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erfüllt sind. Wendet der Arbeitgeber diese Regeln nicht an, so muss er durch andere Maßnahmen die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Gesundheit der Beschäftigten erreichen.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A4.1 "Sanitärräume".Unter dem Punkt 6.4 Absatz 1 ist nachzulesen:"An Wasch ...
Stand: 15.01.2025
Dialog: 15191
Grundsätzlich ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang einzuhalten.Unter der Nummer 4.1 Absatz 3 des Anhangs der ArbStättV ist Folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 44035
werden können und 5. die zu evakuierenden Bereiche frei von Personen sindHinweise: 1. In der Praxis hat sich bewährt, die Evakuierungsübungen in Abständen von 2 bis 5 Jahren zu wiederholen. Zur Festlegung der Häufigkeit und des Umfangs der Evakuierungsübungen sowie zu deren Durchführung sind auch Anforderungen anderer Rechtsvorschriften (z. B. Bauordnungsrecht, Gefahrstoffrecht, Immissionsschutzrecht ...
Stand: 23.10.2024
Dialog: 4953
besteht, muss der Unternehmer im Einzelfall prüfen. Die Geldsumme ist dabei nur einer von vielen Gesichtspunkten. Eine konkrete Summe kann nicht angegeben werden, weil andere Gesichtspunkte berücksichtigt werden müssen, die die Geldsumme relativieren. Ein Hotel mit Nachtbetrieb in der Nähe eines großen Bahnhofs, wo mit Rauschgift gedealt wird, ist auch bei geringen Geldsummen ein attraktives Objekt ...
Stand: 03.01.2019
Dialog: 2527
ist, die offensichtlich unverhältnismäßig sind, so hat der Arbeitgeber die betroffenen Arbeitsplätze individuell zu beurteilen. Bei der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber zu prüfen, wie durch andere oder ergänzende Maßnahmen die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten in vergleichbarer Weise gesichert werden kann; die erforderlichen Maßnahmen hat er durchzuführen. Solche Maßnahmen sind z. B ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 3619
von Gefahrenbereichen" wird unter Punkt 5.1 festgelegt, dass Umwehrungen bei Absturzhöhen bei mehr als 12 m mindestens 1,10 m hoch sein müssen. Wählt der Betreiber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. Für den Arbeitgeber ist im Hinblick auf diesen Aspekt vor allem die Gefährdungsbeurteilung relevant ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 23476
die Schienensysteme fußbodenbündig verlegt sein oder es müssen Ausgleichsböden in Schienenhöhe angebracht sein.Grundsätzlich müssen Lagereinrichtungen und -geräte nach der DGUV Information 208-061 und im Übrigen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechend beschaffen sein sowie betrieben und geprüft werden. Abweichungen sind zulässig, wenn die gleiche Sicherheit auf andere Weise gewährleistet ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 4996
der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen.Zur Ersten Hilfe sind Erläuterungen in der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" (Dritter Abschnitt "Erste Hilfe") und der zugehörigen DGUV-Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention" (Abschnitt C "Erste Hilfe ...
Stand: 28.08.2020
Dialog: 15894
. Die Beschäftigten haben die bereitgestellten Umkleidemöglichkeiten zu nutzen.Nach der Nummer 4.1 Absatz 3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Dieses wäre ...
Stand: 14.09.2023
Dialog: 1412
Zu Frage Nr. 1 Damit die Beschäftigten in der Umkleide über eine ausreichende Bewegungsfläche verfügen können, muss der Arbeitgeber ermitteln, wie viele Beschäftigte sich gleichzeitig in den Umkleideräumen befinden. Hierzu findet sich folgende Kommentierung zur Arbeitsstättenverordnung: „Aus der Zahl der einen Umkleideraum regelmäßig und gleichzeitig nutzenden Beschäftigten bemisst sich die erfo ...
