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zu kommen, deshalb als Arbeitsstätte im Sinne der Arbeitsstättenverordnung zu werten.Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen muss, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden.Nach § 3a Abs. 1 der ArbStättV hat der Arbeitgeber Arbeitsstätten (inkl. Verkehrswege) so einzurichten und zu betreiben ...
Stand: 27.03.2025
Dialog: 15919
Zur Arbeitsstätte gehören alle Orte auf dem Gelände eines Betriebes, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben und insbesondere auch Verkehrswege und Fluchtwege (vgl. § 2 Arbeitsstättenverordnung/ArbStättV).Somit gehört die Außentreppe zur Arbeitsstätte dazu und der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen ...
Stand: 17.06.2024
Dialog: 43949
Nein, dies ist nicht zulässig.Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter der Nummer 4.1 Absatz 1 Folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat Toilettenräume zur Verfügung zu stellen. Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Toilettenräume sind mit verschließbaren Zugängen, einer ausreichenden Anzahl ...
Stand: 02.05.2024
Dialog: 42306
Gemäß § 3a der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden.. Die zur ArbStättV bekannt gemachten Technischen Regeln ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 23476
der Sicherheit, der Gesundheit oder des Wohlbefindens der Beschäftigten und wäre somit in Ordnung. Abschließend kann dies jedoch nur der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung entscheiden. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützen lassen.Hinweis:Die ASR A1.2 konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen der Verordnung ...
Stand: 26.10.2020
Dialog: 43194
Ja.In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird im § 3a Abs. 2 aufgeführt, dass Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben haben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz berücksichtigt werden.Dies gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen ...
Stand: 28.05.2024
Dialog: 43934
Nach § 4 Absatz 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht ...
Stand: 09.11.2023
Dialog: 15434
Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können.Konkretisiert werden die Anforderungen ...
Stand: 07.09.2023
Dialog: 30839
Gemäß § 4 Absatz 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber "dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können." Im Anhang der ArbStättV steht ...
Stand: 07.02.2025
Dialog: 16044
Gemäß der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber u. A. nach § 4 Abs. 4 Vorkehrungen zu treffen, dass Beschäftigte sich bei Gefahr unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.Inwieweit ein Nebenfluchtweg ...
Stand: 04.06.2024
Dialog: 13259
Grundsätzlich sind hier zwei verschiedene Rechtsbereiche zu betrachten, zum einen das Baurecht der Länder und zum anderen die Vorgaben aus dem Arbeitsschutzrecht. Zu Fragen des Baurecht können und dürfen wir keine Aussage treffen. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Baubehörde.Aus dem Arbeitsschutzrecht gilt:Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber nach § 5 Arbeitsschutzgesetz ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 12423
Grundsätzliche Vorgaben an Fluchtwege finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang. In § 4 der ArbStättV und unter der Nummer 2.3 des Anhangs wird u. a. gefordert, dass der Arbeitgeber Vorkehrungen zu treffen hat, damit sich die Beschäftigten bei Gefahr unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen ...
Stand: 06.03.2023
Dialog: 26321
Gemäß § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber "dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht ...
Stand: 30.01.2023
Dialog: 14653
Die nachfolgenden Ausführungen gelten für Arbeitgeber, die Beschäftigte in Arbeitsstätten beschäftigen. Grundsätzlich sind Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume für Männer und Frauen getrennt einzurichten, oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen (Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV -). Nach Nummer 4.1 Absatz 3 des Anhangs der ArbStättV sind Umkleideräume ...
Stand: 24.08.2017
Dialog: 6073
Antwort nachzulesen:"Eine Verpflichtung zur Anwendung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten schreibt die Arbeitsstättenverordnung nicht vor. Jedoch hat der Arbeitgeber beim Einrichten und Betreiben der Arbeitsstätten die Maßnahmen nach § 3 Absatz 1 ArbStättV durchzuführen und dabei den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene, die ergonomischen Anforderungen sowie insbesondere die Technischen ...
Stand: 29.05.2024
Dialog: 43939
Regelungen zu Sanitärräumen auf Baustellen finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ihrem Anhang. Unter der Nummer 4.1 des Anhangs ist folgendes nachzulesen:"(1) Der Arbeitgeber hat Toilettenräume zur Verfügung zu stellen. Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Toilettenräume sind mit verschließbaren ...
Stand: 22.10.2024
Dialog: 42197
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit die Pausen in einem Fahrzeug abzuhalten.Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt -bis auf den dortigen § 5 und 1.3 des Anhangs- nicht für Arbeitsstätten in Transportmitteln, sofern diese im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden. Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eigenverantwortlich ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 4364
Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können.Weitere Anforderungen finden ...
Stand: 20.07.2022
Dialog: 43682
Die Maßnahmen müssen für die Menschen mit Behinderung geplant werden, die dort beschäftigt werden.In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird im § 3a Abs. 2 aufgeführt, dass Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben haben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz ...
Stand: 24.01.2025
Dialog: 42678
und wegen der geringen Dauer der Verwendung die Verwendung anderer, sichererer Arbeitsmittel nicht verhältnismäßig ist und b) die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass die Arbeiten sicher durchgeführt werden können." Unter Abschnitt 3.3 des Anhangs 1 BetrSichV "Besondere Vorschriften für die Benutzung von Leitern" wird zudem ausgeführt: "3.3.1 Der Arbeitgeber darf Beschäftigten nur solche Leitern ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 13898