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In der ASR A1.7 "Türen und Tore" ist in Punkt 4 Planung von Türen und Toren in Absatz 6 Folgendes nachzulesen:"Die Durchgangsbreite und -höhe von Türen und Toren richtet sich nach den Mindestmaßen von Fluchtwegen (siehe ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“). Türen und Tore in Zugängen, die nur der Bedienung, Überwachung und Instandhaltung dienen, sollen 0,60 m in der lichten Durchgangsbreite und ...
Stand: 06.02.2025
Dialog: 44054
Nein, in der ASR A1.8 Nr. 4.2 Absatz 9 werden explizit die Treppen genannt.Hier heißt es:"Unmittelbar vor und hinter Türen müssen Treppen und Stufen einen Abstand von mindestens 1,0 m, bei aufgeschlagener Tür einen Abstand von mindestens 0,5 m einhalten (siehe Abbildung 2)."In der Abbildung 2 der ASR A1.8 sind zudem nur Treppen zu sehen. ...
Stand: 22.08.2024
Dialog: 43996
Idealerweise sollten Wohn- und Schlafbereiche durch vorgelagerte Flure voneinander getrennt sein. Dies kann z. B. durch den Eingangsbereich/Eingangsflur erfolgen, welcher die verschiedenen Räume zentral verbindet. Denkbar ist auch ein Verbindungsflur, welcher mehrere Schlafräume erschließt, die von diesem Flur abgehen (evtl. vergleichbar mit dem Flur eines Verwaltungsgebäudes, von welchem einzelne ...
Stand: 04.03.2024
Dialog: 43908
Die Novellierung der ASR A2.3 wurde im März 2022 im gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben und brachte viele Neuerungen hinsichtlich der Ausgestaltung von Fluchtwegen und Notausgängen mit sich. Basis für die Novellierung war ein simulationsbasierendes Fachgutachten zum Einfluss von Wegbreiten, Treppen, Türen und Einengungen auf das Fluchtverhalten von Menschen im Gefahrfall. In dem Gutachten ...
Stand: 27.12.2023
Dialog: 43867
Grundsätzlich müssen hier zwei verschiedene Rechtsbereiche betrachtet werden, zum einen das Arbeitsschutzrecht mit der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und zum anderen das Bauordnungsrecht. Zu der Thematik des Bauordnungsrechts bieten wir keine Beratung an. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Bauordnungsbehörde.Aus dem Arbeitsschutzrecht gilt Folgendes:Nach § 4 Absatz 4 Arbei ...
Stand: 31.07.2025
Dialog: 44167
Es muss nicht jede Bürotür gekennzeichnet werden.In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" ist im Abschnitt 8.2 "Anforderungen an die Kennzeichnung von Hauptfluchtwegen" Absatz 1 nachzulesen, dass in Räumen, in denen der Fluchtweg eindeutig und jederzeit erkennbar ist, keine Sicherheitskennzeichnung erforderlich ist, z. B. in Einzelbüros mit nur einer Tür. ...
Stand: 19.02.2025
Dialog: 44074
Ein Sanitätsraum darf nicht gleichzeitig als Besprechungsraum genutzt werden.Grundsätzliche Anforderungen an Erste-Hilfe-Räume finden sich unter der Nummer 4.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).Konkretisiert werden diese Anforderungen in der ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe".Demnach handelt es sich bei Erste-Hilfe-Räumen und vergleichbaren E ...
Stand: 19.08.2024
Dialog: 44001
Zur Arbeitsstätte gehören alle Orte auf dem Gelände eines Betriebes, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben und insbesondere auch Verkehrswege und Fluchtwege (vgl. § 2 Arbeitsstättenverordnung/ArbStättV).Somit gehört die Außentreppe zur Arbeitsstätte dazu und der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für ...
Stand: 17.06.2024
Dialog: 43949
Der Anwendungsbereich der ASR A 1.5 "Fußböden" gilt für das Einrichten und Betreiben von Fußböden in Arbeitsstätten.Der von Ihnen beschriebene Schachtdeckel befindet sich im Außengelände der Arbeitsstätte. Somit ist die ASR A1.5 nicht anwendbar.Die von Ihnen dargestellte Situation betrifft viel mehr einen Verkehrsweg.Die Anforderungen, die an Verkehrswege gestellt werden, geben in Verbindung mit d ...
