Ergebnisse 21 bis 40 von 63 Treffern
Gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Fluchtwege und Notausgänge sowie Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein (vgl. Nummer 2.3 Anhang zur Arbeitsstättenverordnung).Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.3 ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 2220
der Beschäftigten erfordern, müssen die Begrenzungen der Verkehrswege gekennzeichnet sein.(6) Besondere Anforderungen gelten für Fluchtwege (Nummer 2.3)."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.8 "Verkehrswege" und dir ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung".In Absatz 1 des Abschnitt 5 "Betreiben ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 42240
Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird unter Nummer 1.5 Fußböden, Wände, Decken, Dächer u.a. folgendes ausgeführt: "(3) Durchsichtige oder lichtdurchlässige Wände, insbesondere Ganzglaswände in Arbeitsräumen oder im Bereich von Verkehrswegen, müssen deutlich gekennzeichnet sein. Sie müssen entweder aus bruchsicherem Werkstoff bestehen oder so gegen die Arbeitsplätze ...
Stand: 02.05.2017
Dialog: 16005
führen,c) in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein.Sie sind mit einer Sicherheitsbeleuchtung auszurüsten, wenn das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte für die Beschäftigten, insbesondere bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung, nicht gewährleistet ist.(2) Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen müssena) sich von innen ohne besondere Hilfsmittel jederzeit leicht ...
Stand: 20.07.2022
Dialog: 43682
In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" wird unter Abschnitt 6.2 "Abweichende Anforderungen an Nebenfluchtwege, die nicht über Hauptfluchtwege führen" Folgendes ausgeführt:"(6) Notausstiege sind so einzurichten, dass diese für die darauf angewiesenen Personen möglichst schnell und ungehindert nutzbar sind. Türen und Notausstiege in Wandöffnungen sollen in Fluchtrichtung aufschlagen. Schiebeva ...
Stand: 31.03.2023
Dialog: 11677
Personen richten,b) auf möglichst kurzem Weg ins Freie oder, falls dies nicht möglich ist, in einen gesicherten Bereich führen,c) in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein.Diese Forderungen gelten ungeachtet der Nichtanwendbarkeit der ASR A2.3.; die ASR A2.3 kann aber bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 ArbStättV) als Erkenntnisquelle mit herangezogen werden. ...
Stand: 14.05.2024
Dialog: 20794
Toilettenräumen ist mindestens ein Hygienebehälter mit Deckel in einer gekennzeichneten Toilettenzelle bereitzustellen. Toilettenpapier muss stets bereitgehalten werden."Außer, dass die Hygienebehälter sich in den Toilettenräumen befinden und mit einem Deckel versehen sein müssen, findet sich in der ASR A4.1 keine weitere Regelung hinsichtlich Ihrer Frage.Unter der Frage "Warum sollen Hygienebehälter für Männer ...
Stand: 23.08.2021
Dialog: 43571
":"Fluchtwege und Notausgänge müssen mit hochmontierten Sicherheitszeichen nach Abschnitt 8.2 Absatz 3 Nummer 2 gekennzeichnet sein. Für Hauptfluchtwege gelten die Anforderungen nach Abschnitt 8.2. Diese gelten auch für Hauptfluchtwege, die als Nebenfluchtwege genutzt werden können. Für Nebenfluchtwege, die nicht über Hauptfluchtwege führen, gelten abweichende Anforderungen entsprechend Abschnitt 8.3 ...
Stand: 20.08.2024
Dialog: 2212
dies nicht möglich ist, in einen gesicherten Bereich führen,c) in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein.Sie sind mit einer Sicherheitsbeleuchtung auszurüsten, wenn das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte für die Beschäftigten, insbesondere bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung, nicht gewährleistet ist."In der ASR A2.3 ist unter dem Abschnitt 5 Absatz 1 noch Folgendes nachzulesen:"Hauptfluchtwege ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 455
) Verkehrswege für Fahrzeuge müssen an Türen und Toren, Durchgängen, Fußgängerwegen und Treppenaustritten in ausreichendem Abstand vorbeiführen.(5) Soweit Nutzung und Einrichtung der Räume es zum Schutz der Beschäftigten erfordern, müssen die Begrenzungen der Verkehrswege gekennzeichnet sein.(6) Besondere Anforderungen gelten für Fluchtwege (Nummer 2.3)."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV ...
Stand: 08.04.2025
Dialog: 43222
aufgeführt bzw. konkretisiert. Demnach sind Unterkünfte "mit den erforderlichen Mitteln für die Erste Hilfe auszustatten. (...) Die Mittel für die Erste Hilfe sind an geeigneter Stelle der Unterkunft gut sichtbar und gekennzeichnet vorzuhalten."Im Gesamten kann somit resümiert werden, dass grundsätzlich bei Unterkünften nach der ArbStättV Erste Hilfe Material entsprechend der Vorgaben der ArbStättV ...
