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von Notausgängen müssen sich von innen ohne besondere Hilfsmittel jederzeit leicht öffnen lassen, solange sich Beschäftigte in der Arbeitsstätte befinden. Unter der Nummer 2.3 des Anhangs der ArbStättV lässt sich u. a. Folgendes nachlesen:"(1) Fluchtwege und Notausgänge müssen a) sich in Anzahl, Anordnung und Abmessung nach der Nutzung, der Einrichtung und den Abmessungen der Arbeitsstätte ...
Stand: 06.03.2023
Dialog: 26321
, wie z.B.Tageslichtsysteme oder Oberlichter. So verbietet sich Tageslicht beispielsweise prozessbedingt in Räumen wo lichtempfindliche Materialien in der Halbleitertechnik verarbeitet werden oder in Räumen, die einer besonderen Abschirmung, z.B. nachStrahlenschutzrecht, bedürfen.Die Mindestanforderungen und damit die Frage danach, was „ausreichend“ ist, sowie Kompensationsmöglichkeiten sind in der ASR A3.4 „Beleuchtung ...
Stand: 19.03.2021
Dialog: 28544
) zu berücksichtigen. Nach Nummer 1.8 des Anhangs zur ArbStättV müssen Verkehrswege, dazu gehört gemäß Nummer 3.3 der ASR A1.8 auch der von Ihnen beschriebene Wartungsgang, so bemessen sein, dass sie nach ihrem Bestimmungszweck sicher begangen werden können. Die Bemessung der Verkehrswege muss sich nach der Anzahl der möglichen Benutzer und der Art des Betriebes richten. Bezüglich der Maße ergibt ...
Stand: 16.05.2017
Dialog: 22079
ist. Die Bereitstellung angemessener Unterkünfte kann insbesondere wegen der Abgelegenheit der Arbeitsstätte, der Art der auszuübenden Tätigkeiten oder der Anzahl der im Betrieb beschäftigten Personen erforderlich sein. Kann der Arbeitgeber erforderliche Unterkünfte nicht zur Verfügung stellen, hat er für eine andere angemessene Unterbringung der Beschäftigten zu sorgen.(2) Unterkünfte müssen entsprechend ihrer ...
Stand: 21.06.2018
Dialog: 13831
Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und die Maßnahmen nach § 3 Absatz 1 sind dabei zu berücksichtigen.(2) Die Kennzeichnung ist nach der Art der Gefährdung dauerhaft oder vorübergehend nach den Vorgaben der Richtlinie 92/58/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung ...
Stand: 21.03.2025
Dialog: 3013
nach Abschnitt 8.2. Diese gelten auch für Hauptfluchtwege, die als Nebenfluchtwege genutzt werden können. Für Nebenfluchtwege, die nicht über Hauptfluchtwege führen, gelten abweichende Anforderungen entsprechend Abschnitt 8.3. Wenn das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte durch diese Art der Kennzeichnung nicht gewährleistet ist, sind zusätzliche Maßnahmen nach Abschnitt 8.4 oder 9 zu ergreifen.8.1 ...
Stand: 19.05.2025
Dialog: 44040
werden, die sowohl einen Absturz von Beschäftigten als auch von Arbeitsmitteln sicher verhindern.Weitere Vorgaben finden sich unter der Nummer 3 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln bei zeitweiligem Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen" des Anhangs der BetrSichV. Insbesondere möchten wir hier die folgenden Nummern hervorheben:"3.1.5 An Arbeitsmitteln mit Absturzgefährdung ...
Stand: 18.01.2023
Dialog: 43748
führen,c) in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein.Sie sind mit einer Sicherheitsbeleuchtung auszurüsten, wenn das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte für die Beschäftigten, insbesondere bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung, nicht gewährleistet ist.(2) Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen müssena) sich von innen ohne besondere Hilfsmittel jederzeit leicht ...
Stand: 20.07.2022
Dialog: 43682
einschränken oder ausschließen (z. B. Bäume und Sträucher vor dem Fenster, Witterung). Neben Fenstern sind aber auch andere Möglichkeiten zu prüfen, wie z. B. Tageslichtsysteme oder Oberlichter. So verbietet sich Tageslicht beispielsweise prozessbedingt in Räumen wo lichtempfindliche Materialien in der Halbleitertechnik verarbeitet werden oder in Räumen, die einer besonderen Abschirmung, z. B ...