Stand: 11.06.2024
Dialog: 43943
Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und R ...
Stand: 16.10.2024
Dialog: 43864
In der DGUV Information 208-061 "Lagereinrichtungen und Ladungsträger" wird unter Abschnitt 4.2.1 zur Standsicherheit Folgendes ausgeführt:"Die Standsicherheit von Regalen und Schränken muss in jedem Betriebszustand gegeben sein. Hierbei sind neben der zulässigen Nutzlast auch die auftretenden Kräfte beim Ein- und Auslagern (siehe Abschnitt 4.1.2.4) zu berücksichtigen. Ortsfeste Regale, die mit Fö ...
Stand: 31.03.2025
Dialog: 43858
Für Dachdecker gelten dieselben Vorgaben wie für alle anderen Beschäftigten.Unter der Nummer 2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) lässt sich folgendes nachlesen:"(1) Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen eine Absturzgefahr für Beschäftigte oder die Gefahr des Herabfallens von Gegenständen besteht, müssen m ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 44036
Nein, dies ist nicht zulässig.Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Fluchtwege und Notausgänge sowie Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein (Nummer 2.3 des Anhangs der ArbStättV).Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ...
Stand: 10.07.2025
Dialog: 44040
Grundsätzlich ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang einzuhalten.Unter der Nummer 4.1 Absatz 3 des Anhangs der ArbStättV ist Folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Um ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 44035
Bezüglich der Frage gibt es aus Sicht des Arbeitsschutzes Folgendes zu beachten:Gemäß der Nummer 4.1 Absatz 3 Satz 1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umk ...
Stand: 18.11.2024
Dialog: 44041
Mit der Änderung der ASR A2.3 im März 2022 werden die Begrifflichkeiten Hauptfluchtweg (ehemals 1. Fluchtweg) und Nebenfluchtweg (ehemals 2. Fluchtweg) verwendet.Nein, der von Ihnen beschriebene Nebenfluchtweg ist nicht zulässig.Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, dami ...
Stand: 08.09.2025
Dialog: 44184
Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gilt der Beschäftigtenbegriff des Gesetzes inkl. der hierauf erlassenen Verordnungen auch für die zur Berufsbildung Beschäftigten. Die Zielsetzung und somit der Anwendungsbereich des ArbSchG umfasst somit auch Auszubildende.Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gehören zur Arbeitsstätte insbesondere auch Unterkünfte. Da ...
Stand: 31.03.2025
Dialog: 44091
Die ASR A1.8 konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung an das Einrichten und Betreiben von Verkehrswegen.Grundsätzlich dürfen Verkehrswege nicht durch einzelne Stufen unterbrochen werden. Können Höhenunterschiede nicht durch eine Schrägrampe (siehe ASR A1.8 Abschnitt 4.1 Absatz 2) ausgeglichen werden, ist eine Stufenfolge von mindestens zwei zusammenhängenden Stufen mit parallel ...
Stand: 13.02.2024
Dialog: 43901
Eine Kennzeichnung von Fluchtwegen mit blauen Schildern ist nicht zulässig.Nach Nummer 2.3 Absatz 1 c) Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Fluchtwege und Notausgänge in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" und di ...
Stand: 28.02.2025
Dialog: 44088
Mit der Bewertungsgruppe R 9.In den Begriffsbestimmungen der ASR A4.1 "Sanitärräume" ist u. a. nachzulesen:"3.3 Toilettenräume beinhalten mindestens eine Toilette und eine Handwaschgelegenheit sowie gegebenenfalls Urinal und Toilettenzelle. 3.5 Ein Vorraum ist ein vollständig abgetrennter Bereich in einem Toilettenraum, um z. B. das Überströmen von geruchsbelasteter Luft zu vermeiden und ggf. die ...
Stand: 27.02.2025
Dialog: 44089