sicher und geeignet für die Art der Tätigkeit (Bildschirmarbeit) sein; die Gesundheit der Beschäftigten darf ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28335
Ihre Frage bezieht sich auf die Definition für Telearbeitsplätze im § 2 Abs.7 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) :"Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Ein Telearbeitsplatz ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28775