Stand: 01.09.2023
Dialog: 26240
Die Anforderungen an Wasch- und Umkleideräume finden Sie in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang.Unter der Nummer 4.1 des Anhangs der ArbStättV ist u. a. Folgendes nachzulesen:"(3) Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ...
Stand: 05.08.2024
Dialog: 43984
Standsicherheit von Regalen und Schränken muss in jedem Betriebszustand gegeben sein. Hierbei sind neben der zulässigen Nutzlast auch die auftretenden Kräfte beim Ein- und Auslagern (siehe Abschnitt 4.1.2.4) zu berücksichtigen. Ortsfeste Regale, die mit Fördermitteln be- oder entladen werden, müssen in besonderer Weise gesichert sein.Als standsicher können unter Voraussetzung ausreichender Tragfähigkeit ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 4763
und gereinigt werden, dass sie unter Berücksichtigung der Art der Nutzung, der betrieblichen Verhältnisse und der Witterungseinflüsse sicher benutzt werden können....(5) Von Fußböden dürfen keine gesundheitlichen Gefährdungen und sollen keine spürbaren elektrostatischen Aufladungen oder unzuträglichen Gerüche ausgehen. Unzuträgliche Gerüche und gesundheitliche Gefährdungen können beispielsweise ...
Stand: 26.07.2023
Dialog: 43587
, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.Diese eher allgemein gehaltenen Anforderungen werden mit der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" und der ASR A 1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung ...
Stand: 24.08.2023
Dialog: 25023
genannt. So müssen Arbeitsräume eine ausreichende Grundfläche und in Abhängigkeit von der Größe der Grundfläche eine ausreichende lichte Höhe aufweisen, so dass die Beschäftigten ohne Beeinträchtigung ihrer Sicherheit, ihrer Gesundheit oder ihres Wohlbefindens ihre Arbeit verrichten können. Die Abmessungen aller weiteren Räume richten sich nach der Art ihrer Nutzung. Nach Ziffer 3.1 und 3.2 des Anhangs ...
Stand: 13.01.2025
Dialog: 4231
eine Besichtigung vor Ort durchgeführt werden, da weitere Aspekte wie z. B. Anzahl der Beschäftigten, Art der Tätigkeit, Belüftung und Beleuchtung des Raumes etc. eine wichtige Rolle spielen. ...
Stand: 07.12.2016
Dialog: 4835
müssen und mit einem Sichtfenster ausgerüstet sein müssen. Labortüren sind geschlossen zu halten. Schiebetüren sind für Laboratorien nicht zulässig.In der DGUV Information 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien" ist unter dem Punkt 6.2.2 Folgendes nachzulesen:Zahl und Art der Flucht- und Rettungswege"In Laboratorien müssen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, der verwendeten Stoffe und Arbeitsverfahren ...
Stand: 14.05.2024
Dialog: 11295
in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend dieses Planes zu üben."Im Anhang der ArbStättV ist unter der Nummer 2.3 ...
Stand: 10.05.2024
Dialog: 21656
und die die Anforderungen nach Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 nicht erfüllen, dürfen ohne eine Sichtverbindung nach außen weiter betrieben werden, bis sie wesentlich erweitert oder umgebaut werden. (4) In Arbeitsräumen muss die Stärke des Tageslichteinfalls am Arbeitsplatz je nach Art der Tätigkeit reguliert werden können. (5) Arbeitsstätten müssen mit Einrichtungen ausgestattet sein, die eine angemessene künstliche ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 20121
nach § 3 Absatz 1 sind dabei zu berücksichtigen. (2) Die Kennzeichnung ist nach der Art der Gefährdung dauerhaft oder vorübergehend nach den Vorgaben der Richtlinie 92/58/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (Neunte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. EG Nr. L ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 26761
vermieden oder ausreichend begrenzt werden können. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und die Maßnahmen nach § 3 Absatz 1 sind dabei zu berücksichtigen.(2) Die Kennzeichnung ist nach der Art der Gefährdung dauerhaft oder vorübergehend nach den Vorgaben der Richtlinie 92/58/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung ...
Stand: 02.05.2024
Dialog: 30856