Stand: 05.12.2016
Dialog: 27279
und zu unterlegen, z. B. mit Hartfaserplattenstreifen oder ähnlichem. Einfaches Aufschrauben auf den Teppichboden ist nicht ausreichend, da die Schiene dabei ungleichmäßig und wellig in den Teppich gedrückt wird. Selbstverständlich beziehen sich auch die Landesbauordnungen und andere Vorschriften auf die Dichtheit der Türen. Da diese jedoch in der Regel keine konkreten Angaben machen, sondern nur allgemeingültige ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 43920
In der DGUV Information 215-112 "Barrierefreie Arbeitsgestaltung - Teil II: Grundsätzliche Anforderungen" ist zu den Teppichböden in Kapitel 4.5 folgendes nachzulesen:"...Werden Teppichböden verwendet, so müssen diese für Rollstühle, Rollatoren und andere Gehhilfen geeignet sein. Bei der Verlegung der Teppichböden oder ähnlicher Bodenbeläge ist auf die Richtung der Gewebe und Schlingen zu achten ...
Stand: 13.07.2018
Dialog: 42353
und Betreiben von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen zum Schutz vor Absturz oder herabfallenden Gegenständen, sowie damit verbundenen Maßnahmen des Betretens von Dächern oder anderen Gefahrenbereichen nach § 3a Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit Nummer 1.5 Abs. 4 und Punkt 2.1 dessen Anhangs. Entsprechend Punkt 4.2 der ASR A2.1 haben bauliche und technische Maßnahmen Vorrang ...
Stand: 10.04.2021
Dialog: 18589
ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleideräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Umkleideräume müssen a) leicht zugänglich und von ausreichender Größe und sichtgeschützt eingerichtet werden; entsprechend der Anzahl gleichzeitiger Benutzer muss genügend freie Bodenfläche für ungehindertes Umkleiden vorhanden sein, b) mit Sitzgelegenheiten ...
Stand: 23.03.2017
Dialog: 28721
als 1,00 m breit sein. Orientiert sich ein Arbeitgeber bein Einrichten eines Arbeitsplatzes an den v. g. Maßen ist davon auszugehen, dass der Arbeitsplatz den Anforderungen der ArbStättV und dem geltenden Regelwerk entspricht. Andernfalls ist in der Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber darzulegen, wie die Sicherheit auf andere Weise gewährleistet wird. ...
Stand: 07.12.2015
Dialog: 13758
zu sichern und zu verbessern. Es gilt in allen Tätigkeitsbereichen. Die ArbStättV dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Ausnahmen für Energieversorgungsunternehmen, Netzbetreiber oder speziell Hochspannungsmaste werden nicht aufgeführt. Arbeitsstätten sind unter anderem Orte im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes ...
Stand: 12.07.2017
Dialog: 12100
Grundsätzlich sind hier zwei verschiedene Rechtsbereiche zu betrachten, zum einen das Baurecht der Länder und zum anderen die Vorgaben aus dem Arbeitsschutzrecht. Zu Fragen des Baurecht können und dürfen wir keine Aussage treffen. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Baubehörde.Aus dem Arbeitsschutzrecht gilt:Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber nach § 5 Arbeitsschutzgesetz ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 12423
Grundsätzlich müssen hier zwei verschiedene Rechtsbereiche betrachtet werden, zum einen das Arbeitsschutzrecht mit der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und zum anderen das Baurecht. Zu der Thematik des Baurechts bieten wir keine Beratung an. Eine entsprechende Anfrage richten Sie bitte direkt an die zuständige Baubehörde.Aus dem Arbeitsschutzrecht gilt Folgendes:Nach Nummer 1.8 Absatz 1 ...
Stand: 08.04.2025
Dialog: 43104
vor Handwaschbecken in Toiletten in der ArbStättV und in der ASR A4.1.Unserer Einschätzung nach ist eine analoge Forderung, wie für Waschbecken, nicht gegeben. Zum einen hätte man diese sonst in den allgemeinen Teil unter Nummer 4 geschrieben und zum anderen dient das Waschbecken in einem Waschraum zur Körperreinigung. Hierzu benötigt man einen größeren Platzbedarf, als bei der Händereinigung ...
Stand: 28.04.2023
Dialog: 43525
Der Pausenraum oder Pausenbereich ist für die Gesamtzahl der Beschäftigten auszulegen, in Ihrem Fall für 58 Beschäftigte.In § 2 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) finden sich u. a. folgende Begriffsbestimmungen:"(1) Arbeitsstätten sind:1.Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes,2.Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes,3.Orte auf Baustellen,sofern ...
Stand: 06.03.2018
Dialog: 42213