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ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleideräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Umkleideräume müssen a) leicht zugänglich und von ausreichender Größe und sichtgeschützt eingerichtet werden; entsprechend der Anzahl gleichzeitiger Benutzer muss genügend freie Bodenfläche für ungehindertes Umkleiden vorhanden sein,b) mit Sitzgelegenheiten ...
Stand: 31.08.2021
Dialog: 6179
umzukleiden. Umkleideräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Umkleideräume müssen a) leicht zugänglich und von ausreichender Größe und sichtgeschützt eingerichtet werden; entsprechend der Anzahl gleichzeitiger Benutzer muss genügend freie Bodenfläche für ungehindertes Umkleiden vorhanden sein, b) mit Sitzgelegenheiten ...
Stand: 22.08.2017
Dialog: 14427
Unter Nummer 1.8 des Anhangs zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird allgemein gefordert, dass die Bemessung der Verkehrswege, die dem Personenverkehr, Güterverkehr oder Personen- und Güterverkehr dienen, sich nach der Anzahl der möglichen Benutzer und der Art des Betriebes richten muss. Werden Transportmittel auf Verkehrswegen eingesetzt, muss für Fußgänger ein ausreichender ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 11577
Nach der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- müssen Verkehrswege so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden. Die Bemessung der Verkehrswege muss sich nach der Anzahl der möglichen Benutzer und der Art des Betriebes richten.Konkretisiert werden die Anforderungen ...
Stand: 23.01.2024
Dialog: 28242
nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleideräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Umkleideräume müssen a) leicht zugänglich und von ausreichender Größe und sichtgeschützt eingerichtet werden; entsprechend der Anzahl gleichzeitiger Benutzer muss genügend freie Bodenfläche für ungehindertes Umkleiden vorhanden sein, b ...
Stand: 25.08.2017
Dialog: 22469
Spezielle Arbeitsschutzvorschriften für Parkplätze bestehen nicht. Gemäß § 2 Abs. 1 Ziffer 2 der Arbeitsstättenverordnung sind auch Orte, die sich auf dem Gelände eines Betriebes befinden und zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben, als Arbeitsstätten anzusehen. Ein Parkplatz auf dem Betriebsgelände, den die mit dem PKW fahrenden Beschäftigten benutzen, um zur Arbeit zu kommen ...
Stand: 15.06.2016
Dialog: 15883
. Umkleideräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Umkleideräume müssena) leicht zugänglich und von ausreichender Größe und sichtgeschützt eingerichtet werden; entsprechend der Anzahl gleichzeitiger Benutzer muss genügend freie Bodenfläche für ungehindertes Umkleiden vorhanden sein,b) mit Sitzgelegenheiten sowie mit verschließbaren Einrichtungen ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 44035
Benutzer mit leicht zu reinigenden Tischen und Sitzgelegenheiten mit Rückenlehne auszustatten,c. als separate Räume zu gestalten, wenn die Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsstätte dies erfordern. (Anhang ArbStättV, Nummer 4.2)Konkretisiert werden die Anforderungen an Pausenräume in der ASR A4.2, wobei sich auch hier keine konkreten Anforderungen in Hinsicht auf die Fragestellung ergeben ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 18656
Gemäß § 2 Abs. 2 Nummer 1 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zählen Orte, die sich auf dem Gelände eines Betriebes befinden und zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben, zur Arbeitsstätte im Sinne der Arbeitsstättenverordnung. Ein Mitarbeiterparkhaus ist wie auch ein Parkplatz auf dem Betriebsgelände, den die mit dem PKW fahrenden Beschäftigten benutzen, um zur Arbeit ...
Stand: 27.03.2025
Dialog: 15919
oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden.(2) Die Bemessung der Verkehrswege, die dem Personenverkehr, Güterverkehr oder Personen- und Güterverkehr dienen, muss sich nach der Anzahl der möglichen Benutzer und der Art des Betriebes richten.(3) Werden Transportmittel auf Verkehrswegen eingesetzt, muss für Fußgänger ein ausreichender Sicherheitsabstand gewahrt werden.(4 ...
Stand: 08.04.2025
Dialog: 43222
nachlesen:"(5) An Steigeisengängen und Steigleitern müssen in Abständen von höchstens 10 m geeignete Ruhebühnen vorhanden sein. Für den Fall der Verwendung von Steigschutzeinrichtungen mit Schiene (z. B. zum Besteigen von Schornsteinen, Antennen) darf der Abstand bis auf maximal 25 m verlängert werden, wenn die Benutzung nur durch körperlich geeignete Beschäftigte erfolgt, die nachweislich im Benutzen ...