Stand: 31.03.2025
Dialog: 44091
) Verkehrswege für Fahrzeuge müssen an Türen und Toren, Durchgängen, Fußgängerwegen und Treppenaustritten in ausreichendem Abstand vorbeiführen.(5) Soweit Nutzung und Einrichtung der Räume es zum Schutz der Beschäftigten erfordern, müssen die Begrenzungen der Verkehrswege gekennzeichnet sein.(6) Besondere Anforderungen gelten für Fluchtwege (Nummer 2.3)."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 43054
vorbeiführen.(5) Soweit Nutzung und Einrichtung der Räume es zum Schutz der Beschäftigten erfordern, müssen die Begrenzungen der Verkehrswege gekennzeichnet sein.(6) Besondere Anforderungen gelten für Fluchtwege (Nummer 2.3)."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.8 "Verkehrswege".Unter der Nummer 4.5 ...
Stand: 13.06.2024
Dialog: 43254
, dass der Bodenbelag als „stuhlrollengeeignet“ gekennzeichnet ist. In der Regel ist der Teppichboden dann auch mit dem Rollstuhl gut befahrbar. Der große Vorteil von Teppich ist, dass er warm ist. Sein Nachteil: Er lässt sich nicht gut reinigen.Grundsätzlich lässt sich sagen, dass der Bodenbelag strapazierfähig und gut zu reinigen sein muss. Rollstuhlnutzung fordert den Boden extrem, wenn beispielsweise ...
Stand: 13.07.2018
Dialog: 42353
unter Punkt 2.3 Absatz 2:"Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen müssen a) sich von innen ohne besondere Hilfsmittel jederzeit leicht öffnen lassen, solange sich Beschäftigte in der Arbeitsstätte befinden, b) in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein.Türen von Notausgängen müssen sich nach außen öffnen lassen. In Notausgängen, die ausschließlich für den Notfall konzipiert ...
Stand: 07.02.2025
Dialog: 16044
) sich von innen ohne besondere Hilfsmittel jederzeit leicht öffnen lassen, solange sich Beschäftigte in der Arbeitsstätte befinden,b) in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein.Türen von Notausgängen müssen sich nach außen öffnen lassen. In Notausgängen, die ausschließlich für den Notfall konzipiert und ausschließlich im Notfall benutzt werden, sind Karussell- und Schiebetüren nicht zulässig ...
Stand: 09.11.2023
Dialog: 4102
in ausreichendem Abstand vorbeiführen.(5) Soweit Nutzung und Einrichtung der Räume es zum Schutz der Beschäftigten erfordern, müssen die Begrenzungen der Verkehrswege gekennzeichnet sein.(6) Besondere Anforderungen gelten für Fluchtwege (Nummer 2.3)." Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.8 "Verkehrswege ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 30307
Arbeitsplatz (Großraumbüro) zuerst den allgemeinen Verkehrsweg erreichen, bevor eine Fluchtwegkennzeichnung zu erkennen sein muss?Antwort: Nein.Begründung: Es kann auch Fälle geben, in denen z. B. die Ausgänge des Großraumbüros selbst gekennzeichnet werden müssen. Hinweise, wo Rettungswegkennzeichen installiert werden sollten, ergeben sich indirekt aus der DIN EN 1838.Wenn in Großraumbüros ...
Stand: 21.08.2023
Dialog: 18608
für Fußgänger ein ausreichender Sicherheitsabstand gewahrt werden. (4) Verkehrswege für Fahrzeuge müssen an Türen und Toren, Durchgängen, Fußgängerwegen und Treppenaustritten in ausreichendem Abstand vorbeiführen. (5) Soweit Nutzung und Einrichtung der Räume es zum Schutz der Beschäftigten erfordern, müssen die Begrenzungen der Verkehrswege gekennzeichnet sein. (6) Besondere Anforderungen gelten ...
Stand: 20.09.2024
Dialog: 13607
) Soweit Nutzung und Einrichtung der Räume es zum Schutz der Beschäftigten erfordern, müssen die Begrenzungen der Verkehrswege gekennzeichnet sein. (6) Besondere Anforderungen gelten für Fluchtwege (Ziffer 2.3). Die ASR A1.8 "Verkehrswege" konkretisiert die Anforderungen der ArbStättV. Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben zu Schutzziel und Verkehrswegbreiten sind durch den Arbeitgeber (oder auch Planer ...
Stand: 07.09.2016
Dialog: 15056