Stand: 19.05.2025
Dialog: 42527
ist, in einen gesicherten Bereich führen.Entsprechend Abschnitt 5 Absatz 6 der Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" bemisst sich die lichte Mindestbreite der Fluchtwege nach der Höchstzahl der Personen, die im Bedarfsfall den Fluchtweg benutzen. Die in Tabelle 1 angegebene Personenzahl bezieht sich auf die Personen im Einzugsgebiet des Fluchtweges.Im Rahmen ...
Stand: 15.05.2024
Dialog: 21866
Betriebskantinen, die als Pausenräume für Beschäftigte genutzt werden, müssen den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) an Pausenräumen genügen. Im Anhang der ArbStättV wird unter Nummer 4.2 gefordert, dass Pausenräume leicht erreichbar und in ausreichender Größe bereitstehen sollen. Sie sind entsprechend der Anzahl der gleichzeitigen Benutzer mit Tischen und Sitzgelegheiten ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 8193
oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden.(2) Die Bemessung der Verkehrswege, die dem Personenverkehr, Güterverkehr oder Personen- und Güterverkehr dienen, muss sich nach der Anzahl der möglichen Benutzer und der Art des Betriebes richten.(3) Werden Transportmittel auf Verkehrswegen eingesetzt, muss für Fußgänger ein ausreichender Sicherheitsabstand gewahrt werden.(4 ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 43054
, die dem Personenverkehr, Güterverkehr oder Personen- und Güterverkehr dienen, muss sich nach der Anzahl der möglichen Benutzer und der Art des Betriebes richten.(3) Werden Transportmittel auf Verkehrswegen eingesetzt, muss für Fußgänger ein ausreichender Sicherheitsabstand gewahrt werden.(4) Verkehrswege für Fahrzeuge müssen an Türen und Toren, Durchgängen, Fußgängerwegen und Treppenaustritten in ausreichendem Abstand ...
Stand: 13.06.2024
Dialog: 43254
ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleideräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Umkleideräume müssen a) leicht zugänglich und von ausreichender Größe und sichtgeschützt eingerichtet werden; entsprechend der Anzahl gleichzeitiger Benutzer muss genügend freie Bodenfläche für ungehindertes Umkleiden vorhanden sein, b) mit Sitzgelegenheiten ...
Stand: 23.03.2017
Dialog: 28721
der Verkehrswege, die dem Personenverkehr, Güterverkehr oder Personen- und Güterverkehr dienen, muss sich nach der Anzahl der möglichen Benutzer und der Art des Betriebes richten.(3) Werden Transportmittel auf Verkehrswegen eingesetzt, muss für Fußgänger ein ausreichender Sicherheitsabstand gewahrt werden.(4) Verkehrswege für Fahrzeuge müssen an Türen und Toren, Durchgängen, Fußgängerwegen und Treppenaustritten ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 30307
der Anzahl gleichzeitiger Benutzer muss genügend freie Bodenfläche für ungehindertes Umkleiden vorhanden sein,b) mit Sitzgelegenheiten sowie mit verschließbaren Einrichtungen ausgestattet sein, in denen jeder Beschäftigte seine Kleidung aufbewahren kann.Kleiderschränke für Arbeitskleidung und Schutzkleidung sind von Kleiderschränken für persönliche Kleidung und Gegenstände zu trennen, wenn die Umstände ...
Stand: 25.08.2017
Dialog: 20786
) zu berücksichtigen. Nach Nummer 1.8 des Anhangs zur ArbStättV müssen Verkehrswege, dazu gehört gemäß Nummer 3.3 der ASR A1.8 auch der von Ihnen beschriebene Wartungsgang, so bemessen sein, dass sie nach ihrem Bestimmungszweck sicher begangen werden können. Die Bemessung der Verkehrswege muss sich nach der Anzahl der möglichen Benutzer und der Art des Betriebes richten. Bezüglich der Maße ergibt ...
Stand: 16.05.2017
Dialog: 22079
oder Personen- und Güterverkehr dienen, muss sich nach der Anzahl der möglichen Benutzer und der Art des Betriebes richten. (3) Werden Transportmittel auf Verkehrswegen eingesetzt, muss für Fußgänger ein ausreichender Sicherheitsabstand gewahrt werden. (4) Verkehrswege für Fahrzeuge müssen an Türen und Toren, Durchgängen, Fußgängerwegen und Treppenaustritten in ausreichendem Abstand vorbeiführen. (5 ...
Stand: 07.09.2016
Dialog: 15056